Definitionen
Parallelität GRC/EMRK
Art. 52 III GRC · Öffentliches RechtNach Art. 52 III GRC haben die in der Grundrechtecharta enthaltenen Rechte, soweit sie den durch die EMRK garantierten Rechten entsprechen, die gleiche Bedeutung und Tragweite wie jene; das Unionsrecht kann jedoch einen weitergehenden Schutz gewähren, nicht aber einen geringeren.
Für entsprechende Chartarechte bildet die EMRK den Mindeststandard, nicht die Obergrenze des Schutzes.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Europäische Kommission öffnet private Briefe einer Mitarbeiterin. Die Mitarbeiterin beruft sich auf das Recht auf Achtung ihrer Korrespondenz aus der Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Trifft „Parallelität GRC/EMRK“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRecht der GrundrechtechartaArt. 7 GRC schützt die private Kommunikation der Mitarbeiterin.
- 2erfülltEntsprechung zu einem EMRK-RechtDem Schutz der Kommunikation aus Art. 7 GRC entspricht der Schutz der Korrespondenz aus Art. 8 EMRK.
Ein Mitarbeiter der Europäischen Kommission beantragt bezahlten Jahresurlaub. Er beruft sich auf 1das Recht auf bezahlten Jahresurlaub aus der Grundrechtecharta.
Trifft „Parallelität GRC/EMRK“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRecht der GrundrechtechartaArt. 31 Abs. 2 GRC gewährleistet das Recht auf bezahlten Jahresurlaub.
- 2fehltEntsprechung zu einem EMRK-RechtDie EMRK gewährleistet kein dem Recht auf bezahlten Jahresurlaub entsprechendes Recht.
Typische Fehler
FehlerDer Schutz der EMRK wird als Obergrenze für entsprechende Chartarechte behandelt.
RichtigDas Unionsrecht darf für entsprechende Rechte einen höheren Schutz als die EMRK gewähren.
FehlerDie Bindung an Bedeutung und Tragweite der EMRK-Rechte wird auf sämtliche Chartarechte erstreckt.
RichtigDie Bindung setzt voraus, dass das betreffende Chartarecht einem durch die EMRK garantierten Recht entspricht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema