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Pactum de non petendo

Zivilrecht

Ein pactum de non petendo ist eine schuldrechtliche Vereinbarung, durch die der Gläubiger gegenüber dem Schuldner verspricht, eine bestehende Forderung (dauerhaft oder vorübergehend) nicht geltend zu machen, ohne dass die Forderung selbst erlischt. Es begründet eine dauernde oder dilatorische Einrede des Schuldners gegen den Anspruch.

Merksatz

Entscheidend ist die Trennung zwischen dem Bestand der Forderung und ihrer Durchsetzbarkeit.

Was unterscheidet die Abrede vom Erlass?Entscheidend ist, ob nur die Durchsetzung beschränkt wird oder die Forderung selbst erlischt.
Pactum de non petendo
Erlassvertrag
Forderungsbestand
Die Forderung bleibt bestehen.
Die Forderung erlischt durch den Vertrag.
Verteidigung
Einrede gegen den fortbestehenden Anspruch.
Einwendung: Der Anspruch ist erloschen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Tom muss Lena seit gestern 800 Euro aus einem Darlehen zurückzahlen. 1Gegen eine sofort gezahlte Vergütung von 20 Euro vereinbaren beide, dass Lena die Rückzahlung in den nächsten drei Monaten nicht verlangen wird. 2Dabei legen sie fest, dass die 800 Euro weiterhin sofort zurückzuzahlen sind und der Zahlungstermin nicht verschoben wird.

Trifft „Pactum de non petendo“ hier zu?

„Pactum de non petendo“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vereinbarung über die Nichtgeltendmachung
    Lena und Tom vereinbaren, dass Lena ihre bestehende Forderung vorübergehend nicht geltend macht.
    erfüllt
  2. 2
    Fortbestand der Forderung
    Die Forderung bleibt bestehen und fällig; nur ihre Durchsetzung wird vorübergehend beschränkt.
    erfüllt
BFall B

2Tom muss Lena seit gestern 800 Euro aus einem Darlehen zurückzahlen und hat noch nichts bezahlt. Lena notiert allein für sich, dass sie drei Monate lang keine Rückzahlung von Tom verlangen will. Tom erfährt davon nichts; eine Absprache zwischen beiden gibt es dazu nicht.

Trifft „Pactum de non petendo“ hier zu?

„Pactum de non petendo“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vereinbarung über die Nichtgeltendmachung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vereinbarung über die Nichtgeltendmachung
    Lenas interner Entschluss ersetzt keine Vereinbarung mit Tom.
    fehlt
  2. 2
    Fortbestand der Forderung
    Die Rückzahlungsforderung besteht unverändert fort.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Vereinbarung wird wie ein Erlass behandelt und die Forderung als erloschen angesehen.

RichtigDie Forderung bleibt bestehen; der Schuldner erhält eine dauernde oder vorübergehende Einrede gegen ihre Durchsetzung.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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