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Pflege und Erziehung

Art. 6 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Pflege umfasst die Sorge für das körperliche Wohl des minderjährigen Kindes, insbesondere Ernährung, Kleidung, Gesundheitsvorsorge und Beaufsichtigung; Erziehung bezeichnet die geistig-seelische Einwirkung auf das minderjährige Kind zur Förderung seiner Persönlichkeitsentwicklung und Vermittlung von Werten und Verhaltensweisen. Beide Bereiche bilden den Kernbereich der elterlichen Sorge und genießen als natürliches Recht der Eltern verfassungsrechtlichen Schutz nach Art. 6 Abs. 2 GG, sind zugleich aber auch vorrangige Pflicht der Eltern und unterliegen dem staatlichen Wächteramt; eine Trennung des Kindes von der Familie gegen den Willen der Erziehungsberechtigten ist nach Art. 6 Abs. 3 GG nur auf Grund eines Gesetzes zulässig, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Merksatz

Elterliche Freiheit bei Pflege und Erziehung ist mit Verantwortung für das Kind verbunden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara und Jan kümmern sich um 3ihren achtjährigen Sohn Leon. 1Sie kochen für ihn ausgewogene Mahlzeiten und besorgen ihm warme Kleidung. 2In regelmäßigen Gesprächen wollen sie seine Selbstständigkeit stärken und ihm Rücksichtnahme und einen respektvollen Umgang mit anderen vermitteln.

Trifft „Pflege und Erziehung“ hier zu?

„Pflege und Erziehung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Körperliche Sorge als Teilbereich der Pflege
    Die Eltern sorgen durch Ernährung und Kleidung für Leons körperliches Wohl.
    erfüllt
  2. 2
    Persönlichkeits- und Werteförderung als Teilbereich der Erziehung
    Die Gespräche dienen der Persönlichkeitsentwicklung und der Vermittlung sozialer Werte.
    erfüllt
  3. 3
    Bezug auf ein minderjähriges Kind
    Leon ist minderjährig und das Kind der handelnden Eltern.
    erfüllt
BFall B

Mara und Jan kümmern sich um ihren 25-jährigen Sohn Leon. 1Sie kochen für ihn ausgewogene Mahlzeiten und besorgen ihm warme Kleidung. 2In regelmäßigen Gesprächen wollen sie seine Selbstständigkeit stärken und ihm Rücksichtnahme und einen respektvollen Umgang mit anderen vermitteln.

Trifft „Pflege und Erziehung“ hier zu?

„Pflege und Erziehung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bezug auf ein minderjähriges Kind

An der Definition geprüft

  1. 1
    Körperliche Sorge als Teilbereich der Pflege
    Die Unterstützung betrifft Ernährung und Kleidung und damit Leons körperliches Wohl.
    erfüllt
  2. 2
    Persönlichkeits- und Werteförderung als Teilbereich der Erziehung
    Die Gespräche zielen auf Persönlichkeitsentwicklung und die Vermittlung sozialer Werte.
    erfüllt
  3. 3
    Bezug auf ein minderjähriges Kind
    Leon ist volljährig; die Unterstützung fällt deshalb nicht mehr unter das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFür eine Trennung des Kindes gegen den Elternwillen wird eine gesetzliche Grundlage allein als ausreichend angesehen.

RichtigZusätzlich müssen ein Versagen der Erziehungsberechtigten oder eine aus anderen Gründen drohende Verwahrlosung des Kindes vorliegen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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