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Possessorischer Besitzschutz

§§ 861, 862 BGB · Zivilrecht

Der possessorische Besitzschutz bezeichnet den Schutz des Besitzers allein aufgrund seiner tatsächlichen Sachherrschaft (Besitz), unabhängig von einem etwaigen Recht zum Besitz; er umfasst insbesondere den Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes bei verbotener Eigenmacht (§ 861 BGB) sowie die Ansprüche auf Beseitigung von Besitzstörungen durch verbotene Eigenmacht und auf Unterlassung drohender verbotener Eigenmacht (§ 862 BGB).

Merksatz

Eigentum allein berechtigt nicht zur eigenmächtigen Entziehung fremden Besitzes.

Possessorischer oder petitorischer Schutz?Die Gegenüberstellung trennt den Schutz des tatsächlichen Besitzes vom Schutz aufgrund der besseren Besitzberechtigung.
Possessorischer Besitzschutz
Petitorischer Besitzschutz
Anknüpfung
Tatsächlicher Besitz
Bessere Berechtigung zum Besitz
Verbotene Eigenmacht
Erforderlicher Schutzanlass
Keine notwendige Voraussetzung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora hat von Paul ein Fahrrad für eine Woche geliehen und 1bewahrt es in ihrem verschlossenen Keller auf. 2Die Woche ist abgelaufen, doch Nora hat es noch nicht zurückgegeben. 3Paul öffnet gegen Noras ausdrücklich erklärten Willen den Keller mit einem Zweitschlüssel und nimmt das Fahrrad mit.

Trifft „Possessorischer Besitzschutz“ hier zu?

„Possessorischer Besitzschutz“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächlicher Besitz
    Nora hatte vor der Wegnahme die tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrrad.
    erfüllt
  2. 2
    Unabhängigkeit vom Recht zum Besitz
    Dass Nora das Fahrrad bereits zurückgeben muss, beseitigt ihren Besitzschutz nicht.
    erfüllt
  3. 3
    Verbotene Eigenmacht als Schutzanlass
    Paul entzieht Nora ohne ihren Willen und ohne gesetzliche Gestattung den Besitz.
    erfüllt
BFall B

Nora hat von Paul ein Fahrrad für eine Woche geliehen und 1bewahrt es in ihrem verschlossenen Keller auf. 2Die Woche ist abgelaufen, doch Nora hat es noch nicht zurückgegeben. Paul hat inzwischen ein Gerichtsurteil erwirkt, nach dem Nora das Rad herausgeben muss. Ein Gerichtsvollzieher holt das Rad trotz Noras Widerspruch aus dem Keller und übergibt es Paul, wobei er alle gesetzlichen Vorgaben beachtet.

Trifft „Possessorischer Besitzschutz“ hier zu?

„Possessorischer Besitzschutz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verbotene Eigenmacht als Schutzanlass

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächlicher Besitz
    Nora hatte vor der Wegnahme die tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrrad.
    erfüllt
  2. 2
    Unabhängigkeit vom Recht zum Besitz
    Die abgelaufene Leihzeit schließt für sich genommen den Schutz ihres tatsächlichen Besitzes nicht aus.
    erfüllt
  3. 3
    Verbotene Eigenmacht als Schutzanlass
    Die ordnungsgemäße Wegnahme durch den Gerichtsvollzieher ist gesetzlich gestattet und deshalb keine verbotene Eigenmacht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine bloße Besitzstörung wird wie eine Besitzentziehung behandelt.

RichtigBei fortbestehendem Besitz geht es um die Beseitigung der Störung und gegebenenfalls die Unterlassung drohender Eingriffe, nicht um die Wiedereinräumung des Besitzes.

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