Definitionen
Öffentlichkeit
§ 80a StGB · StrafrechtÖffentlichkeit liegt vor, wenn die Wahrnehmung einer Handlung oder Äußerung einem größeren, individuell nicht bestimmten oder nicht durch persönliche Beziehungen untereinander verbundenen Personenkreis zugänglich ist.
Entscheidend ist die mögliche Wahrnehmung, nicht die tatsächliche Kenntnisnahme.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
In einer Bahnhofshalle warten 1etwa hundert Reisende, 2die einander nicht kennen. Mara spricht in einem schalldichten, von außen nicht einsehbaren Nebenraum eine Rede in ein Mikrofon. 3Über eingeschaltete Lautsprecher wird die Rede für alle Wartenden deutlich hörbar in die Halle übertragen.
Trifft „Öffentlichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrößerer PersonenkreisEtwa hundert Personen bilden eindeutig einen größeren Personenkreis.
- 2erfülltIndividuell unbestimmter oder nicht persönlich verbundener PersonenkreisDie Reisenden sind nicht durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden.
- 3erfülltWahrnehmbarkeit der Handlung oder ÄußerungAlle Wartenden können die Rede hören, unabhängig davon, ob sie tatsächlich zuhören.
In einer Bahnhofshalle warten 1etwa hundert Reisende, 2die einander nicht kennen. Mara spricht in einem schalldichten, von außen nicht einsehbaren Nebenraum eine Rede in ein Mikrofon. Die Lautsprecher bleiben ausgeschaltet, und die Rede ist außerhalb des Nebenraums weder zu hören noch auf andere Weise wahrzunehmen.
Trifft „Öffentlichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrößerer PersonenkreisEtwa hundert Personen bilden eindeutig einen größeren Personenkreis.
- 2erfülltIndividuell unbestimmter oder nicht persönlich verbundener PersonenkreisDie Reisenden sind nicht durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden.
- 3fehltWahrnehmbarkeit der Handlung oder ÄußerungDie Reisenden können die Rede wegen der Abschirmung des Raums und der ausgeschalteten Lautsprecher nicht wahrnehmen.
Typische Fehler
FehlerÖffentlichkeit wird schon deshalb verneint, weil die Teilnehmerzahl und die Namen aller Teilnehmenden feststehen.
RichtigAuch ein feststehender größerer Personenkreis kann genügen, wenn er nicht persönlich verbunden ist und die Äußerung wahrnehmen kann.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema