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Potentialität

Öffentliches Recht

Potentialität bezeichnet im Parteiverbotsverfahren die Möglichkeit eines Erfolgs des gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichteten Handelns einer Partei. Nach der Rechtsprechung müssen dafür konkrete Anhaltspunkte von Gewicht vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann. Eine bloß abstrakte Möglichkeit genügt nicht; eine konkrete Gefahr ist nicht erforderlich.

Merksatz

Verfassungsfeindliches Handeln allein genügt nicht; sein Erfolg muss aufgrund gewichtiger konkreter Anhaltspunkte zumindest möglich erscheinen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Partei P tritt regelmäßig zu Bundestagswahlen an und will freie Wahlen durch die dauerhafte Alleinherrschaft ihres Vorsitzenden ersetzen. Ihre Mitglieder bedrohen auf Anweisung der Parteiführung regelmäßig Menschen, die für andere Parteien Wahlkampf machen. 2P hat 500.000 Mitglieder, Büros im ganzen Bundesgebiet und jährliche Einnahmen von 100 Millionen Euro; bei der letzten Bundestagswahl erhielt sie 40 Prozent der Stimmen.

Trifft „Potentialität“ hier zu?

„Potentialität“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfassungsfeindliches Parteihandeln
    Die angestrebte Alleinherrschaft und die organisierten Drohungen richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
    erfüllt
  2. 2
    Gewichtige konkrete Anhaltspunkte für einen möglichen Erfolg
    Die breite Wählerbasis, die Mitgliederzahl und die organisatorischen sowie finanziellen Mittel lassen einen Erfolg zumindest möglich erscheinen.
    erfüllt
BFall B

1Die Partei P tritt regelmäßig zu Bundestagswahlen an und will freie Wahlen durch die dauerhafte Alleinherrschaft ihres Vorsitzenden ersetzen. Ihre Mitglieder bedrohen auf Anweisung der Parteiführung regelmäßig Menschen, die für andere Parteien Wahlkampf machen. P hat seit Jahren 2.000 Mitglieder, jährliche Einnahmen von 30.000 Euro und erreicht bei allen Wahlen weniger als 0,1 Prozent der Stimmen. Zu ihren Veranstaltungen kommen seit Jahren nur eigene Mitglieder; die Bedrohten setzen ihre politische Arbeit unverändert fort.

Trifft „Potentialität“ hier zu?

„Potentialität“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gewichtige konkrete Anhaltspunkte für einen möglichen Erfolg

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfassungsfeindliches Parteihandeln
    Die angestrebte Alleinherrschaft und die organisierten Drohungen richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
    erfüllt
  2. 2
    Gewichtige konkrete Anhaltspunkte für einen möglichen Erfolg
    Die dauerhaft geringe Unterstützung, die begrenzten Mittel und das unveränderte Verhalten der Bedrohten ergeben keine gewichtigen konkreten Anhaltspunkte für einen möglichen Erfolg.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Potentialität wird mit einer konkreten Gefahr gleichgesetzt und deshalb eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts verlangt.

RichtigEine konkrete Gefahr ist nicht erforderlich; gewichtige konkrete Anhaltspunkte für einen zumindest möglichen Erfolg reichen aus.

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