Definitionen
Pauschalbetrag und Zwangsgeld
Art. 260 II AEUV · Öffentliches RechtPauschalbetrag und Zwangsgeld sind finanzielle Sanktionen, die der EuGH gegen einen Mitgliedstaat verhängen kann, wenn dieser einem früheren Vertragsverletzungsurteil nicht nachgekommen ist; der Pauschalbetrag sanktioniert die vergangene Vertragsverletzung als Einmalzahlung, während das Zwangsgeld als periodisch anfallende Zahlung auf die künftige Befolgung des Urteils abzielt.
Die Zahlungsform richtet sich danach, ob vergangene Verstöße geahndet oder künftige Befolgung erreicht werden soll.
Fälle zum Selbstprüfen
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Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass ein Mitgliedstaat vorgeschriebene Kläranlagen nicht gebaut hat. Auch zwei Jahre später fehlen die Anlagen. In einem erneuten Verfahren verpflichtet der Gerichtshof den Staat, für die bisherige Verzögerung einmalig zehn Millionen Euro an die Europäische Union zu zahlen. Zur Durchsetzung des früheren Urteils muss der Staat bis zum Bau aller Anlagen zusätzlich monatlich 100.000 Euro zahlen.
Trifft „Pauschalbetrag und Zwangsgeld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFinanzielle Sanktionen des EuGH gegen einen MitgliedstaatDer EuGH verhängt eine Geldzahlung gegen einen Mitgliedstaat.
- 2erfülltNichtbefolgung eines früheren VertragsverletzungsurteilsDer Staat hat den bereits gerichtlich festgestellten Verstoß weiterhin nicht beseitigt.
- 3erfülltEinmalzahlung zur Sanktionierung vergangener VerstößeDie einmalige Zahlung ahndet die bereits eingetretene Verzögerung.
- 4erfülltPeriodische Zahlung zur künftigen UrteilsbefolgungDie monatlich wiederkehrende Zahlung soll den Staat zur Befolgung des Urteils bewegen.
Ein Mitgliedstaat hat der Europäischen Kommission trotz abgelaufener Frist keinerlei Maßnahmen zur Umsetzung einer vom Europäischen Parlament und vom Rat gemeinsam beschlossenen Richtlinie mitgeteilt. Der Europäische Gerichtshof entscheidet darüber erstmals; ein früheres Urteil hierzu gibt es nicht. Auf Antrag der Kommission verpflichtet der Gerichtshof den Staat, für das bisherige Versäumnis einmalig fünf Millionen Euro an die Europäische Union zu zahlen. Zur Durchsetzung dieses Urteils muss der Staat bis zur vollständigen Mitteilung der Umsetzungsmaßnahmen außerdem täglich 20.000 Euro zahlen.
Trifft „Pauschalbetrag und Zwangsgeld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFinanzielle Sanktionen des EuGH gegen einen MitgliedstaatDer EuGH verhängt eine Geldzahlung gegen einen Mitgliedstaat.
- 2fehltNichtbefolgung eines früheren VertragsverletzungsurteilsMangels früheren Urteils handelt es sich nicht um Sanktionen nach Art. 260 Abs. 2 AEUV, sondern nach dessen Absatz 3.
- 3erfülltEinmalzahlung zur Sanktionierung vergangener VerstößeDie einmalige Zahlung ahndet das bisherige Unterlassen der Mitteilung.
- 4erfülltPeriodische Zahlung zur künftigen UrteilsbefolgungDie tägliche Zahlung soll die künftige Befolgung des erstmals ergangenen Urteils bewirken.
Typische Fehler
FehlerDem Pauschalbetrag wird die Funktion zugeschrieben, durch wiederkehrende Zahlungen die künftige Urteilsbefolgung zu erzwingen.
RichtigDer Pauschalbetrag ahndet vergangene Verstöße einmalig; wiederkehrenden Befolgungsdruck erzeugt das Zwangsgeld.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema