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Parteien

Art. 21 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 1 PartG · Öffentliches Recht

Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, sofern sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.

Merksatz

Eine Partei muss parlamentarische Mitwirkung anstreben; Mandate muss sie dafür noch nicht besitzen.

Partei oder kommunale Wählervereinigung?Verglichen wird mit einer rein kommunalen Wählervereinigung. Kommunale Mandate allein begründen keinen Parteistatus.
Partei
Rein kommunale Wählervereinigung
Ebene der Einflussnahme
Politik des Bundes oder eines Landes
Ausschließlich örtliche Politik
Parlamentarisches Ziel
Angestrebte Vertretung im Bundestag oder Landtag
Angestrebte Mandate nur im Gemeinde- oder Stadtrat

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

800 volljährige deutsche Staatsangehörige haben in Hannover einen Zusammenschluss mit gewähltem Vorstand, örtlichen Gruppen und einer Geschäftsstelle gegründet. Er will die Landespolitik auf unbestimmte Zeit durch öffentliche Veranstaltungen und Stellungnahmen mitgestalten. Für die nächste Landtagswahl stellt er eine eigene Kandidatenliste auf. Seit der Gründung vor einem Jahr veröffentlicht er wöchentlich politische Stellungnahmen und veranstaltet monatlich gut besuchte öffentliche Diskussionsabende.

Trifft „Parteien“ hier zu?

„Parteien“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zusammenschluss von Bürgern
    Die Mitglieder sind natürliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
    erfüllt
  2. 2
    Dauerhafte oder längerfristige Ausrichtung
    Die politische Tätigkeit ist nicht auf eine kurzfristige Aktion beschränkt.
    erfüllt
  3. 3
    Politische Einflussnahme auf Bundes- oder Landesebene
    Die politische Arbeit richtet sich auf die Ebene eines Landes.
    erfüllt
  4. 4
    Angestrebte Mitwirkung im Bundestag oder Landtag
    Die Kandidatenaufstellung zeigt das Ziel, im Landtag vertreten zu sein.
    erfüllt
  5. 5
    Ernsthaftigkeit nach dem tatsächlichen Gesamtbild
    Mitgliederzahl, feste Organisation und regelmäßige öffentliche Tätigkeit tragen im Gesamtbild die Ernsthaftigkeit.
    erfüllt
BFall B

800 volljährige deutsche Staatsangehörige haben in Hannover einen Zusammenschluss mit gewähltem Vorstand, örtlichen Gruppen und einer Geschäftsstelle gegründet. Er will die Landespolitik auf unbestimmte Zeit durch öffentliche Veranstaltungen und Stellungnahmen mitgestalten. Eine Beteiligung an Bundestags- oder Landtagswahlen und eine eigene Vertretung in diesen Parlamenten lehnt er ausdrücklich ab. Seit der Gründung vor einem Jahr veröffentlicht er wöchentlich politische Stellungnahmen und veranstaltet monatlich gut besuchte öffentliche Diskussionsabende.

Trifft „Parteien“ hier zu?

„Parteien“ trifft nicht zu.Es fehlt: Angestrebte Mitwirkung im Bundestag oder Landtag

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zusammenschluss von Bürgern
    Die Mitglieder sind natürliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
    erfüllt
  2. 2
    Dauerhafte oder längerfristige Ausrichtung
    Der Zusammenschluss plant eine zeitlich unbeschränkte politische Tätigkeit.
    erfüllt
  3. 3
    Politische Einflussnahme auf Bundes- oder Landesebene
    Die politische Einflussnahme betrifft die Landesebene.
    erfüllt
  4. 4
    Angestrebte Mitwirkung im Bundestag oder Landtag
    Der Zusammenschluss lehnt eine eigene parlamentarische Vertretung ausdrücklich ab.
    fehlt
  5. 5
    Ernsthaftigkeit nach dem tatsächlichen Gesamtbild
    Mitgliederzahl, Organisation und öffentliche Arbeit belegen ein ernsthaftes politisches Engagement; es fehlt jedoch die parlamentarische Zielsetzung.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Mitgliederzahl wird isoliert betrachtet und eine feste Mindestzahl als entscheidende Voraussetzung verlangt.

RichtigEine feste Mindestmitgliederzahl ist nicht vorgeschrieben; entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung von Mitgliederzahl, Organisation und öffentlichem Auftreten.

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