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Opportunitätsprinzip

§§ 153 ff. StPO · Strafrecht

Das Opportunitätsprinzip bezeichnet die Ausnahme vom Legalitätsprinzip und räumt der Staatsanwaltschaft ein Ermessen ein, ob sie trotz hinreichenden Tatverdachts von der Strafverfolgung absieht, insbesondere unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen der §§ 153 ff. StPO.

Merksatz

Auch bei hinreichendem Tatverdacht kann eine gesetzliche Ausnahme die Anklage entbehrlich machen.

Wann besteht Spielraum bei der Verfolgung?Das Legalitätsprinzip begründet die Verfolgungspflicht. Das Opportunitätsprinzip eröffnet gesetzlich begrenzte Ausnahmen.
Opportunitätsprinzip
Legalitätsprinzip
Entscheidungsspielraum
Ermessen im gesetzlichen Rahmen
Grundsätzlich Pflicht zur Verfolgung
Bei Anklagereife
Verfolgungsverzicht kann zulässig sein
Grundsätzlich Pflicht zur Anklage

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Die 25-jährige, bislang strafrechtlich nicht aufgefallene Anna nimmt in einem Supermarkt heimlich einen Schokoriegel für einen Euro mit, ohne zu bezahlen. 1Eine Kamera zeichnet alles auf, und Anna räumt den Ablauf später ein. Unmittelbar nach dem Ansprechen gibt sie den unbeschädigten Riegel zurück und entschuldigt sich. Der Marktleiter verlangt bei der Polizei ausdrücklich, dass die Tat verfolgt wird.

Trifft „Opportunitätsprinzip“ hier zu?

„Opportunitätsprinzip“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hinreichender Tatverdacht
    Die Aufnahme und Annas Einlassung machen eine Verurteilung wegen Diebstahls wahrscheinlich.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzlich eröffneter Verfolgungsverzicht
    Die geringfügige erstmalige Tat eröffnet unter Berücksichtigung der sofortigen Rückgabe und Entschuldigung ein Absehen nach § 153 Abs. 1 StPO.
    erfüllt
BFall B

Der 35-jährige deutsche Staatsangehörige Ben erschießt in Berlin aus Freude am Töten einen ihm unbekannten Spaziergänger. 1Eine Kamera zeichnet den Ablauf auf, und Ben gesteht später die Tötung und seinen Beweggrund. Weitere Straftaten hat er nicht begangen.

Trifft „Opportunitätsprinzip“ hier zu?

„Opportunitätsprinzip“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesetzlich eröffneter Verfolgungsverzicht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hinreichender Tatverdacht
    Die Aufnahme und das Geständnis machen eine Verurteilung wegen Mordes wahrscheinlich.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzlich eröffneter Verfolgungsverzicht
    Für diesen im Inland begangenen Mord aus Mordlust besteht keine gesetzliche Möglichkeit, vollständig von der Strafverfolgung abzusehen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFür ein Absehen nach § 153 Abs. 1 StPO wird allein auf die geringe mögliche Schuld abgestellt.

RichtigEin fortbestehendes öffentliches Verfolgungsinteresse schließt das Absehen nach § 153 Abs. 1 StPO aus.

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