Definitionen
Potestativbedingung
§ 158 BGB · ZivilrechtEine Potestativbedingung ist eine Bedingung im Sinne des § 158 BGB, deren Eintritt von dem Willen einer der Vertragsparteien abhängt; sie ist grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht als rein willkürliche Bedingung (sog. reine Potestativbedingung) die Bindungswirkung des Rechtsgeschäfts vollständig aufhebt.
Das vereinbarte Ereignis hängt vom Verhalten einer Vertragspartei ab, nicht allein vom Zufall.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara und Leon unterschreiben eine Vereinbarung über den Kauf von Maras gebrauchtem Fahrrad. 1Ihre Pflichten aus dem Kauf sollen erst entstehen, wenn Leon seinen alten Schreibtisch zur Sammelstelle bringt. 2Leon entscheidet selbst, ob er den Schreibtisch abgibt. Beide wollen mit der Unterschrift eine verbindliche Vereinbarung treffen.
Trifft „Potestativbedingung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBedingung im Sinne des § 158 BGBDie Kaufpflichten hängen von einem zukünftigen ungewissen Ereignis ab.
- 2erfülltAbhängigkeit von willensgesteuertem ParteiverhaltenLeon kann als Käufer das vereinbarte Ereignis durch sein eigenes Verhalten herbeiführen.
Mara und Leon unterschreiben eine Vereinbarung über den Kauf von Maras gebrauchtem Fahrrad. 1Ihre Pflichten aus dem Kauf sollen erst entstehen, wenn am folgenden Tag in ihrer Stadt Schnee fällt. Ob es schneien wird, ist noch ungewiss. Beide wollen mit der Unterschrift eine verbindliche Vereinbarung treffen.
Trifft „Potestativbedingung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBedingung im Sinne des § 158 BGBDie Kaufpflichten hängen von einem zukünftigen ungewissen Wetterereignis ab.
- 2fehltAbhängigkeit von willensgesteuertem ParteiverhaltenDer Schneefall hängt nicht vom willensgesteuerten Verhalten einer Vertragspartei ab.
Typische Fehler
FehlerEine Bedingung wird allein deshalb für unwirksam gehalten, weil eine Vertragspartei ihren Eintritt steuern kann.
RichtigDie Abhängigkeit vom Verhalten einer Vertragspartei ist für sich genommen kein Unwirksamkeitsgrund.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema