Definitionen
Nachstellen
§ 238 StGB · StrafrechtNachstellen ist das wiederholte und unbefugte Aufsuchen der räumlichen Nähe einer anderen Person oder Vornehmen einer sonstigen Handlung nach § 238 Abs. 1 Nr. 2 bis 8 StGB, wenn das Verhalten geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen.
Entscheidend ist das Potenzial zur nicht unerheblichen Alltagsbeeinträchtigung, nicht deren tatsächlicher Eintritt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lara hat ihrem früheren Partner Ben erklärt, dass sie keinen Kontakt mehr möchte. Trotzdem wartet Ben vier Wochen lang jeden Morgen vor ihrer Wohnung und folgt ihr bis zu ihrem Arbeitsplatz. Lara behält ihren Alltag unverändert bei.
Trifft „Nachstellen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich erfasste HandlungsformBen sucht gezielt Laras räumliche Nähe auf.
- 2erfülltWiederholungBen handelt an zahlreichen verschiedenen Tagen.
- 3erfülltUnbefugtheitBen handelt gegen Laras erklärten Willen, ohne dass eine Befugnis zur Verfolgung besteht.
- 4erfülltEignung zur nicht unerheblichen Beeinträchtigung der LebensgestaltungDie tägliche Verfolgung kann Lara zu mehr als geringfügigen Änderungen ihres Alltags veranlassen.
Lara hat ihrem ehemaligen Mitschüler Ben erklärt, dass sie keinen Kontakt mehr möchte. In der folgenden Woche schickt Ben ihr trotzdem an zwei verschiedenen Tagen jeweils eine kurze Nachricht mit dem Wort „Hallo“. Weitere Nachrichten, Anrufe oder Begegnungen gibt es nicht.
Trifft „Nachstellen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich erfasste HandlungsformBen versucht, mithilfe eines Kommunikationsmittels Kontakt zu Lara herzustellen.
- 2erfülltWiederholungDie Kontaktversuche erfolgen zweimal.
- 3erfülltUnbefugtheitBen missachtet Laras erklärten Willen, ohne dass eine Befugnis zu den Kontaktversuchen besteht.
- 4fehltEignung zur nicht unerheblichen Beeinträchtigung der LebensgestaltungZwei isolierte, inhaltlich belanglose Grußnachrichten sind unter diesen Umständen nicht geeignet, Laras Lebensgestaltung mehr als geringfügig zu beeinträchtigen.
Typische Fehler
FehlerZusätzlich zur Wiederholung wird weiterhin besondere Hartnäckigkeit oder Unnachgiebigkeit verlangt.
RichtigDie aktuelle Fassung verlangt Wiederholung, aber keine zusätzliche Beharrlichkeit.
FehlerAls Handlungsformen werden nur körperliche Verfolgung und Kontaktversuche berücksichtigt.
RichtigAuch die wiederholte Verbreitung von Abbildungen kann ohne Kontaktversuch erfasst sein, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema