Definitionen
Die notarielle Beurkundung ist eine besondere gesetzliche Form, bei der ein Notar die Willenserklärungen der Beteiligten in einer Niederschrift festhält, die grundsätzlich in seiner Gegenwart vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen sowie dem Notar unterzeichnet wird. Die Niederschrift kann auf Papier oder elektronisch erstellt werden; bei elektronischer Aufnahme gelten besondere Signaturvorschriften. Bei Schenkungsversprechen ist die Beurkundung des Versprechens grundsätzlich Wirksamkeitsvoraussetzung, wobei ein Formmangel durch Erbringen der versprochenen Leistung geheilt werden kann (§ 518 Abs. 1 und 2 BGB).
Eine notarielle Unterschrift allein ersetzt das Beurkundungsverfahren mit Vorlesen und Genehmigung nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
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Mara verspricht Leon, ihm in einem Monat 5.000 Euro zu schenken. 1Ein Notar nimmt dieses Versprechen und Leons Annahme bei einem gemeinsamen Termin in eine amtliche Urkunde auf Papier auf. 2Der Notar liest beiden den vollständigen Text vor; 3beide erklären, dass sie mit ihm einverstanden sind. 4Mara, Leon und der Notar unterschreiben das Schriftstück jeweils eigenhändig.
Trifft „Notarielle Beurkundung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNotarielle Niederschrift über WillenserklärungenDer Notar hält die auf den Schenkungsvertrag gerichteten Erklärungen schriftlich fest.
- 2erfülltGrundsätzliches Vorlesen in Gegenwart des NotarsDer gesamte Urkundentext wird den Beteiligten im Beisein des Notars vorgelesen.
- 3erfülltGenehmigung durch die BeteiligtenMara und Leon billigen den vorgelesenen Text als Wiedergabe ihrer Erklärungen.
- 4erfülltUnterzeichnung durch Beteiligte und NotarAlle Beteiligten und der Notar leisten die für die Papierurkunde erforderlichen Unterschriften.
Mara verspricht Leon, ihm in einem Monat 5.000 Euro zu schenken. 1Ein Notar nimmt dieses Versprechen und Leons Annahme bei einem gemeinsamen Termin in eine amtliche Urkunde auf Papier auf. Der vollständige Text wird beiden nur zum stillen Lesen vorgelegt und nicht vorgelesen; 3beide erklären danach, dass sie mit ihm einverstanden sind. 4Mara, Leon und der Notar unterschreiben das Schriftstück jeweils eigenhändig.
Trifft „Notarielle Beurkundung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNotarielle Niederschrift über WillenserklärungenDer Notar hält die Vertragserklärungen in einer Niederschrift fest.
- 2fehltGrundsätzliches Vorlesen in Gegenwart des NotarsDas bloße stille Lesen ersetzt hier das vorgeschriebene Vorlesen nicht.
- 3erfülltGenehmigung durch die BeteiligtenMara und Leon billigen den Text trotz des unterbliebenen Vorlesens.
- 4erfülltUnterzeichnung durch Beteiligte und NotarDie erforderlichen Unterschriften auf der Papierurkunde sind vorhanden.
Typische Fehler
FehlerDie bloße Beglaubigung einer Unterschrift wird mit der Beurkundung der Erklärung gleichgesetzt.
RichtigDie Beurkundung erfasst die Erklärung selbst und verlangt grundsätzlich auch das Vorlesen und die Genehmigung der Niederschrift.
FehlerEin Schenkungsversprechen wird wegen fehlender Beurkundung auch nach vollständiger Erbringung der versprochenen Leistung als formunwirksam behandelt.
RichtigBei einem Schenkungsversprechen heilt das Erbringen der versprochenen Leistung den Formmangel.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata