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Online-Durchsuchung

Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Die Online-Durchsuchung ist der verdeckte staatliche Zugriff auf ein informationstechnisches System über technische Mittel (z. B. Infiltration mittels Schadsoftware), um auf die dort gespeicherten Daten zuzugreifen oder das System zu überwachen; sie greift in das vom BVerfG aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ein und bedarf daher einer bereichsspezifischen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie einem Kernbereichsschutz Rechnung trägt.

Merksatz

Geschützt sind Vertraulichkeit und Integrität des Systems, nicht nur einzelne gespeicherte Daten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Polizei schleust über das Internet eine Software auf den Laptop einer Verdächtigen, ohne dass diese davon erfährt. Die Software kopiert die dort gespeicherten Fotos und Textdateien und sendet sie an die Polizei.

Trifft „Online-Durchsuchung“ hier zu?

„Online-Durchsuchung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatlicher Zugriff auf ein informationstechnisches System
    Die Polizei handelt als staatliche Stelle und verschafft sich Zugriff auf den Laptop.
    erfüllt
  2. 2
    Verdecktes Vorgehen
    Die Betroffene erfährt nichts von dem Zugriff.
    erfüllt
  3. 3
    Einsatz technischer Mittel
    Der Zugriff erfolgt mithilfe einer eingeschleusten Software.
    erfüllt
  4. 4
    Zugriff auf gespeicherte Daten oder Überwachung des Systems
    Die Polizei erhebt Dateien, die auf dem Laptop gespeichert sind.
    erfüllt
BFall B

Die Polizei untersucht den Laptop einer Verdächtigen mit einem Analyseprogramm. Die Verdächtige sitzt während der gesamten Untersuchung daneben und sieht auf dem Bildschirm, welche Dateien die Beamten auslesen. Das Programm kopiert die dort gespeicherten Fotos und Textdateien für die Polizei.

Trifft „Online-Durchsuchung“ hier zu?

„Online-Durchsuchung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verdecktes Vorgehen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatlicher Zugriff auf ein informationstechnisches System
    Eine staatliche Stelle greift auf den Laptop zu.
    erfüllt
  2. 2
    Verdecktes Vorgehen
    Die Betroffene verfolgt die Untersuchung unmittelbar; der Zugriff erfolgt offen.
    fehlt
  3. 3
    Einsatz technischer Mittel
    Die Polizei setzt Software zur Untersuchung ein.
    erfüllt
  4. 4
    Zugriff auf gespeicherte Daten oder Überwachung des Systems
    Die Untersuchung dient dem Auslesen gespeicherter Dateien.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine allgemeine Befugnis zur Informationsbeschaffung wird als ausreichende Grundlage für den heimlichen Systemzugriff angesehen.

RichtigErforderlich ist eine gesetzliche Befugnis, die speziell auf solche Eingriffe zugeschnitten ist.

Voraussetzung vergessen

FehlerBei der Prüfung der gesetzlichen Grundlage wird nur die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt und der Kernbereichsschutz übergangen.

RichtigDie gesetzliche Grundlage muss auch den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sicherstellen.

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