Definitionen
Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, sofern sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.
Eine Partei muss parlamentarische Mitwirkung anstreben; Mandate muss sie dafür noch nicht besitzen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
800 volljährige deutsche Staatsangehörige haben in Hannover einen Zusammenschluss mit gewähltem Vorstand, örtlichen Gruppen und einer Geschäftsstelle gegründet. Er will die Landespolitik auf unbestimmte Zeit durch öffentliche Veranstaltungen und Stellungnahmen mitgestalten. Für die nächste Landtagswahl stellt er eine eigene Kandidatenliste auf. Seit der Gründung vor einem Jahr veröffentlicht er wöchentlich politische Stellungnahmen und veranstaltet monatlich gut besuchte öffentliche Diskussionsabende.
Trifft „Parteien“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZusammenschluss von BürgernDie Mitglieder sind natürliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
- 2erfülltDauerhafte oder längerfristige AusrichtungDie politische Tätigkeit ist nicht auf eine kurzfristige Aktion beschränkt.
- 3erfülltPolitische Einflussnahme auf Bundes- oder LandesebeneDie politische Arbeit richtet sich auf die Ebene eines Landes.
- 4erfülltAngestrebte Mitwirkung im Bundestag oder LandtagDie Kandidatenaufstellung zeigt das Ziel, im Landtag vertreten zu sein.
- 5erfülltErnsthaftigkeit nach dem tatsächlichen GesamtbildMitgliederzahl, feste Organisation und regelmäßige öffentliche Tätigkeit tragen im Gesamtbild die Ernsthaftigkeit.
800 volljährige deutsche Staatsangehörige haben in Hannover einen Zusammenschluss mit gewähltem Vorstand, örtlichen Gruppen und einer Geschäftsstelle gegründet. Er will die Landespolitik auf unbestimmte Zeit durch öffentliche Veranstaltungen und Stellungnahmen mitgestalten. Eine Beteiligung an Bundestags- oder Landtagswahlen und eine eigene Vertretung in diesen Parlamenten lehnt er ausdrücklich ab. Seit der Gründung vor einem Jahr veröffentlicht er wöchentlich politische Stellungnahmen und veranstaltet monatlich gut besuchte öffentliche Diskussionsabende.
Trifft „Parteien“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZusammenschluss von BürgernDie Mitglieder sind natürliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
- 2erfülltDauerhafte oder längerfristige AusrichtungDer Zusammenschluss plant eine zeitlich unbeschränkte politische Tätigkeit.
- 3erfülltPolitische Einflussnahme auf Bundes- oder LandesebeneDie politische Einflussnahme betrifft die Landesebene.
- 4fehltAngestrebte Mitwirkung im Bundestag oder LandtagDer Zusammenschluss lehnt eine eigene parlamentarische Vertretung ausdrücklich ab.
- 5erfülltErnsthaftigkeit nach dem tatsächlichen GesamtbildMitgliederzahl, Organisation und öffentliche Arbeit belegen ein ernsthaftes politisches Engagement; es fehlt jedoch die parlamentarische Zielsetzung.
Typische Fehler
FehlerDie Mitgliederzahl wird isoliert betrachtet und eine feste Mindestzahl als entscheidende Voraussetzung verlangt.
RichtigEine feste Mindestmitgliederzahl ist nicht vorgeschrieben; entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung von Mitgliederzahl, Organisation und öffentlichem Auftreten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata