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Pflichtteil

§ 2303 BGB · Zivilrecht

Der Pflichtteil ist der Anspruch eines durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossenen pflichtteilsberechtigten Abkömmlings, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners oder Elternteils gegen den Erben auf Zahlung der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils in Geld.

Merksatz

Der Pflichtteil schützt bestimmte Angehörige durch einen Geldanspruch, ohne sie zu Erben zu machen.

Pflichtteil oder Erbteil?Der Pflichtteil ist eine Geldforderung. Ein Erbteil bezeichnet dagegen die Beteiligung als Erbe am Nachlass.
Pflichtteil
Erbteil
Rechtsstellung
Geldforderung gegen den Erben.
Beteiligung am Nachlass als Erbe.
Umfang
Halber Wert des gesetzlichen Erbteils.
Erbquote nach Gesetz oder Verfügung von Todes wegen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna ist das einzige Kind ihrer Mutter; diese ist weder verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. 2Die Mutter setzt in ihrem Testament allein ihre Freundin Beate als Erbin ein und stirbt. Nach Abzug aller Schulden bleiben 100.000 Euro im Nachlass. 3Anna verlangt von Beate 4die Zahlung von 50.000 Euro.

Trifft „Pflichtteil“ hier zu?

„Pflichtteil“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zugehörigkeit zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis
    Anna ist als einziges Kind der Verstorbenen pflichtteilsberechtigt.
    erfüllt
  2. 2
    Ausschluss durch Testament oder Erbvertrag
    Die Einsetzung Beates als Alleinerbin schließt Anna von der Erbfolge aus.
    erfüllt
  3. 3
    Inanspruchnahme des Erben
    Anna richtet ihre Forderung gegen die testamentarische Alleinerbin.
    erfüllt
  4. 4
    Geldforderung über den halben Wert des gesetzlichen Erbteils
    Anna wäre gesetzliche Alleinerbin geworden, sodass die geforderte Summe dem halben Wert ihres gesetzlichen Erbteils entspricht.
    erfüllt
BFall B

Als Karl stirbt, ist sein Bruder Ben sein einziger lebender Verwandter; Karl war weder verheiratet noch lebte er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. 2In seinem Testament hat Karl allein seine Freundin Dora als Erbin eingesetzt. Nach Abzug aller Schulden bleiben 100.000 Euro im Nachlass. 3Ben verlangt von Dora 4die Zahlung von 50.000 Euro.

Trifft „Pflichtteil“ hier zu?

„Pflichtteil“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zugehörigkeit zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zugehörigkeit zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis
    Geschwister gehören nicht zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis.
    fehlt
  2. 2
    Ausschluss durch Testament oder Erbvertrag
    Die Einsetzung Doras als Alleinerbin schließt Ben von der gesetzlichen Erbfolge aus.
    erfüllt
  3. 3
    Inanspruchnahme des Erben
    Ben richtet seine Forderung gegen die testamentarische Alleinerbin.
    erfüllt
  4. 4
    Geldforderung über den halben Wert des gesetzlichen Erbteils
    Ben wäre gesetzlicher Alleinerbe geworden und fordert dessen halben Wert, obwohl ihm als Bruder kein Pflichtteil zusteht.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Pflichtteil wird stets mit der Hälfte des gesamten Nachlasswerts berechnet.

RichtigZunächst ist der gesetzliche Erbteil der berechtigten Person zu bestimmen; die Hälfte seines Wertes ergibt den Pflichtteil.

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