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Öffentliches Testament

§ 2232 BGB · Zivilrecht

Das öffentliche Testament ist eine letztwillige Verfügung, die der Erblasser zur Niederschrift eines Notars errichtet, indem er dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine offene oder verschlossene Schrift mit der Erklärung übergibt, dass die Schrift seinen letzten Willen enthalte. Die übergebene Schrift muss nicht vom Erblasser selbst geschrieben sein.

Merksatz

Die Übergabe einer Schrift ersetzt beim Notar nicht die Erklärung, dass sie den letzten Willen enthält.

Öffentlich oder eigenhändig?Die Formen unterscheiden sich durch die notwendige Mitwirkung eines Notars und die Anforderungen an die eigene Handschrift.
Öffentliches Testament
Eigenhändiges Testament
Notar
Eine notarielle Niederschrift ist erforderlich.
Eine notarielle Mitwirkung ist nicht erforderlich.
Eigene Handschrift
Eine übergebene Schrift darf fremdgeschrieben sein.
Die Erklärung muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Karl lässt am Computer aufschreiben, 1dass sein Freund Paul nach seinem Tod sein gesamtes Vermögen erhalten soll. 3Er übergibt den Ausdruck in einem verschlossenen Umschlag einer Notarin und sagt, dass darin seine endgültigen Wünsche für die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod stehen. 2Die Notarin hält die Übergabe und Karls Erklärung in einer Urkunde fest, liest sie Karl vor und unterschreibt sie zusammen mit ihm.

Trifft „Öffentliches Testament“ hier zu?

„Öffentliches Testament“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfügung für den Todesfall
    Karl bestimmt, wer sein Vermögen nach seinem Tod erhalten soll.
    erfüllt
  2. 2
    Notarielle Niederschrift
    Die Notarin nimmt eine Niederschrift auf, die vorgelesen und von beiden unterschrieben wird.
    erfüllt
  3. 3
    Erklärung gegenüber dem Notar oder Schriftübergabe mit entsprechender Erklärung
    Karl übergibt eine Schrift und bestätigt gegenüber der Notarin deren Inhalt als seinen letzten Willen.
    erfüllt
BFall B

Karl erklärt einer Notarin, dass sein Freund Paul nach seinem Tod sein gesamtes Vermögen erhalten soll. Er sagt dazu, dies sei seine endgültige Entscheidung. Die Notarin hört nur zu und fertigt keine Urkunde an.

Trifft „Öffentliches Testament“ hier zu?

„Öffentliches Testament“ trifft nicht zu.Es fehlt: Notarielle Niederschrift

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfügung für den Todesfall
    Karls Erklärung ist auf die verbindliche Regelung seiner Vermögensnachfolge gerichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Notarielle Niederschrift
    Die Notarin nimmt keine Niederschrift auf.
    fehlt
  3. 3
    Erklärung gegenüber dem Notar oder Schriftübergabe mit entsprechender Erklärung
    Karl erklärt seinen letzten Willen unmittelbar gegenüber der Notarin.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAuch beim öffentlichen Testament wird verlangt, dass der Erblasser eine übergebene Schrift eigenhändig verfasst hat.

RichtigDie übergebene Schrift darf von einer anderen Person oder mit einem Computer geschrieben sein.

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