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Parallelwertung in der Laiensphäre

Die Parallelwertung in der Laiensphäre bezeichnet das Erfordernis, dass der Täter bzw. die handelnde Person die tatsächlichen Umstände, die ein normatives Tatbestandsmerkmal ausfüllen, in ihrem sozialen Bedeutungsgehalt zutreffend erfasst haben muss, ohne dass eine juristisch exakte Subsumtion erforderlich ist; es genügt, dass der Laie den sozialen Sinngehalt des Merkmals in einer dem juristischen Verständnis annähernd entsprechenden Weise begreift.

Merksatz

Für den Vorsatz zählt das laienhafte Verständnis des Sinns, nicht die richtige juristische Einordnung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

G trinkt in einer Kneipe Bier, und 1die Kellnerin macht für jedes Glas einen Strich auf seinen Bierdeckel, nach dem später abgerechnet wird. 2G weiß das und 3radiert heimlich zwei Striche weg, um weniger zu zahlen. Er meint, ein Bierdeckel sei rechtlich nichts Besonderes, weil nur unterschriebene Papiere zählten.

Trifft „Parallelwertung in der Laiensphäre“ hier zu?

„Parallelwertung in der Laiensphäre“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Normatives Tatbestandsmerkmal
    Ob der beschriftete Bierdeckel ein beweiserhebliches Schriftstück ist, lässt sich nur durch rechtliche Wertung bestimmen.
    erfüllt
  2. 2
    Kenntnis der tatsächlichen Umstände
    G kennt die Striche und weiß, wie sie zustande kommen.
    erfüllt
  3. 3
    Erfassung des sozialen Bedeutungsgehalts
    G versteht, dass die Striche die Abrechnung beweisen sollen; sein Irrtum betrifft nur die juristische Einordnung.
    erfüllt
BFall B

Tourist T trinkt in einer Kneipe Bier, und 1die Kellnerin macht für jedes Glas einen Strich auf seinen Bierdeckel, nach dem später abgerechnet wird. 2T sieht die Striche, kennt diese Sitte aber nicht und hält sie für eine Kritzelei. Er wischt sie weg, um auf dem Deckel eine Telefonnummer zu notieren.

Trifft „Parallelwertung in der Laiensphäre“ hier zu?

„Parallelwertung in der Laiensphäre“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erfassung des sozialen Bedeutungsgehalts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Normatives Tatbestandsmerkmal
    Die Einordnung des beschrifteten Bierdeckels erfordert eine rechtliche Wertung.
    erfüllt
  2. 2
    Kenntnis der tatsächlichen Umstände
    T nimmt die Striche auf dem Deckel wahr.
    erfüllt
  3. 3
    Erfassung des sozialen Bedeutungsgehalts
    T erkennt nicht, dass die Striche der Abrechnung dienen, und erfasst damit ihren sozialen Sinn nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Vorsatz wird verneint, weil der Täter das Merkmal juristisch falsch eingeordnet hat.

RichtigEine falsche juristische Einordnung schadet nicht, wenn der Täter den sozialen Sinn laienhaft erfasst hat; es liegt nur ein unbeachtlicher Subsumtionsirrtum vor.

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