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Qualifikationslos doloses Werkzeug

§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB · Strafrecht

Ein qualifikationslos doloses Werkzeug liegt vor, wenn der unmittelbar Handelnde zwar vorsätzlich agiert, aber nicht die besondere Täterqualifikation (z.B. Beamteneigenschaft) aufweist, die das jeweilige Sonderdelikt voraussetzt, während der Hintermann diese Qualifikation besitzt und den Handelnden als Werkzeug einsetzt. Nach herrschender Meinung ist mittelbare Täterschaft des qualifizierten Hintermanns trotz des vorsätzlichen Handelns des Vordermanns möglich.

Merksatz

Vorsätzliches Handeln des Ausführenden schließt mittelbare Täterschaft des qualifizierten Hintermanns nicht aus.

Welches Merkmal fehlt dem Ausführenden?Verglichen wird, welches Merkmal dem vorsätzlich handelnden Ausführenden fehlt und beim Hintermann vorhanden ist.
Qualifikationslos doloses Werkzeug
Absichtslos doloses Werkzeug
Vorsätzliches Handeln
Vorhanden.
Vorhanden.
Fehlendes Merkmal
Besondere Täterqualifikation.
Besondere Tatabsicht.
Hintermann
Besitzt die erforderliche Täterqualifikation.
Besitzt die erforderliche Tatabsicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Eine Geschäftsführerin ist allein für die Verwaltung des Vermögens einer GmbH verantwortlich und muss es im Interesse der Gesellschaft erhalten. Sie weist einen Buchhaltungshelfer, 2der nur vorgegebene Überweisungen ausführt und keine eigenen Entscheidungen über das Firmenvermögen trifft, an, 5.000 Euro für eine erfundene Rechnung auf ihr Privatkonto zu überweisen. 1Beide wissen, dass es keine Leistung und keinen Zahlungsanspruch gibt und dass das Geld der Firma endgültig verloren geht. 4Der Helfer führt die Überweisung wie angewiesen aus.

Trifft „Qualifikationslos doloses Werkzeug“ hier zu?

„Qualifikationslos doloses Werkzeug“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorsätzliches Handeln des Vordermanns
    Der Helfer führt die vermögensschädigende Zahlung in Kenntnis der tatsächlichen Umstände aus.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlende besondere Täterqualifikation beim Vordermann
    Der rein ausführende Helfer hat keine eigene Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Untreuetatbestands.
    erfüllt
  3. 3
    Besondere Täterqualifikation beim Hintermann
    Die Geschäftsführerin hat gegenüber der GmbH eine Vermögensbetreuungspflicht.
    erfüllt
  4. 4
    Einsatz des Vordermanns als Werkzeug
    Die Geschäftsführerin lässt die von ihr bestimmte Vermögensverschiebung durch den Helfer ausführen.
    erfüllt
BFall B

3Eine Geschäftsführerin ist allein für die Verwaltung des Vermögens einer GmbH verantwortlich und muss es im Interesse der Gesellschaft erhalten. Sie weist einen Buchhaltungshelfer, 2der nur vorgegebene Überweisungen ausführt und keine eigenen Entscheidungen über das Firmenvermögen trifft, an, 5.000 Euro für eine erfundene Rechnung auf ihr Privatkonto zu überweisen. Die Geschäftsführerin weiß, dass es keine Leistung und keinen Zahlungsanspruch gibt und dass das Geld der Firma endgültig verloren geht; 4durch gefälschte Unterlagen überzeugt sie den Helfer jedoch davon, dass die Firma ihr diesen Betrag schuldet. Der Helfer führt die Überweisung wie angewiesen aus.

Trifft „Qualifikationslos doloses Werkzeug“ hier zu?

„Qualifikationslos doloses Werkzeug“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vorsätzliches Handeln des Vordermanns

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorsätzliches Handeln des Vordermanns
    Der Helfer hält die Zahlung für die Erfüllung einer bestehenden Schuld und erkennt die Vermögensschädigung nicht.
    fehlt
  2. 2
    Fehlende besondere Täterqualifikation beim Vordermann
    Der rein ausführende Helfer hat keine eigene Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Untreuetatbestands.
    erfüllt
  3. 3
    Besondere Täterqualifikation beim Hintermann
    Die Geschäftsführerin hat gegenüber der GmbH eine Vermögensbetreuungspflicht.
    erfüllt
  4. 4
    Einsatz des Vordermanns als Werkzeug
    Die Geschäftsführerin steuert die Ausführung durch die Täuschung des Helfers.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird nur geprüft, ob dem Vordermann die besondere Täterqualifikation fehlt.

RichtigZusätzlich muss der Hintermann selbst die für das Sonderdelikt erforderliche Täterqualifikation besitzen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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