Definitionen
Pflichtteilskürzung bei Vermächtnis
§ 2318 BGB · ZivilrechtIst der Erbe selbst pflichtteilsberechtigt, mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert und zugleich dem Pflichtteilsanspruch eines anderen ausgesetzt (Pflichtteilslast), kann er das Vermächtnis wegen dieser Pflichtteilslast so weit kürzen, dass ihm sein eigener Pflichtteil verbleibt (§ 2318 Abs. 3 BGB). Das geht über die allgemeine Kürzung nach § 2318 Abs. 1 BGB hinaus, nach der der Erbe die Pflichtteilslast nur verhältnismäßig mit dem Vermächtnisnehmer teilen kann; ohne Pflichtteilslast besteht kein Kürzungsrecht.
Kürzen darf der pflichtteilsberechtigte Erbe nur wegen fremder Pflichtteile, nicht schon wegen des Vermächtnisses allein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine verwitwete Frau hinterlässt 100.000 Euro und zwei Kinder. In ihrem Testament 1setzt sie den Sohn als Alleinerben ein, 2vermacht einem Freund 70.000 Euro und schließt die Tochter von der Erbfolge aus. 3Die Tochter verlangt vom Sohn ihren Pflichtteil von 25.000 Euro. Müsste der Sohn Pflichtteil und Vermächtnis voll erfüllen, 4blieben ihm nur 5.000 Euro.
Trifft „Pflichtteilskürzung bei Vermächtnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErbe ist selbst pflichtteilsberechtigtDer Sohn ist Erbe und als Kind der Erblasserin pflichtteilsberechtigt.
- 2erfülltErbe ist mit einem Vermächtnis beschwertDer Sohn muss als Erbe das Vermächtnis an den Freund erfüllen.
- 3erfülltErbe muss den Pflichtteil eines anderen tragen (Pflichtteilslast)Der Sohn muss den Pflichtteil der enterbten Tochter erfüllen.
- 4erfüllteigener Pflichtteil des Erben verbliebe sonst nichtSein eigener Pflichtteil beträgt wie der der Tochter 25.000 Euro; auch bei bloß verhältnismäßiger Teilung der Last blieben ihm nur 22.500 Euro.
Ein verwitweter Mann hinterlässt 100.000 Euro und als einziges Kind eine Tochter. Weitere Angehörige hat er nicht. In seinem Testament 1setzt er die Tochter als Alleinerbin ein und 2vermacht einer Nachbarin 70.000 Euro. Nach Erfüllung des Vermächtnisses 4blieben der Tochter 30.000 Euro.
Trifft „Pflichtteilskürzung bei Vermächtnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErbe ist selbst pflichtteilsberechtigtDie Tochter ist Erbin und als Kind des Erblassers pflichtteilsberechtigt.
- 2erfülltErbe ist mit einem Vermächtnis beschwertDie Tochter muss das Vermächtnis an die Nachbarin erfüllen.
- 3fehltErbe muss den Pflichtteil eines anderen tragen (Pflichtteilslast)Außer der Tochter ist niemand pflichtteilsberechtigt, sie trägt also keine Pflichtteilslast; ihr bleibt nur, das Erbe auszuschlagen und den Pflichtteil zu verlangen.
- 4erfüllteigener Pflichtteil des Erben verbliebe sonst nichtIhr Pflichtteil beträgt die Hälfte des Nachlasses, also 50.000 Euro, und ist nicht gedeckt.
Typische Fehler
FehlerDas Vermächtnis wird schon deshalb gekürzt, weil es den eigenen Pflichtteil des Erben schmälert.
RichtigGekürzt werden darf nur wegen der Pflichtteilslast, also wenn der Erbe zugleich den Pflichtteil eines anderen zu erfüllen hat.
FehlerAuch der pflichtteilsberechtigte Erbe darf das Vermächtnis nur verhältnismäßig kürzen, selbst wenn ihm danach weniger als sein Pflichtteil bleibt.
RichtigDer pflichtteilsberechtigte Erbe darf über die verhältnismäßige Kürzung hinaus so weit kürzen, dass ihm sein eigener Pflichtteil verbleibt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema