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Quantitativer Exzess

§ 25 StGB · Strafrecht

Ein quantitativer Exzess liegt vor, wenn ein Beteiligter bei der Ausführung der Tat das gemeinsam verabredete Maß überschreitet, also dieselbe Art der Tat in einem intensiveren Umfang als vereinbart begeht, und die Mehrtat vom Vorsatz eines anderen Beteiligten nicht gedeckt ist. Diesem Mittäter oder Anstifter wird die Mehrtat nicht als vorsätzliches Handeln zugerechnet; für den von seinem Vorsatz umfassten Teil bleibt er verantwortlich. Eine Verantwortlichkeit für fahrlässig verursachte Folgen bleibt möglich.

Merksatz

Entscheidend ist nicht allein die verabredete Intensität, sondern auch der Vorsatz des anderen Beteiligten.

Quantitativer oder qualitativer Exzess?Die Tatart trennt beide Formen. Gemeinsam ist ihnen, dass der Vorsatz des anderen Beteiligten die Abweichung nicht deckt.
Quantitativer Exzess
Qualitativer Exzess
Tatart
Die vereinbarte Tatart bleibt erhalten.
Es wird eine andere Tatart verwirklicht.
Abweichung vom Plan
Die Tat wird in größerem Umfang oder intensiver ausgeführt.
Die ausgeführte Tat unterscheidet sich ihrer Art nach vom vereinbarten Geschehen.
Vorsatzgrenze
Die Mehrtat ist vom Vorsatz des anderen Beteiligten nicht gedeckt.
Die andersartige Tat ist vom Vorsatz des anderen Beteiligten nicht gedeckt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna und Ben verabreden, dass Anna Paul festhält und Ben ihm genau eine Ohrfeige gibt. 3Anna rechnet ausschließlich mit dieser einen Ohrfeige. Anna hält Paul wie verabredet fest; 2Ben gibt ihm so schnell drei Ohrfeigen, dass Anna erst danach reagieren kann.

Trifft „Quantitativer Exzess“ hier zu?

„Quantitativer Exzess“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gemeinsame Tatverabredung
    Beide haben einen gemeinsamen Plan für den Angriff vereinbart.
    erfüllt
  2. 2
    Intensivere Ausführung derselben Tatart
    Ben steigert die vereinbarte körperliche Misshandlung durch zusätzliche gleichartige Schläge.
    erfüllt
  3. 3
    Mehrtat nicht vom Vorsatz des anderen Beteiligten gedeckt
    Annas Vorsatz erfasst die zusätzlichen Ohrfeigen nicht.
    erfüllt
BFall B

1Anna und Ben verabreden, dass Anna Paul festhält und Ben ihm genau eine Ohrfeige gibt. Anna hält insgeheim auch mehrere Ohrfeigen für möglich und nimmt sie in Kauf, sagt Ben davon aber nichts. Anna hält Paul wie verabredet fest; 2Ben gibt ihm unmittelbar nacheinander drei Ohrfeigen.

Trifft „Quantitativer Exzess“ hier zu?

„Quantitativer Exzess“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mehrtat nicht vom Vorsatz des anderen Beteiligten gedeckt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gemeinsame Tatverabredung
    Beide haben einen gemeinsamen Plan für den Angriff vereinbart.
    erfüllt
  2. 2
    Intensivere Ausführung derselben Tatart
    Die zusätzlichen Ohrfeigen überschreiten den ausdrücklich vereinbarten Umfang derselben Misshandlung.
    erfüllt
  3. 3
    Mehrtat nicht vom Vorsatz des anderen Beteiligten gedeckt
    Anna erfasst die zusätzlichen Ohrfeigen mit ihrem bedingten Vorsatz.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEin quantitativer Exzess schließt für die anderen Beteiligten auch jede Strafbarkeit wegen fahrlässig verursachter Folgen aus.

RichtigEine Strafbarkeit wegen fahrlässig verursachter Folgen kann weiterhin in Betracht kommen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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