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Quotenabgeltungsklausel

§ 307 BGB · Zivilrecht

Eine Quotenabgeltungsklausel ist eine Vertragsklausel im Mietrecht, die den Mieter bei Mietende zu einer zeitanteiligen Beteiligung an den Kosten für Schönheitsreparaturen verpflichtet, obwohl diese noch nicht fällig sind; die Quote richtet sich nach dem verbrauchten Anteil des maßgeblichen Renovierungsintervalls. Nach der Rechtsprechung des BGH sind formularmäßige Quotenabgeltungsklauseln gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, unabhängig vom Renovierungszustand bei Übergabe und davon, ob die Quote starr oder flexibel berechnet wird.

Merksatz

Eine flexible Berechnung der Quote beseitigt die Unwirksamkeit formularmäßiger Quotenabgeltungsklauseln nicht.

Kostenquote oder Renovierungspflicht?Die Kostenquote verlangt einen Geldbeitrag. Die starre Endrenovierungsklausel verlangt die Renovierung beim Auszug auch ohne entsprechenden Abnutzungsbedarf.
Quotenabgeltungsklausel
Starre Endrenovierungsklausel
Leistungsinhalt
Zeitanteiliger Geldbeitrag
Durchführung der Renovierung
Renovierungsbedarf
Beteiligung an noch nicht fälligen Arbeiten
Renovierung unabhängig vom Abnutzungszustand

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1In einem vorgedruckten Wohnungsmietvertrag steht, dass der Mieter beim Auszug für noch nicht notwendige Malerarbeiten einen Kostenanteil zahlen soll. 2Für jedes seit dem letzten Anstrich vergangene Jahr soll er ein Viertel der geschätzten Kosten übernehmen, ausgehend von vier Jahren bis zum nächsten Anstrich. 3Die Wohnung wurde frisch gestrichen übergeben; nach einem Jahr zieht der Mieter aus, und die Wände zeigen keine Gebrauchsspuren.

Trifft „Quotenabgeltungsklausel“ hier zu?

„Quotenabgeltungsklausel“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mietvertragliche Vereinbarung
    Die Regelung ist Bestandteil eines Mietvertrags.
    erfüllt
  2. 2
    Zeitanteilige Kostenbeteiligung bei Mietende
    Der beim Auszug vorgesehene Geldbeitrag entspricht dem zeitlich verbrauchten Anteil des Renovierungsintervalls.
    erfüllt
  3. 3
    Schönheitsreparaturen noch nicht fällig
    Nach dem Zustand der Wände besteht noch kein Renovierungsbedarf.
    erfüllt
BFall B

1Ein vorgedruckter Wohnungsmietvertrag verlangt, dass der Mieter beim Auszug sämtliche Wände neu streicht, unabhängig von ihrem Zustand. Eine anteilige Zahlung ist nicht vorgesehen. 3Der Mieter zieht drei Monate nach Übernahme der frisch gestrichenen Wohnung aus; die Wände zeigen keine Gebrauchsspuren.

Trifft „Quotenabgeltungsklausel“ hier zu?

„Quotenabgeltungsklausel“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zeitanteilige Kostenbeteiligung bei Mietende

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mietvertragliche Vereinbarung
    Die Regelung ist Bestandteil eines Mietvertrags.
    erfüllt
  2. 2
    Zeitanteilige Kostenbeteiligung bei Mietende
    Vorgesehen ist das vollständige Streichen statt eines zeitanteiligen Geldbeitrags.
    fehlt
  3. 3
    Schönheitsreparaturen noch nicht fällig
    Nach dem Abnutzungszustand wären Schönheitsreparaturen noch nicht erforderlich.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Klausel wird als Verpflichtung verstanden, die Wohnung vor dem Auszug selbst zu renovieren.

RichtigSie sieht einen zeitanteiligen Geldbeitrag für Schönheitsreparaturen vor, die noch nicht fällig sind.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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