Definitionen
Quantitativer Exzess
§ 25 StGB · StrafrechtEin quantitativer Exzess liegt vor, wenn ein Beteiligter bei der Ausführung der Tat das gemeinsam verabredete Maß überschreitet, also dieselbe Art der Tat in einem intensiveren Umfang als vereinbart begeht, und die Mehrtat vom Vorsatz eines anderen Beteiligten nicht gedeckt ist. Diesem Mittäter oder Anstifter wird die Mehrtat nicht als vorsätzliches Handeln zugerechnet; für den von seinem Vorsatz umfassten Teil bleibt er verantwortlich. Eine Verantwortlichkeit für fahrlässig verursachte Folgen bleibt möglich.
Entscheidend ist nicht allein die verabredete Intensität, sondern auch der Vorsatz des anderen Beteiligten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna und Ben verabreden, dass Anna Paul festhält und Ben ihm genau eine Ohrfeige gibt. 3Anna rechnet ausschließlich mit dieser einen Ohrfeige. Anna hält Paul wie verabredet fest; 2Ben gibt ihm so schnell drei Ohrfeigen, dass Anna erst danach reagieren kann.
Trifft „Quantitativer Exzess“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGemeinsame TatverabredungBeide haben einen gemeinsamen Plan für den Angriff vereinbart.
- 2erfülltIntensivere Ausführung derselben TatartBen steigert die vereinbarte körperliche Misshandlung durch zusätzliche gleichartige Schläge.
- 3erfülltMehrtat nicht vom Vorsatz des anderen Beteiligten gedecktAnnas Vorsatz erfasst die zusätzlichen Ohrfeigen nicht.
1Anna und Ben verabreden, dass Anna Paul festhält und Ben ihm genau eine Ohrfeige gibt. Anna hält insgeheim auch mehrere Ohrfeigen für möglich und nimmt sie in Kauf, sagt Ben davon aber nichts. Anna hält Paul wie verabredet fest; 2Ben gibt ihm unmittelbar nacheinander drei Ohrfeigen.
Trifft „Quantitativer Exzess“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGemeinsame TatverabredungBeide haben einen gemeinsamen Plan für den Angriff vereinbart.
- 2erfülltIntensivere Ausführung derselben TatartDie zusätzlichen Ohrfeigen überschreiten den ausdrücklich vereinbarten Umfang derselben Misshandlung.
- 3fehltMehrtat nicht vom Vorsatz des anderen Beteiligten gedecktAnna erfasst die zusätzlichen Ohrfeigen mit ihrem bedingten Vorsatz.
Typische Fehler
FehlerEin quantitativer Exzess schließt für die anderen Beteiligten auch jede Strafbarkeit wegen fahrlässig verursachter Folgen aus.
RichtigEine Strafbarkeit wegen fahrlässig verursachter Folgen kann weiterhin in Betracht kommen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema