Definitionen
Pflichtenkollision
ungeschriebener (übergesetzlicher) Rechtfertigungsgrund – nicht § 34 StGB analog · StrafrechtEine Pflichtenkollision liegt vor, wenn der Täter gleichzeitig mehreren rechtlichen Handlungspflichten ausgesetzt ist, die er nicht alle gleichzeitig erfüllen kann, sodass die Erfüllung einer Pflicht zwangsläufig die Verletzung einer anderen bewirkt. Kommt der Täter der höherwertigen oder – bei gleichwertigen Pflichten – einer der gleichrangigen Pflichten nach, handelt er nach h.M. gerechtfertigt. Da § 34 StGB ein wesentliches Überwiegen der widerstreitenden Interessen voraussetzt, das bei gleichrangigen Pflichten gerade fehlt, wird die Pflichtenkollision nicht als Fall des § 34 StGB analog, sondern als eigenständiger, ungeschriebener Rechtfertigungsgrund behandelt.
Unvereinbare Handlungspflichten verlangen eine Auswahl nach ihrem Rang, nicht zwingend ein wesentliches Überwiegen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein diensthabender Bademeister sieht in seinem Schwimmbecken zwei gleich weit entfernte Badegäste, die gleichzeitig zu ertrinken drohen und sich nicht selbst helfen können. 2Andere Helfer und zusätzliche Rettungsmittel gibt es nicht. Die Zeit reicht nur, um einen der beiden zu retten. 3Er erkennt die für beide gleiche Lebensgefahr und rettet einen von ihnen.
Trifft „Pflichtenkollision“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere gleichzeitig bestehende rechtliche HandlungspflichtenDer Bademeister ist aufgrund seiner Aufsichtspflicht zur Rettung beider Badegäste verpflichtet.
- 2erfülltUnmöglichkeit, alle Pflichten gleichzeitig zu erfüllenDer Bademeister kann unter diesen Umständen nicht beide Rettungspflichten erfüllen.
- 3erfülltErfüllung einer höherwertigen oder gleichrangigen PflichtMit der Rettung eines Badegastes erfüllt er eine von zwei gleichrangigen Lebensrettungspflichten.
1Ein diensthabender Bademeister sieht in seinem Schwimmbecken zwei unmittelbar nebeneinander treibende Badegäste, die gleichzeitig zu ertrinken drohen und sich nicht selbst helfen können. Er kann beide mit einem bereitliegenden Rettungsbrett gleichzeitig sicher ans Ufer bringen. 3Er erkennt die für beide gleiche Lebensgefahr, zieht aber nur einen von ihnen auf das Brett und bringt diesen ans Ufer.
Trifft „Pflichtenkollision“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere gleichzeitig bestehende rechtliche HandlungspflichtenDer Bademeister ist aufgrund seiner Aufsichtspflicht zur Rettung beider Badegäste verpflichtet.
- 2fehltUnmöglichkeit, alle Pflichten gleichzeitig zu erfüllenMit dem bereitliegenden Rettungsbrett könnte der Bademeister beide Rettungspflichten gleichzeitig erfüllen.
- 3erfülltErfüllung einer höherwertigen oder gleichrangigen PflichtEr erfüllt eine der beiden gleichrangigen Rettungspflichten; dies rechtfertigt hier jedoch nicht das Unterlassen der anderen Rettung.
Typische Fehler
FehlerBereits das gleichzeitige Bestehen mehrerer Handlungspflichten wird als ausreichender Grund angesehen, eine davon nicht zu erfüllen.
RichtigDie Pflichten dürfen nicht alle gleichzeitig erfüllbar sein; bloßer Mehraufwand genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema