Definitionen
Pathologischer Zustand
§ 20 StGB · StrafrechtEin pathologischer Zustand im Rahmen des § 20 StGB ist ein zur Tatzeit bestehender Zustand, der auf einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung beruht. Ob dieser Zustand die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit des Täters aufhebt, ist gesondert zu prüfen.
Der Zustand und seine Folgen für die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit sind getrennt zu prüfen.
- 11. Pathologischer ZustandZur Tatzeit besteht eines der vier gesetzlichen Eingangsmerkmale.
- 22. Folge für die FähigkeitenDer Täter kann deshalb das Unrecht nicht erkennen oder sein Verhalten nicht nach dieser Einsicht steuern.
- 11. Pathologischer Zustand Zur Tatzeit besteht eines der vier gesetzlichen Eingangsmerkmale.
- 22. Folge für die Fähigkeiten Der Täter kann deshalb das Unrecht nicht erkennen oder sein Verhalten nicht nach dieser Einsicht steuern.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna leidet nach ärztlicher Diagnose an einer Schizophrenie mit akuten Wahnvorstellungen und hört Stimmen, obwohl niemand spricht. 2Während dieser Krankheitsphase zerkratzt sie das Auto eines Nachbarn.
Trifft „Pathologischer Zustand“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorliegen eines gesetzlichen EingangsmerkmalsDie akut ausgeprägte Schizophrenie gehört zu den krankhaften seelischen Störungen.
- 2erfülltBestehen zur TatzeitDie Erkrankung besteht auch während der Beschädigung des Autos.
2Ben ist wegen einer unfreundlichen Nachricht leicht verärgert und zerkratzt das Fahrrad des Absenders. Dabei ist er psychisch und geistig gesund, nüchtern und bei klarem Bewusstsein.
Trifft „Pathologischer Zustand“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltVorliegen eines gesetzlichen EingangsmerkmalsLeichter alltäglicher Ärger ohne weitere Beeinträchtigungen gehört zu keiner der vier gesetzlichen Gruppen.
- 2erfülltBestehen zur TatzeitDer beschriebene Zustand leichter Verärgerung besteht während der Beschädigung des Fahrrads.
Typische Fehler
FehlerAus dem Vorliegen eines Eingangsmerkmals wird ohne weitere Prüfung auf Schuldunfähigkeit geschlossen.
RichtigZusätzlich muss feststehen, dass der Täter deshalb bei der Tat das Unrecht nicht erkennen oder sein Verhalten nicht nach dieser Einsicht steuern konnte.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema