Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen

Potentialität im Parteiverbotsverfahren

Art. 21 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Im Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG setzt das Darauf-Ausgehen Potentialität voraus: Es bedarf konkreter Anhaltspunkte von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Handeln einer Partei erfolgreich sein kann. Entsprechendes gilt für Angriffe auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland. Eine gesonderte Verhältnismäßigkeitsprüfung findet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht statt.

Merksatz

Verfassungsfeindliche Ziele allein tragen kein Parteiverbot, wenn gewichtige Anhaltspunkte für einen möglichen Erfolg fehlen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Bundesregierung beantragt beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der Partei P. 2P wirbt bundesweit dafür, freie Wahlen abzuschaffen und politische Gegner von jeder staatlichen Mitentscheidung auszuschließen. Sie verfügt über eine bundesweite Organisation und erhält bei Bundestagswahlen seit Jahren etwa 45 Prozent der Stimmen. Eine weitere Partei mit 20 Prozent der Stimmen hat mit P öffentlich vereinbart, diesen Plan nach einer gemeinsamen Regierungsübernahme umzusetzen.

Trifft „Potentialität im Parteiverbotsverfahren“ hier zu?

„Potentialität im Parteiverbotsverfahren“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfahren über das Verbot einer Partei
    Der Antrag betrifft das Verbot einer politischen Partei durch das Bundesverfassungsgericht.
    erfüllt
  2. 2
    Gewichtige konkrete Anhaltspunkte für einen möglichen Erfolg
    Die breite Unterstützung und die vereinbarte Zusammenarbeit lassen eine Umsetzung der gegen demokratische Selbstbestimmung gerichteten Ziele möglich erscheinen.
    erfüllt
BFall B

1Die Bundesregierung beantragt beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der Partei P. P wirbt in Flugblättern und bei regelmäßigen Treffen dafür, freie Wahlen abzuschaffen und politische Gegner von jeder staatlichen Mitentscheidung auszuschließen. Sie hat bundesweit zwölf Mitglieder, erzielt seit Jahren weniger als 0,01 Prozent der Stimmen und verfügt weder über Unterstützer in Staatsorganen noch über Verbindungen zu einflussreichen Gruppen. Ihre Aktionen erreichen nur die eigenen Mitglieder, und außerhalb dieses Kreises hat sie weder Einfluss noch die Fähigkeit, Menschen einzuschüchtern.

Trifft „Potentialität im Parteiverbotsverfahren“ hier zu?

„Potentialität im Parteiverbotsverfahren“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gewichtige konkrete Anhaltspunkte für einen möglichen Erfolg

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfahren über das Verbot einer Partei
    Auch hier ist ein Antrag auf Verbot einer politischen Partei gestellt.
    erfüllt
  2. 2
    Gewichtige konkrete Anhaltspunkte für einen möglichen Erfolg
    Trotz ihrer verfassungsfeindlichen Aktivitäten fehlen P gesellschaftliche Unterstützung, Einfluss und andere greifbare Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Ziele.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerNach Bejahung aller Verbotsvoraussetzungen noch eine eigenständige Abwägung zwischen Parteienfreiheit und Verfassungsschutz verlangen.

RichtigNach der Rechtsprechung folgt keine zusätzliche Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.