Definitionen
Praktische Unmöglichkeit
§ 275 Abs. 2 BGB · ZivilrechtPraktische Unmöglichkeit (auch faktische Unmöglichkeit) liegt vor, wenn die Leistung zwar noch möglich ist, der erforderliche Aufwand aber bei Berücksichtigung des Inhalts des Schuldverhältnisses, von Treu und Glauben sowie eines etwaigen Vertretenmüssens des Schuldners in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Sie gewährt dem Schuldner nach § 275 Abs. 2 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht, ohne den Leistungsanspruch automatisch auszuschließen. Davon zu unterscheiden ist die wirtschaftliche Unmöglichkeit, die auf einer Störung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung beruht und grundsätzlich nach § 313 BGB zu beurteilen ist.
Hoher Aufwand allein genügt nicht; er muss zum Interesse des Gläubigers grob außer Verhältnis stehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna leiht Ben einen einfachen Metallring im Wert von 20 Euro; sie möchte ihn anschließend nur verkaufen und verbindet keine persönlichen Erinnerungen mit ihm. Ben lässt den Ring aus leichter Unachtsamkeit in einen tiefen See fallen. 1Ein Bergungsunternehmen hat den Ring geortet und kann ihn heraufholen. 2Dafür müsste Ben 100.000 Euro bezahlen.
Trifft „Praktische Unmöglichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeistung weiterhin möglichBen kann den Ring durch das Unternehmen bergen lassen und anschließend zurückgeben.
- 2erfülltGrobes Missverhältnis bei GesamtwürdigungDie Bergungskosten stehen zu Annas reinem Verkaufsinteresse von 20 Euro auch unter Berücksichtigung von Bens leichter Unachtsamkeit in einem groben Missverhältnis.
Anna leiht Ben einen einfachen Metallring im Wert von 20 Euro; sie möchte ihn anschließend nur verkaufen und verbindet keine persönlichen Erinnerungen mit ihm. Ben lässt den Ring aus leichter Unachtsamkeit in einen flachen Teich fallen. 1Ein Nachbar kann den Ring mit einem Kescher herausholen. Dafür verlangt er von Ben 5 Euro.
Trifft „Praktische Unmöglichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeistung weiterhin möglichBen kann den Ring durch den Nachbarn herausholen lassen und anschließend zurückgeben.
- 2fehltGrobes Missverhältnis bei GesamtwürdigungBei einem Verkaufsinteresse von 20 Euro sind 5 Euro Bergungskosten auch unter Berücksichtigung von Bens Unachtsamkeit nicht grob unverhältnismäßig.
Typische Fehler
FehlerDer Leistungsanspruch wird wegen praktischer Unmöglichkeit als automatisch ausgeschlossen behandelt.
RichtigDer Schuldner muss sich auf sein Leistungsverweigerungsrecht berufen; der Anspruch ist nicht schon kraft Gesetzes ausgeschlossen.
FehlerAls Vergleichsgröße für den Aufwand wird allein die vereinbarte Gegenleistung herangezogen.
RichtigVergleichsgröße ist das Leistungsinteresse des Gläubigers, nicht allein die vereinbarte Gegenleistung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata