Definitionen
Öffentliches Testament
§ 2232 BGB · ZivilrechtDas öffentliche Testament ist eine letztwillige Verfügung, die der Erblasser zur Niederschrift eines Notars errichtet, indem er dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine offene oder verschlossene Schrift mit der Erklärung übergibt, dass die Schrift seinen letzten Willen enthalte. Die übergebene Schrift muss nicht vom Erblasser selbst geschrieben sein.
Die Übergabe einer Schrift ersetzt beim Notar nicht die Erklärung, dass sie den letzten Willen enthält.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Karl lässt am Computer aufschreiben, 1dass sein Freund Paul nach seinem Tod sein gesamtes Vermögen erhalten soll. 3Er übergibt den Ausdruck in einem verschlossenen Umschlag einer Notarin und sagt, dass darin seine endgültigen Wünsche für die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod stehen. 2Die Notarin hält die Übergabe und Karls Erklärung in einer Urkunde fest, liest sie Karl vor und unterschreibt sie zusammen mit ihm.
Trifft „Öffentliches Testament“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerfügung für den TodesfallKarl bestimmt, wer sein Vermögen nach seinem Tod erhalten soll.
- 2erfülltNotarielle NiederschriftDie Notarin nimmt eine Niederschrift auf, die vorgelesen und von beiden unterschrieben wird.
- 3erfülltErklärung gegenüber dem Notar oder Schriftübergabe mit entsprechender ErklärungKarl übergibt eine Schrift und bestätigt gegenüber der Notarin deren Inhalt als seinen letzten Willen.
Karl erklärt einer Notarin, dass sein Freund Paul nach seinem Tod sein gesamtes Vermögen erhalten soll. Er sagt dazu, dies sei seine endgültige Entscheidung. Die Notarin hört nur zu und fertigt keine Urkunde an.
Trifft „Öffentliches Testament“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerfügung für den TodesfallKarls Erklärung ist auf die verbindliche Regelung seiner Vermögensnachfolge gerichtet.
- 2fehltNotarielle NiederschriftDie Notarin nimmt keine Niederschrift auf.
- 3erfülltErklärung gegenüber dem Notar oder Schriftübergabe mit entsprechender ErklärungKarl erklärt seinen letzten Willen unmittelbar gegenüber der Notarin.
Typische Fehler
FehlerAuch beim öffentlichen Testament wird verlangt, dass der Erblasser eine übergebene Schrift eigenhändig verfasst hat.
RichtigDie übergebene Schrift darf von einer anderen Person oder mit einem Computer geschrieben sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata