Definitionen
Pflichtteilsergänzungsanspruch
§ 2325 BGB · ZivilrechtDer Pflichtteilsergänzungsanspruch gibt dem Pflichtteilsberechtigten einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben auf Zahlung eines Geldbetrags, wenn der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht hat, die bei der Pflichtteilsberechnung zu berücksichtigen ist und den Pflichtteil verkürzt; der Schenkungswert wird dabei dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet. Grundsätzlich bleibt eine Schenkung nach zehn Jahren seit ihrer Leistung außer Ansatz; zuvor wird der anzusetzende Schenkungswert für jedes seit der Leistung vollendete Jahr um ein Zehntel gemindert (sog. Abschmelzungsmodell). Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Frist frühestens mit der Auflösung der Ehe; ein umfassender vorbehaltener Nießbrauch kann den Fristbeginn ebenfalls hindern.
Eine Schenkung kann den Nachlass verkleinern, ohne den Pflichtteil im gleichen Umfang zu mindern.
- Unter 1 Jahr100 ProzentDer maßgebliche Schenkungswert wird vollständig berücksichtigt.
- 1 bis unter 2 Jahre90 ProzentIm zweiten Jahr zählen 90 Prozent; je weiterem vollen Jahr zehn Prozentpunkte weniger.
- Ab 10 JahrenKeine BerücksichtigungDie Schenkung bleibt bei der Ergänzung außer Ansatz.
- 100 Prozent Der maßgebliche Schenkungswert wird vollständig berücksichtigt.
- 90 Prozent Im zweiten Jahr zählen 90 Prozent; je weiterem vollen Jahr zehn Prozentpunkte weniger.
- Keine Berücksichtigung Die Schenkung bleibt bei der Ergänzung außer Ansatz.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul hat nur ein Kind, seine Tochter Lena; seine Ehefrau ist bereits verstorben. In seinem Testament setzt er seinen Freund Martin als einzigen Erben ein. Sechs Monate vor seinem Tod schenkt Paul seiner Nachbarin 20.000 Euro und überweist ihr das Geld, ohne sich Rechte daran vorzubehalten. Bei seinem Tod bleiben nach Abzug aller Schulden 80.000 Euro übrig; Lena bekommt nichts.
Trifft „Pflichtteilsergänzungsanspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPflichtteilsberechtigungAls Tochter gehört Lena zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis.
- 2erfülltSchenkung des Erblassers an einen DrittenPaul hat seiner Nachbarin das Geld unentgeltlich zugewendet.
- 3erfülltBerücksichtigungsfähige Schenkung mit PflichtteilsverkürzungDie erst sechs Monate zurückliegende Schenkung wird voll berücksichtigt und erhöht Lenas rechnerischen Pflichtteil.
1Paul hat nur ein Kind, seine Tochter Lena; seine Ehefrau ist bereits verstorben. In seinem Testament setzt er seinen Freund Martin als einzigen Erben ein. 2Elf Jahre vor seinem Tod schenkt Paul seiner Nachbarin 20.000 Euro und überweist ihr das Geld, ohne sich Rechte daran vorzubehalten. Bei seinem Tod bleiben nach Abzug aller Schulden 80.000 Euro übrig; Lena bekommt nichts.
Trifft „Pflichtteilsergänzungsanspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPflichtteilsberechtigungAls Tochter gehört Lena zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis.
- 2erfülltSchenkung des Erblassers an einen DrittenPaul hat seiner Nachbarin das Geld unentgeltlich zugewendet.
- 3fehltBerücksichtigungsfähige Schenkung mit PflichtteilsverkürzungWegen der seit der vorbehaltlosen Überweisung verstrichenen elf Jahre bleibt die Schenkung unberücksichtigt.
Typische Fehler
FehlerSchon im ersten Jahr vor dem Erbfall wird der Schenkungswert um ein Zehntel gekürzt.
RichtigStirbt der Erblasser vor Ablauf des ersten Jahres seit der Leistung, wird der volle maßgebliche Schenkungswert berücksichtigt.
FehlerBei einer Schenkung an den Ehegatten werden die zehn Jahre ohne Weiteres ab der Übertragung berechnet.
RichtigBei einer Schenkung während der Ehe beginnt die Frist frühestens, wenn diese Ehe endet.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata