Definitionen
Pactum de non compensando
§ 387 BGB · ZivilrechtDas pactum de non compensando ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die eine oder beide Parteien auf das Recht zur Aufrechnung verzichten; es schließt die Geltendmachung der Aufrechnung gegenüber der anderen Partei aus und führt dazu, dass eine dennoch erklärte Aufrechnung unwirksam ist.
Gegenseitige Forderungen ermöglichen keine Aufrechnung, soweit ein wirksamer vertraglicher Ausschluss entgegensteht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Aus zwei verschiedenen Geschäften schulden Lena und Max einander jeweils 500 Euro, die sofort zu zahlen sind. 1Beide vereinbaren nach gemeinsamer Verhandlung, 2dass keiner seine eigene Forderung mit der Forderung des anderen verrechnen darf.
Trifft „Pactum de non compensando“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragliche VereinbarungLena und Max einigen sich vertraglich.
- 2erfülltAufrechnungsverzicht mindestens einer ParteiDie Vereinbarung schließt die Aufrechnung für beide Parteien aus.
Aus zwei verschiedenen Geschäften schulden Lena und Max einander jeweils 500 Euro, die sofort zu zahlen sind. 1Beide vereinbaren nach gemeinsamer Verhandlung ausdrücklich, dass jeder seine eigene Forderung mit der Forderung des anderen verrechnen darf.
Trifft „Pactum de non compensando“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragliche VereinbarungLena und Max treffen eine vertragliche Regelung.
- 2fehltAufrechnungsverzicht mindestens einer ParteiDie Vereinbarung erlaubt die Aufrechnung, statt sie für eine Partei auszuschließen.
Typische Fehler
FehlerEine trotz wirksamen vertraglichen Ausschlusses erklärte Aufrechnung wird als wirksam behandelt.
RichtigEine vom wirksamen vertraglichen Ausschluss erfasste Aufrechnung entfaltet keine Wirkung.
FehlerEin vertragliches Aufrechnungsverbot wird nur angenommen, wenn es beide Parteien bindet.
RichtigDie Parteien können das Aufrechnungsrecht auch nur für eine Seite ausschließen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema