Definitionen
Ein qualitativer Exzess liegt vor, wenn ein Mittäter oder Haupttäter ein andersartiges Delikt begeht, das vom Vorsatz eines anderen Tatbeteiligten nicht umfasst ist. Dieses Delikt ist dem anderen Beteiligten nicht als vorsätzliche Tat zuzurechnen. Bei Mittätern liegt die Abweichung außerhalb des gemeinsamen Tatplans, bei Anstiftern und Gehilfen außerhalb des jeweiligen Teilnehmervorsatzes.
Eine andersartige Tat ist kein qualitativer Exzess, soweit der Vorsatz der anderen Beteiligten sie umfasst.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna überlässt Ben eine abgelegene Hütte, damit er Carla dort gegen ihren Willen für eine Stunde einsperrt. Anna geht fest davon aus, dass Ben dabei keine Sachen beschädigt. Ben sperrt Carla ein und zertrümmert aus Ärger ihr Handy mit einem Hammer.
Trifft „Qualitativer Exzess“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatbegehung durch einen Mittäter oder HaupttäterBen führt die Taten selbst aus und ist Haupttäter.
- 2erfülltAndersartiges DeliktDie Sachbeschädigung ist gegenüber der vorgesehenen Freiheitsberaubung ein andersartiges Delikt.
- 3erfülltNicht vom Vorsatz eines anderen Beteiligten erfasstAnnas Beihilfevorsatz umfasst die Freiheitsberaubung, aber nicht die Sachbeschädigung.
Anna überlässt Ben eine abgelegene Hütte, damit er Carla dort gegen ihren Willen für eine Stunde einsperrt. 3Anna geht fest davon aus, dass Ben Carla nach dieser Stunde freilässt. 1Ben hatte heimlich drei Wochen vorgesehen und hält Carla so lange in der verschlossenen Hütte fest.
Trifft „Qualitativer Exzess“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatbegehung durch einen Mittäter oder HaupttäterBen führt die Freiheitsberaubung selbst aus und ist Haupttäter.
- 2fehltAndersartiges DeliktDie verlängerte Gefangenschaft steigert das Ausmaß der Freiheitsberaubung, betrifft aber keinen andersartigen Deliktstyp.
- 3erfülltNicht vom Vorsatz eines anderen Beteiligten erfasstDie dreiwöchige Dauer überschreitet Annas auf eine Stunde begrenzten Beihilfevorsatz.
Typische Fehler
FehlerEine bloß längere oder intensivere Begehung desselben Deliktstyps wird als qualitativer Exzess eingeordnet.
RichtigEin qualitativer Exzess erfordert ein andersartiges Delikt, nicht lediglich ein größeres Ausmaß desselben Deliktstyps.
FehlerDie andersartige Tat wird allein wegen der gemeinsamen Beteiligung auch den übrigen Beteiligten als vorsätzliche Tat zugerechnet.
RichtigDas nicht vom Vorsatz erfasste andersartige Delikt wird dem betreffenden Beteiligten nicht als vorsätzliche Tat zugerechnet.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema