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Nachlassverbindlichkeit

§ 1967 BGB · Zivilrecht

Nachlassverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten des Erben mit einem rechtlichen Bezug zum Nachlass. Dazu gehören insbesondere beim Erblasser begründete Schulden (Erblasserschulden), durch den Erbfall entstehende Schulden wie Pflichtteils-, Vermächtnis- und Auflagenschulden (Erbfallschulden) sowie Verbindlichkeiten aus Handlungen des Erben, die auf eine ordnungsgemäße Nachlassverwaltung gerichtet sind (Nachlasserbenschulden).

Merksatz

Auch erst nach dem Erbfall entstehende Schulden können den Nachlass belasten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Marta hinterlässt ihrem Sohn Leon als Alleinerben ein Haus. Leon nimmt die Erbschaft an. Nach einem Sturm beauftragt er einen Dachdecker zum üblichen Preis, ein Loch im Dach sofort abzudichten, damit kein Wasser eindringt. Die Rechnung ist noch nicht bezahlt.

Trifft „Nachlassverbindlichkeit“ hier zu?

„Nachlassverbindlichkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verbindlichkeit des Erben
    Leon ist Erbe und schuldet als Auftraggeber die Vergütung für die Dacharbeiten.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtlicher Bezug zum Nachlass
    Die notwendige Reparatur des geerbten Hauses dient der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung und begründet eine Nachlasserbenschuld.
    erfüllt
BFall B

1Leon hat vor dem Tod seiner Mutter für seinen eigenen Urlaub 3.000 Euro bei einer Bank geliehen. Der Kredit ist noch nicht zurückgezahlt. Nach dem Tod seiner Mutter nimmt Leon die Erbschaft als Alleinerbe an. Seine Mutter war an dem Kredit nicht beteiligt.

Trifft „Nachlassverbindlichkeit“ hier zu?

„Nachlassverbindlichkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtlicher Bezug zum Nachlass

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verbindlichkeit des Erben
    Leon ist Erbe und zugleich Schuldner des noch offenen Kredits.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtlicher Bezug zum Nachlass
    Der eigene Urlaubskredit beruht weder auf einer Schuld der Mutter noch auf dem Erbfall oder einer Nachlassverwaltung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJede vom Erben bei der Nachlassverwaltung begründete Schuld wird als Nachlasserbenschuld eingeordnet.

RichtigDie zugrunde liegenden Handlungen des Erben müssen auf eine ordnungsgemäße Nachlassverwaltung gerichtet sein.

Verwechslung

FehlerNachlassverbindlichkeiten werden auf Schulden beschränkt, die bereits vor dem Tod bestanden.

RichtigAuch erst durch den Erbfall entstehende Schulden wie Pflichtteilsschulden gehören dazu.

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