Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen

Postulationsfähigkeit

§ 78 ZPO · Zivilrecht

Postulationsfähigkeit ist die Fähigkeit, vor einem bestimmten Gericht wirksam Prozesshandlungen vorzunehmen, insbesondere Anträge zu stellen und Erklärungen abzugeben; vor den Landgerichten und höheren Zivilgerichten besteht grundsätzlich Anwaltszwang, sodass die Partei sich durch einen zur Vertretung berechtigten Rechtsanwalt vertreten lassen muss. Vor dem Bundesgerichtshof muss der vertretende Rechtsanwalt grundsätzlich bei diesem Gericht zugelassen sein.

Merksatz

Die allgemeine Anwaltszulassung genügt nicht für das Auftreten vor jedem Zivilgericht.

Postulationsfähigkeit oder Prozessfähigkeit?Die eine Fähigkeit betrifft das wirksame Auftreten vor dem konkreten Gericht, die andere die persönliche Fähigkeit zur Prozessführung.
Postulationsfähigkeit
Prozessfähigkeit
Maßstab
Befugnis zu wirksamen Prozesshandlungen vor dem konkreten Gericht.
Fähigkeit, einen Prozess selbst oder durch selbst bestellte Vertreter zu führen.
Vor dem Landgericht
Grundsätzlich handelt ein zur Vertretung berechtigter Rechtsanwalt für die Partei.
Prozessfähigkeit allein ermöglicht noch kein eigenes wirksames Auftreten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Im Landgericht wird über eine unbezahlte Handwerkerrechnung von 20.000 Euro verhandelt. 2Der Beklagte lässt sich von einer in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältin vertreten, die für ihn die Abweisung der Klage beantragt.

Trifft „Postulationsfähigkeit“ hier zu?

„Postulationsfähigkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug zu einem bestimmten Gericht
    Maßgeblich ist die Befugnis zum Handeln vor dem Landgericht.
    erfüllt
  2. 2
    Fähigkeit zu wirksamen Prozesshandlungen
    Die Rechtsanwältin darf vor dem Landgericht für den Beklagten wirksam Anträge stellen.
    erfüllt
BFall B

1Im Landgericht wird über eine unbezahlte Handwerkerrechnung von 20.000 Euro verhandelt. Der 35-jährige Beklagte ist kein Rechtsanwalt und führt das Verfahren ohne Anwalt. Er beantragt selbst, die Klage abzuweisen.

Trifft „Postulationsfähigkeit“ hier zu?

„Postulationsfähigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fähigkeit zu wirksamen Prozesshandlungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug zu einem bestimmten Gericht
    Auch hier ist die Befugnis zum Handeln vor dem Landgericht zu prüfen.
    erfüllt
  2. 2
    Fähigkeit zu wirksamen Prozesshandlungen
    Der Beklagte kann den Antrag auf Klageabweisung wegen des Anwaltszwangs nicht selbst wirksam stellen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus der Prozessfähigkeit einer Partei wird ohne Weiteres auf ihre Postulationsfähigkeit geschlossen.

RichtigAuch eine prozessfähige Partei muss sich vor dem Landgericht grundsätzlich anwaltlich vertreten lassen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.