Definitionen
Potentialität im Parteiverbotsverfahren
Art. 21 Abs. 2 GG · Öffentliches RechtIm Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG setzt das Darauf-Ausgehen Potentialität voraus: Es bedarf konkreter Anhaltspunkte von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Handeln einer Partei erfolgreich sein kann. Entsprechendes gilt für Angriffe auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland. Eine gesonderte Verhältnismäßigkeitsprüfung findet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht statt.
Verfassungsfeindliche Ziele allein tragen kein Parteiverbot, wenn gewichtige Anhaltspunkte für einen möglichen Erfolg fehlen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Bundesregierung beantragt beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der Partei P. 2P wirbt bundesweit dafür, freie Wahlen abzuschaffen und politische Gegner von jeder staatlichen Mitentscheidung auszuschließen. Sie verfügt über eine bundesweite Organisation und erhält bei Bundestagswahlen seit Jahren etwa 45 Prozent der Stimmen. Eine weitere Partei mit 20 Prozent der Stimmen hat mit P öffentlich vereinbart, diesen Plan nach einer gemeinsamen Regierungsübernahme umzusetzen.
Trifft „Potentialität im Parteiverbotsverfahren“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerfahren über das Verbot einer ParteiDer Antrag betrifft das Verbot einer politischen Partei durch das Bundesverfassungsgericht.
- 2erfülltGewichtige konkrete Anhaltspunkte für einen möglichen ErfolgDie breite Unterstützung und die vereinbarte Zusammenarbeit lassen eine Umsetzung der gegen demokratische Selbstbestimmung gerichteten Ziele möglich erscheinen.
1Die Bundesregierung beantragt beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der Partei P. P wirbt in Flugblättern und bei regelmäßigen Treffen dafür, freie Wahlen abzuschaffen und politische Gegner von jeder staatlichen Mitentscheidung auszuschließen. Sie hat bundesweit zwölf Mitglieder, erzielt seit Jahren weniger als 0,01 Prozent der Stimmen und verfügt weder über Unterstützer in Staatsorganen noch über Verbindungen zu einflussreichen Gruppen. Ihre Aktionen erreichen nur die eigenen Mitglieder, und außerhalb dieses Kreises hat sie weder Einfluss noch die Fähigkeit, Menschen einzuschüchtern.
Trifft „Potentialität im Parteiverbotsverfahren“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerfahren über das Verbot einer ParteiAuch hier ist ein Antrag auf Verbot einer politischen Partei gestellt.
- 2fehltGewichtige konkrete Anhaltspunkte für einen möglichen ErfolgTrotz ihrer verfassungsfeindlichen Aktivitäten fehlen P gesellschaftliche Unterstützung, Einfluss und andere greifbare Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Ziele.
Typische Fehler
FehlerNach Bejahung aller Verbotsvoraussetzungen noch eine eigenständige Abwägung zwischen Parteienfreiheit und Verfassungsschutz verlangen.
RichtigNach der Rechtsprechung folgt keine zusätzliche Verhältnismäßigkeitsprüfung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema