Definitionen
Qualifikationslos doloses Werkzeug
§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB · StrafrechtEin qualifikationslos doloses Werkzeug liegt vor, wenn der unmittelbar Handelnde zwar vorsätzlich agiert, aber nicht die besondere Täterqualifikation (z.B. Beamteneigenschaft) aufweist, die das jeweilige Sonderdelikt voraussetzt, während der Hintermann diese Qualifikation besitzt und den Handelnden als Werkzeug einsetzt. Nach herrschender Meinung ist mittelbare Täterschaft des qualifizierten Hintermanns trotz des vorsätzlichen Handelns des Vordermanns möglich.
Vorsätzliches Handeln des Ausführenden schließt mittelbare Täterschaft des qualifizierten Hintermanns nicht aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
3Eine Geschäftsführerin ist allein für die Verwaltung des Vermögens einer GmbH verantwortlich und muss es im Interesse der Gesellschaft erhalten. Sie weist einen Buchhaltungshelfer, 2der nur vorgegebene Überweisungen ausführt und keine eigenen Entscheidungen über das Firmenvermögen trifft, an, 5.000 Euro für eine erfundene Rechnung auf ihr Privatkonto zu überweisen. 1Beide wissen, dass es keine Leistung und keinen Zahlungsanspruch gibt und dass das Geld der Firma endgültig verloren geht. 4Der Helfer führt die Überweisung wie angewiesen aus.
Trifft „Qualifikationslos doloses Werkzeug“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorsätzliches Handeln des VordermannsDer Helfer führt die vermögensschädigende Zahlung in Kenntnis der tatsächlichen Umstände aus.
- 2erfülltFehlende besondere Täterqualifikation beim VordermannDer rein ausführende Helfer hat keine eigene Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Untreuetatbestands.
- 3erfülltBesondere Täterqualifikation beim HintermannDie Geschäftsführerin hat gegenüber der GmbH eine Vermögensbetreuungspflicht.
- 4erfülltEinsatz des Vordermanns als WerkzeugDie Geschäftsführerin lässt die von ihr bestimmte Vermögensverschiebung durch den Helfer ausführen.
3Eine Geschäftsführerin ist allein für die Verwaltung des Vermögens einer GmbH verantwortlich und muss es im Interesse der Gesellschaft erhalten. Sie weist einen Buchhaltungshelfer, 2der nur vorgegebene Überweisungen ausführt und keine eigenen Entscheidungen über das Firmenvermögen trifft, an, 5.000 Euro für eine erfundene Rechnung auf ihr Privatkonto zu überweisen. Die Geschäftsführerin weiß, dass es keine Leistung und keinen Zahlungsanspruch gibt und dass das Geld der Firma endgültig verloren geht; 4durch gefälschte Unterlagen überzeugt sie den Helfer jedoch davon, dass die Firma ihr diesen Betrag schuldet. Der Helfer führt die Überweisung wie angewiesen aus.
Trifft „Qualifikationslos doloses Werkzeug“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltVorsätzliches Handeln des VordermannsDer Helfer hält die Zahlung für die Erfüllung einer bestehenden Schuld und erkennt die Vermögensschädigung nicht.
- 2erfülltFehlende besondere Täterqualifikation beim VordermannDer rein ausführende Helfer hat keine eigene Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Untreuetatbestands.
- 3erfülltBesondere Täterqualifikation beim HintermannDie Geschäftsführerin hat gegenüber der GmbH eine Vermögensbetreuungspflicht.
- 4erfülltEinsatz des Vordermanns als WerkzeugDie Geschäftsführerin steuert die Ausführung durch die Täuschung des Helfers.
Typische Fehler
FehlerEs wird nur geprüft, ob dem Vordermann die besondere Täterqualifikation fehlt.
RichtigZusätzlich muss der Hintermann selbst die für das Sonderdelikt erforderliche Täterqualifikation besitzen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema