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Positives Interesse

§ 249 BGB · Zivilrecht

Das positive Interesse (Erfüllungsinteresse) umfasst den Schaden, den der Gläubiger erleidet, weil der Schuldner seine Leistungspflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt hat; der Gläubiger ist so zu stellen, wie er stünde, wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.

Merksatz

Ein Vertragsverstoß allein genügt nicht; entscheidend ist der Nachteil gegenüber ordnungsgemäßer Erfüllung.

Erfüllung oder Vertrauen als Maßstab?Entscheidend ist der Vergleichszustand: Beim positiven Interesse wird die Erfüllung zugrunde gelegt, beim negativen Interesse das fehlende Vertrauen auf das Geschäft.
Positives Interesse
Negatives Interesse
Vergleichszustand
Lage bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung.
Lage ohne Vertrauen auf das Zustandekommen oder die Wirksamkeit des Geschäfts.
Typischer Schadensposten
Mehrkosten eines gleichwertigen Ersatzkaufs.
Vergebliche Aufwendungen im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Geschäfts.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara kauft bei einem Händler einen Schreibtisch für 400 Euro, der am Montag geliefert und bei Lieferung bezahlt werden soll. Am Montag erklärt der Händler endgültig, dass er nicht liefern wird. 2Mara kauft deshalb noch am selben Tag dasselbe Modell bei einem anderen Händler für 480 Euro und bekommt es sofort; außer dem höheren Kaufpreis entstehen ihr keine weiteren Nachteile.

Trifft „Positives Interesse“ hier zu?

„Positives Interesse“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllte Leistungspflicht
    Der Händler erfüllt seine vertragliche Lieferpflicht nicht.
    erfüllt
  2. 2
    Schaden gegenüber ordnungsgemäßer Vertragserfüllung
    Gegenüber der vereinbarten Lieferung für 400 Euro muss Mara für denselben Schreibtisch 80 Euro mehr aufwenden.
    erfüllt
BFall B

1Mara kauft bei einem Händler einen Schreibtisch für 400 Euro, der am Montag geliefert und bei Lieferung bezahlt werden soll. Am Montag erklärt der Händler endgültig, dass er nicht liefern wird. Mara kauft deshalb noch am selben Tag dasselbe Modell bei einem anderen Händler für 400 Euro und bekommt es sofort; weitere Kosten oder Nachteile entstehen ihr nicht.

Trifft „Positives Interesse“ hier zu?

„Positives Interesse“ trifft nicht zu.Es fehlt: Schaden gegenüber ordnungsgemäßer Vertragserfüllung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllte Leistungspflicht
    Der Händler erfüllt seine vertragliche Lieferpflicht nicht.
    erfüllt
  2. 2
    Schaden gegenüber ordnungsgemäßer Vertragserfüllung
    Mara erhält denselben Schreibtisch zum vereinbarten Zeitpunkt und Preis, ohne weitere Nachteile zu erleiden.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDas positive Interesse wird danach berechnet, wie der Gläubiger ohne sein Vertrauen auf den Vertrag stünde.

RichtigVerglichen wird mit der Lage bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung, nicht mit der Lage ohne Vertrauen auf den Vertrag.

Voraussetzung vergessen

FehlerAus der Vertragsverletzung wird ohne Prüfung eines Nachteils auf einen zu ersetzenden Schaden geschlossen.

RichtigZusätzlich zur Vertragsverletzung muss ein Nachteil gegenüber der Lage bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung bestehen.

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