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Öffentlichkeit

§ 80a StGB · Strafrecht

Öffentlichkeit liegt vor, wenn die Wahrnehmung einer Handlung oder Äußerung einem größeren, individuell nicht bestimmten oder nicht durch persönliche Beziehungen untereinander verbundenen Personenkreis zugänglich ist.

Merksatz

Entscheidend ist die mögliche Wahrnehmung, nicht die tatsächliche Kenntnisnahme.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

In einer Bahnhofshalle warten 1etwa hundert Reisende, 2die einander nicht kennen. Mara spricht in einem schalldichten, von außen nicht einsehbaren Nebenraum eine Rede in ein Mikrofon. 3Über eingeschaltete Lautsprecher wird die Rede für alle Wartenden deutlich hörbar in die Halle übertragen.

Trifft „Öffentlichkeit“ hier zu?

„Öffentlichkeit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Größerer Personenkreis
    Etwa hundert Personen bilden eindeutig einen größeren Personenkreis.
    erfüllt
  2. 2
    Individuell unbestimmter oder nicht persönlich verbundener Personenkreis
    Die Reisenden sind nicht durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden.
    erfüllt
  3. 3
    Wahrnehmbarkeit der Handlung oder Äußerung
    Alle Wartenden können die Rede hören, unabhängig davon, ob sie tatsächlich zuhören.
    erfüllt
BFall B

In einer Bahnhofshalle warten 1etwa hundert Reisende, 2die einander nicht kennen. Mara spricht in einem schalldichten, von außen nicht einsehbaren Nebenraum eine Rede in ein Mikrofon. Die Lautsprecher bleiben ausgeschaltet, und die Rede ist außerhalb des Nebenraums weder zu hören noch auf andere Weise wahrzunehmen.

Trifft „Öffentlichkeit“ hier zu?

„Öffentlichkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wahrnehmbarkeit der Handlung oder Äußerung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Größerer Personenkreis
    Etwa hundert Personen bilden eindeutig einen größeren Personenkreis.
    erfüllt
  2. 2
    Individuell unbestimmter oder nicht persönlich verbundener Personenkreis
    Die Reisenden sind nicht durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden.
    erfüllt
  3. 3
    Wahrnehmbarkeit der Handlung oder Äußerung
    Die Reisenden können die Rede wegen der Abschirmung des Raums und der ausgeschalteten Lautsprecher nicht wahrnehmen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerÖffentlichkeit wird schon deshalb verneint, weil die Teilnehmerzahl und die Namen aller Teilnehmenden feststehen.

RichtigAuch ein feststehender größerer Personenkreis kann genügen, wenn er nicht persönlich verbunden ist und die Äußerung wahrnehmen kann.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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