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Pflichtteilsquote

§ 2303 BGB · Zivilrecht

Die Pflichtteilsquote ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils des Pflichtteilsberechtigten und bestimmt den Umfang des schuldrechtlichen Geldanspruchs gegen den Erben, der dem Pflichtteilsberechtigten zusteht, wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurde.

Merksatz

Die Hälfte bezieht sich auf den gesetzlichen Erbteil, nicht auf den gesamten Nachlass.

Pflichtteilsquote oder gesetzliche Erbquote?Die gesetzliche Erbquote liefert die Berechnungsgrundlage. Ihre Hälfte bemisst den Geldanspruch, nicht eine Beteiligung als Erbe.
Pflichtteilsquote
Gesetzliche Erbquote
Berechnung
Hälfte der gesetzlichen Erbquote
Anteil nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge
Bedeutung
Bemessung eines Geldanspruchs gegen den Erben
Anteil am Erbe bei gesetzlicher Erbfolge

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Der verwitwete Vater von Anna und Ben stirbt und hinterlässt keine weiteren Kinder. In seinem Testament hat er Ben zu seinem einzigen Erben bestimmt. Anna verlangt von Ben Geld und berechnet dafür einen Anteil von einem Viertel des Nachlasswerts.

Trifft „Pflichtteilsquote“ hier zu?

„Pflichtteilsquote“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hälfte des gesetzlichen Erbteils
    Annas gesetzlicher Erbteil wäre die Hälfte; dessen Hälfte beträgt ein Viertel.
    erfüllt
  2. 2
    Pflichtteilsberechtigte Person
    Anna gehört als Tochter zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten.
    erfüllt
  3. 3
    Bemessung eines Geldanspruchs gegen den Erben
    Die berechnete Quote dient der Bemessung von Annas Geldforderung gegen den Erben Ben.
    erfüllt
  4. 4
    Ausschluss durch Verfügung von Todes wegen
    Die Einsetzung Bens als einzigen Erben schließt Anna von der Erbfolge aus.
    erfüllt
BFall B

2Der verwitwete Vater von Anna und Ben stirbt und hinterlässt keine weiteren Kinder. 4In seinem Testament hat er Ben zu seinem einzigen Erben bestimmt. 3Anna verlangt von Ben Geld und berechnet dafür einen Anteil von der Hälfte des Nachlasswerts.

Trifft „Pflichtteilsquote“ hier zu?

„Pflichtteilsquote“ trifft nicht zu.Es fehlt: Hälfte des gesetzlichen Erbteils

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hälfte des gesetzlichen Erbteils
    Die angesetzte Hälfte entspricht Annas gesetzlichem Erbteil; die gesuchte Quote beträgt dagegen nur ein Viertel.
    fehlt
  2. 2
    Pflichtteilsberechtigte Person
    Anna gehört als Tochter zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten.
    erfüllt
  3. 3
    Bemessung eines Geldanspruchs gegen den Erben
    Auch die falsch berechnete Quote bezieht sich auf Annas Geldforderung gegen den Erben Ben.
    erfüllt
  4. 4
    Ausschluss durch Verfügung von Todes wegen
    Die Einsetzung Bens als einzigen Erben schließt Anna von der Erbfolge aus.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Pflichtteilsquote wird eine Beteiligung als Miterbe oder ein Anspruch auf einzelne Nachlassgegenstände abgeleitet.

RichtigDie Pflichtteilsquote bemisst einen Geldanspruch gegen den Erben und begründet keine Miterbenstellung.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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