Definitionen
Öffentliches Interesse
§ 4 I Nr. 3 GastG · Öffentliches RechtEin dem Gaststättenbetrieb entgegenstehendes öffentliches Interesse liegt vor, wenn aufgrund seines Standorts oder der Nutzung seiner Räume Beeinträchtigungen der Allgemeinheit zu erwarten sind, insbesondere durch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder durch andere erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff; bei erfülltem Versagungsgrund muss die Erlaubnis abgelehnt werden.
Nicht erst Gefahren, sondern auch erhebliche Belästigungen können der Gaststättenerlaubnis entgegenstehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara beantragt die Erlaubnis für eine nachts geöffnete Bar mit Alkoholausschank in einem Bundesland, in dem das Gaststättengesetz des Bundes gilt. Eine verlässliche Lärmprognose untersucht 1die Geräusche aus der Bar in den unmittelbar angrenzenden Wohnungen. Sie ergibt, 2dass die Bewohner dort wegen des Lärms selbst bei allen technisch möglichen Lärmschutzmaßnahmen regelmäßig nachts nicht schlafen könnten. Andere Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.
Trifft „Öffentliches Interesse“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug zum Standort oder zur RaumnutzungDie Lärmauswirkungen hängen mit der Lage der Bar unmittelbar neben Wohnungen zusammen.
- 2erfülltZu erwartende Beeinträchtigung der AllgemeinheitDie prognostizierten regelmäßigen Schlafstörungen sind eine erhebliche Lärmbelästigung der Nachbarschaft.
Mara beantragt die Erlaubnis für eine nachts geöffnete Bar mit Alkoholausschank in einem Bundesland, in dem das Gaststättengesetz des Bundes gilt. Eine verlässliche Lärmprognose untersucht 1die Geräusche aus der Bar in den unmittelbar angrenzenden Wohnungen. Sie ergibt, dass dort auch nachts kein Lärm aus der Bar wahrnehmbar wäre. Andere Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.
Trifft „Öffentliches Interesse“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug zum Standort oder zur RaumnutzungDie untersuchten Auswirkungen betreffen die Lage der Bar unmittelbar neben Wohnungen.
- 2fehltZu erwartende Beeinträchtigung der AllgemeinheitWeder wahrnehmbarer Lärm in den Nachbarwohnungen noch andere Beeinträchtigungen sind zu erwarten.
Typische Fehler
FehlerTrotz erfüllten Versagungsgrundes wird der Behörde Ermessen zugestanden, die Erlaubnis wegen wirtschaftlicher Interessen des Antragstellers dennoch zu erteilen.
RichtigIst der Versagungsgrund erfüllt, muss die Behörde die Erlaubnis ablehnen.