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Ordentliche Kündigung

§ 621 BGB · Zivilrecht

Die ordentliche Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses ohne Erfordernis eines wichtigen Grundes unter Einhaltung der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder vereinbarten Kündigungsfristen und Kündigungstermine, soweit solche gelten. Bei Dienstverhältnissen ohne feste Laufzeit, die keine Arbeitsverhältnisse sind, richten sich die gesetzlichen Fristen grundsätzlich nach der vereinbarten Vergütungsperiode gemäß § 621 BGB.

Merksatz

Ein wichtiger Grund ist entbehrlich, geltende Kündigungsfristen und Kündigungstermine sind aber zu beachten.

Wann wirkt die Erklärung bei Monatsvergütung?Für unbefristete Dienstverhältnisse außerhalb des Arbeitsrechts bei Monatsvergütung, sofern keine abweichende Regelung gilt.
  1. Bis zum 15.
    Spätester Zugang
    Die Erklärung muss bis zu diesem Tag beim Vertragspartner eingehen.
  2. Monatsende
    Beendigung des Vertrags
    Bei rechtzeitigem Zugang kann der Vertrag zum Ende desselben Monats beendet werden.
  1. Spätester Zugang Die Erklärung muss bis zu diesem Tag beim Vertragspartner eingehen.
  2. Beendigung des Vertrags Bei rechtzeitigem Zugang kann der Vertrag zum Ende desselben Monats beendet werden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara vereinbart mit dem selbstständigen Tierbetreuer Leo auf unbestimmte Zeit, dass er jede Woche zwei Stunden mit ihrem Hund spielt und dafür monatlich 200 Euro erhält. Leo betreut mehrere Kunden und bestimmt seine Einsatzzeiten selbst; besondere Fristen für die Beendigung des Vertrags haben beide nicht vereinbart. Am 14. Juni übergibt Mara Leo einen Brief, in dem sie die Zusammenarbeit zum 30. Juni beendet, weil sie Geld sparen möchte. Darin legt sie ausdrücklich fest, dass ihre Erklärung ausschließlich für den 30. Juni gelten soll und sie eine spätere Beendigung ausschließt.

Trifft „Ordentliche Kündigung“ hier zu?

„Ordentliche Kündigung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung
    Mara erklärt die Beendigung ohne Mitwirkung Leos; durch die Übergabe geht ihm die Erklärung zu.
    erfüllt
  2. 2
    Auf Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses gerichtet
    Die Erklärung betrifft einen auf fortlaufende Dienste und wiederkehrende Vergütung gerichteten Vertrag.
    erfüllt
  3. 3
    Kein wichtiger Grund erforderlich
    Mara macht von einer Beendigungsmöglichkeit Gebrauch, die keinen wichtigen Grund voraussetzt.
    erfüllt
  4. 4
    Einhaltung geltender Kündigungsfristen und Kündigungstermine
    Bei Monatsvergütung wahrt der Zugang vor dem 15. Juni die gesetzlichen Vorgaben für eine Beendigung zum Monatsende.
    erfüllt
BFall B

2Mara vereinbart mit dem selbstständigen Tierbetreuer Leo auf unbestimmte Zeit, dass er jede Woche zwei Stunden mit ihrem Hund spielt und dafür monatlich 200 Euro erhält. Leo betreut mehrere Kunden und bestimmt seine Einsatzzeiten selbst; besondere Fristen für die Beendigung des Vertrags haben beide nicht vereinbart. 1Am 16. Juni übergibt Mara Leo einen Brief, in dem sie die Zusammenarbeit zum 30. Juni beendet, 3weil sie Geld sparen möchte. Darin legt sie ausdrücklich fest, dass ihre Erklärung ausschließlich für den 30. Juni gelten soll und sie eine spätere Beendigung ausschließt.

Trifft „Ordentliche Kündigung“ hier zu?

„Ordentliche Kündigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einhaltung geltender Kündigungsfristen und Kündigungstermine

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung
    Mara erklärt die Beendigung ohne Mitwirkung Leos; durch die Übergabe geht ihm die Erklärung zu.
    erfüllt
  2. 2
    Auf Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses gerichtet
    Die Erklärung betrifft einen auf fortlaufende Dienste und wiederkehrende Vergütung gerichteten Vertrag.
    erfüllt
  3. 3
    Kein wichtiger Grund erforderlich
    Die angestrebte ordentliche Beendigung setzt keinen wichtigen Grund voraus.
    erfüllt
  4. 4
    Einhaltung geltender Kündigungsfristen und Kündigungstermine
    Der Zugang am 16. Juni ist für den 30. Juni verspätet; wegen der ausdrücklichen Beschränkung wirkt die Erklärung auch nicht zu einem späteren Termin.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Kündigungsfristen des § 621 BGB werden auf Arbeitsverhältnisse angewendet.

RichtigFür Arbeitsverhältnisse ist grundsätzlich § 622 BGB maßgeblich; § 621 BGB betrifft andere Dienstverhältnisse.

Rechtsfolge falsch

FehlerEine ordentliche Kündigung soll ausnahmslos einen zeitlichen Vorlauf erfordern.

RichtigBei nicht zeitbezogener Vergütung erlaubt § 621 Nr. 5 BGB grundsätzlich eine sofortige Beendigung; beanspruchen die Dienste die berufliche Tätigkeit ganz oder überwiegend, beträgt die Frist jedoch zwei Wochen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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