Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen

Nötigungserfolg

§ 240 StGB · Strafrecht

Der Nötigungserfolg tritt ein, wenn das Opfer infolge des eingesetzten Nötigungsmittels (Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel) die abgenötigte Handlung, Duldung oder Unterlassung tatsächlich vornimmt, wobei zwischen dem Nötigungsmittel und dem erzwungenen Verhalten ein kausaler Zusammenhang bestehen muss.

Merksatz

Das verlangte Verhalten muss tatsächlich eintreten und auf dem eingesetzten Zwang beruhen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul sagt zu Lea: „Wenn um 22 Uhr noch Musik läuft, breche ich dir den Arm.“ Lea glaubt, dass Paul das tun würde. Um 22 Uhr schaltet sie die Musik aus, weil sie den angekündigten Angriff verhindern will.

Trifft „Nötigungserfolg“ hier zu?

„Nötigungserfolg“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einsatz eines Nötigungsmittels
    Paul droht mit einer erheblichen Körperverletzung und damit mit einem empfindlichen Übel.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächliches abverlangtes Verhalten
    Lea führt die von Paul verlangte Handlung zur geforderten Zeit aus.
    erfüllt
  3. 3
    Kausaler Zusammenhang
    Die Drohung veranlasst Lea dazu, die Musik auszuschalten.
    erfüllt
BFall B

1Paul sagt zu Lea: „Wenn um 22 Uhr noch Musik läuft, breche ich dir den Arm.“ Lea glaubt, dass Paul das tun würde, lässt sich davon aber nicht beeinflussen. Sie hatte bereits am Nachmittag festgelegt, die Musik um 22 Uhr auszuschalten. 2Genau nach diesem unveränderten Plan schaltet sie um 22 Uhr die Musik aus.

Trifft „Nötigungserfolg“ hier zu?

„Nötigungserfolg“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kausaler Zusammenhang

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einsatz eines Nötigungsmittels
    Paul droht mit einer erheblichen Körperverletzung und damit mit einem empfindlichen Übel.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächliches abverlangtes Verhalten
    Lea führt die von Paul verlangte Handlung zur geforderten Zeit aus.
    erfüllt
  3. 3
    Kausaler Zusammenhang
    Lea handelt ausschließlich nach ihrem vorher gefassten Plan und nicht aufgrund der Drohung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBereits der Einsatz des Nötigungsmittels wird als Nötigungserfolg behandelt.

RichtigDas Opfer muss das verlangte Verhalten tatsächlich zeigen; die bloße Drohung genügt dafür nicht.

Voraussetzung vergessen

FehlerAus der zeitlichen Abfolge von Drohung und Opferverhalten wird ohne weitere Prüfung auf den Nötigungserfolg geschlossen.

RichtigDas eingesetzte Mittel muss das verlangte Verhalten verursacht haben; die zeitliche Abfolge allein reicht nicht.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.