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Öffentlicher Straßenverkehr

§ 1 StVG · Strafrecht

Öffentlicher Straßenverkehr liegt vor, wenn eine Verkehrsfläche entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird.

Merksatz

Entscheidend sind der offene Benutzerkreis und die tatsächliche Nutzung mit Billigung des Verfügungsberechtigten.

Wann ist eine Verkehrsfläche öffentlich?Verkehrsrechtliche Öffentlichkeit knüpft an die erlaubte oder geduldete tatsächliche Nutzung an. Straßenrechtliche Öffentlichkeit bezeichnet einen rechtlichen Status.
Öffentlicher Straßenverkehr
Straßenrechtliche Öffentlichkeit
Grundlage
Billigung des Verfügungsberechtigten, offener Benutzerkreis und tatsächliche Nutzung.
Rechtlicher Status nach dem Straßenrecht, regelmäßig durch Widmung.
Tatsächlicher Verkehr
Die Fläche muss entsprechend der allgemeinen Zulassung tatsächlich genutzt werden.
Der rechtliche Status hängt nicht davon ab, dass laufend Verkehr stattfindet.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Supermarktbetreiberin stellt ihren eigenen Parkplatz während der Öffnungszeiten allen Kunden zur Verfügung. Die Einfahrt ist dann frei zugänglich. Täglich fahren dort während der Öffnungszeiten wechselnde Kunden zum Einkaufen hinein und wieder heraus.

Trifft „Öffentlicher Straßenverkehr“ hier zu?

„Öffentlicher Straßenverkehr“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Billigung durch den Verfügungsberechtigten
    Die Betreiberin erlaubt als Eigentümerin die Nutzung ihres Parkplatzes.
    erfüllt
  2. 2
    Zulassung eines offenen Benutzerkreises
    Der Kundenkreis ist allgemein bestimmt und nicht auf individuell ausgewählte Personen beschränkt.
    erfüllt
  3. 3
    Tatsächliche Nutzung als Verkehrsfläche
    Die Kunden nutzen den Parkplatz tatsächlich mit ihren Fahrzeugen.
    erfüllt
BFall B

1Eine Unternehmerin erlaubt ausschließlich fünf namentlich festgelegten Mitarbeitern, ihren umzäunten Betriebshof mit dem Auto zu nutzen. Das Tor bleibt verschlossen und lässt sich nur mit den persönlichen Schlüsseln dieser fünf Mitarbeiter öffnen. 3Die fünf fahren an jedem Arbeitstag auf den Hof und wieder hinaus.

Trifft „Öffentlicher Straßenverkehr“ hier zu?

„Öffentlicher Straßenverkehr“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zulassung eines offenen Benutzerkreises

An der Definition geprüft

  1. 1
    Billigung durch den Verfügungsberechtigten
    Die Unternehmerin gestattet die Nutzung ihres Betriebshofs ausdrücklich.
    erfüllt
  2. 2
    Zulassung eines offenen Benutzerkreises
    Zugelassen sind nur fünf individuell festgelegte Personen, deren Zugang durch das verschlossene Tor kontrolliert wird.
    fehlt
  3. 3
    Tatsächliche Nutzung als Verkehrsfläche
    Die berechtigten Mitarbeiter nutzen den Hof tatsächlich mit ihren Fahrzeugen.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerVerkehr auf privaten Grundstücken wird pauschal als nicht öffentlich eingeordnet.

RichtigAuch eine private Verkehrsfläche kann öffentlich sein, wenn der Verfügungsberechtigte einen offenen Benutzerkreis zulässt und dieser sie tatsächlich nutzt.

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