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Pauschalbetrag und Zwangsgeld

Art. 260 II AEUV · Öffentliches Recht

Pauschalbetrag und Zwangsgeld sind finanzielle Sanktionen, die der EuGH gegen einen Mitgliedstaat verhängen kann, wenn dieser einem früheren Vertragsverletzungsurteil nicht nachgekommen ist; der Pauschalbetrag sanktioniert die vergangene Vertragsverletzung als Einmalzahlung, während das Zwangsgeld als periodisch anfallende Zahlung auf die künftige Befolgung des Urteils abzielt.

Merksatz

Die Zahlungsform richtet sich danach, ob vergangene Verstöße geahndet oder künftige Befolgung erreicht werden soll.

Wie unterscheiden sich die Zahlungsformen?Die beiden Sanktionen unterscheiden sich in ihrer Zahlungsweise und ihrer zeitlichen Zielrichtung.
Pauschalbetrag
Zwangsgeld
Zahlungsweise
Einmalige Zahlung
Periodisch wiederkehrende Zahlung
Zeitliche Zielrichtung
Ahndung vergangener Verstöße
Druck zur künftigen Urteilsbefolgung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass ein Mitgliedstaat vorgeschriebene Kläranlagen nicht gebaut hat. Auch zwei Jahre später fehlen die Anlagen. In einem erneuten Verfahren verpflichtet der Gerichtshof den Staat, für die bisherige Verzögerung einmalig zehn Millionen Euro an die Europäische Union zu zahlen. Zur Durchsetzung des früheren Urteils muss der Staat bis zum Bau aller Anlagen zusätzlich monatlich 100.000 Euro zahlen.

Trifft „Pauschalbetrag und Zwangsgeld“ hier zu?

„Pauschalbetrag und Zwangsgeld“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Finanzielle Sanktionen des EuGH gegen einen Mitgliedstaat
    Der EuGH verhängt eine Geldzahlung gegen einen Mitgliedstaat.
    erfüllt
  2. 2
    Nichtbefolgung eines früheren Vertragsverletzungsurteils
    Der Staat hat den bereits gerichtlich festgestellten Verstoß weiterhin nicht beseitigt.
    erfüllt
  3. 3
    Einmalzahlung zur Sanktionierung vergangener Verstöße
    Die einmalige Zahlung ahndet die bereits eingetretene Verzögerung.
    erfüllt
  4. 4
    Periodische Zahlung zur künftigen Urteilsbefolgung
    Die monatlich wiederkehrende Zahlung soll den Staat zur Befolgung des Urteils bewegen.
    erfüllt
BFall B

Ein Mitgliedstaat hat der Europäischen Kommission trotz abgelaufener Frist keinerlei Maßnahmen zur Umsetzung einer vom Europäischen Parlament und vom Rat gemeinsam beschlossenen Richtlinie mitgeteilt. Der Europäische Gerichtshof entscheidet darüber erstmals; ein früheres Urteil hierzu gibt es nicht. Auf Antrag der Kommission verpflichtet der Gerichtshof den Staat, für das bisherige Versäumnis einmalig fünf Millionen Euro an die Europäische Union zu zahlen. Zur Durchsetzung dieses Urteils muss der Staat bis zur vollständigen Mitteilung der Umsetzungsmaßnahmen außerdem täglich 20.000 Euro zahlen.

Trifft „Pauschalbetrag und Zwangsgeld“ hier zu?

„Pauschalbetrag und Zwangsgeld“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nichtbefolgung eines früheren Vertragsverletzungsurteils

An der Definition geprüft

  1. 1
    Finanzielle Sanktionen des EuGH gegen einen Mitgliedstaat
    Der EuGH verhängt eine Geldzahlung gegen einen Mitgliedstaat.
    erfüllt
  2. 2
    Nichtbefolgung eines früheren Vertragsverletzungsurteils
    Mangels früheren Urteils handelt es sich nicht um Sanktionen nach Art. 260 Abs. 2 AEUV, sondern nach dessen Absatz 3.
    fehlt
  3. 3
    Einmalzahlung zur Sanktionierung vergangener Verstöße
    Die einmalige Zahlung ahndet das bisherige Unterlassen der Mitteilung.
    erfüllt
  4. 4
    Periodische Zahlung zur künftigen Urteilsbefolgung
    Die tägliche Zahlung soll die künftige Befolgung des erstmals ergangenen Urteils bewirken.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDem Pauschalbetrag wird die Funktion zugeschrieben, durch wiederkehrende Zahlungen die künftige Urteilsbefolgung zu erzwingen.

RichtigDer Pauschalbetrag ahndet vergangene Verstöße einmalig; wiederkehrenden Befolgungsdruck erzeugt das Zwangsgeld.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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