Definitionen
Quotenabgeltungsklausel
§ 307 BGB · ZivilrechtEine Quotenabgeltungsklausel ist eine Vertragsklausel im Mietrecht, die den Mieter bei Mietende zu einer zeitanteiligen Beteiligung an den Kosten für Schönheitsreparaturen verpflichtet, obwohl diese noch nicht fällig sind; die Quote richtet sich nach dem verbrauchten Anteil des maßgeblichen Renovierungsintervalls. Nach der Rechtsprechung des BGH sind formularmäßige Quotenabgeltungsklauseln gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, unabhängig vom Renovierungszustand bei Übergabe und davon, ob die Quote starr oder flexibel berechnet wird.
Eine flexible Berechnung der Quote beseitigt die Unwirksamkeit formularmäßiger Quotenabgeltungsklauseln nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1In einem vorgedruckten Wohnungsmietvertrag steht, dass der Mieter beim Auszug für noch nicht notwendige Malerarbeiten einen Kostenanteil zahlen soll. 2Für jedes seit dem letzten Anstrich vergangene Jahr soll er ein Viertel der geschätzten Kosten übernehmen, ausgehend von vier Jahren bis zum nächsten Anstrich. 3Die Wohnung wurde frisch gestrichen übergeben; nach einem Jahr zieht der Mieter aus, und die Wände zeigen keine Gebrauchsspuren.
Trifft „Quotenabgeltungsklausel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMietvertragliche VereinbarungDie Regelung ist Bestandteil eines Mietvertrags.
- 2erfülltZeitanteilige Kostenbeteiligung bei MietendeDer beim Auszug vorgesehene Geldbeitrag entspricht dem zeitlich verbrauchten Anteil des Renovierungsintervalls.
- 3erfülltSchönheitsreparaturen noch nicht fälligNach dem Zustand der Wände besteht noch kein Renovierungsbedarf.
1Ein vorgedruckter Wohnungsmietvertrag verlangt, dass der Mieter beim Auszug sämtliche Wände neu streicht, unabhängig von ihrem Zustand. Eine anteilige Zahlung ist nicht vorgesehen. 3Der Mieter zieht drei Monate nach Übernahme der frisch gestrichenen Wohnung aus; die Wände zeigen keine Gebrauchsspuren.
Trifft „Quotenabgeltungsklausel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMietvertragliche VereinbarungDie Regelung ist Bestandteil eines Mietvertrags.
- 2fehltZeitanteilige Kostenbeteiligung bei MietendeVorgesehen ist das vollständige Streichen statt eines zeitanteiligen Geldbeitrags.
- 3erfülltSchönheitsreparaturen noch nicht fälligNach dem Abnutzungszustand wären Schönheitsreparaturen noch nicht erforderlich.
Typische Fehler
FehlerDie Klausel wird als Verpflichtung verstanden, die Wohnung vor dem Auszug selbst zu renovieren.
RichtigSie sieht einen zeitanteiligen Geldbeitrag für Schönheitsreparaturen vor, die noch nicht fällig sind.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema