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Nachträgliche Klagezulassung

§ 5 KSchG · Zivilrecht

Die nachträgliche Klagezulassung ermöglicht einem Arbeitnehmer, eine Kündigungsschutzklage nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG noch wirksam zu erheben. Voraussetzung ist, dass er trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert war, die Klage rechtzeitig einzureichen, oder dass eine Frau ohne eigenes Verschulden erst nach Ablauf der Klagefrist von ihrer Schwangerschaft erfahren hat. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses und spätestens sechs Monate nach Ende der versäumten Klagefrist zu stellen; er muss die Zulassungsgründe und die Mittel zu ihrer Glaubhaftmachung angeben und mit der Klageerhebung oder einer Bezugnahme auf die bereits eingereichte Klage verbunden sein.

Merksatz

Eine unverschuldete Fristversäumnis allein genügt nicht; auch der Zulassungsantrag muss rechtzeitig gestellt werden.

Welche Fristen laufen nach der Kündigung?Beispiel A im Jahr 2026: Die Zweiwochenfrist beginnt mit dem Ende des Komas. Die Sechsmonatsgrenze läuft unabhängig davon ab dem Ende der Klagefrist.
  1. 2. März
    Zugang der Kündigung
    Der Zugang setzt die dreiwöchige Klagefrist in Gang.
  2. 23. März
    Ende der Klagefrist
    Bis zum Tagesende hätte die Klage grundsätzlich erhoben werden müssen.
  3. 6. April
    Hindernis behoben
    Paul kann wieder selbst handeln; die Zweiwochenfrist wird in Gang gesetzt.
  4. 20. April
    Ende der Antragsfrist
    Bis zum Tagesende muss der Antrag beim Arbeitsgericht eingegangen sein.
  5. 23. September
    Sechsmonatsgrenze
    Mit Tagesende endet die gesetzliche Höchstfrist, gerechnet ab dem Ende der versäumten Klagefrist.
  1. Zugang der Kündigung Der Zugang setzt die dreiwöchige Klagefrist in Gang.
  2. Ende der Klagefrist Bis zum Tagesende hätte die Klage grundsätzlich erhoben werden müssen.
  3. Hindernis behoben Paul kann wieder selbst handeln; die Zweiwochenfrist wird in Gang gesetzt.
  4. Ende der Antragsfrist Bis zum Tagesende muss der Antrag beim Arbeitsgericht eingegangen sein.
  5. Sechsmonatsgrenze Mit Tagesende endet die gesetzliche Höchstfrist, gerechnet ab dem Ende der versäumten Klagefrist.
Zwei Wochen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul erhält am 2. März 2026 das schriftliche Kündigungsschreiben seines Arbeitgebers und fällt noch am selben Tag durch eine plötzlich auftretende Hirnblutung ins Koma. Er hat niemanden mit seiner Vertretung beauftragt und kann bis zu seinem Erwachen am Vormittag des 6. April 2026 weder handeln noch jemanden beauftragen; ab diesem Zeitpunkt kann er seine Angelegenheiten wieder selbst erledigen. Am 13. April 2026 reicht er beim Arbeitsgericht gleichzeitig seine Klage gegen die Kündigung und einen Antrag ein, die verspätete Klage noch zuzulassen. Im Antrag schildert er diese Ereignisse mit ihren Daten und benennt den behandelnden Arzt sowie dessen beigefügten Bericht über Dauer und Folgen des Komas.

Trifft „Nachträgliche Klagezulassung“ hier zu?

„Nachträgliche Klagezulassung“ trifft zu.Alle 6 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verspätete Kündigungsschutzklage
    Die Klage wird erst nach dem Ende der dreiwöchigen Klagefrist am 23. März 2026 erhoben.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzlicher Zulassungsgrund
    Das plötzlich eingetretene Koma verhindert eine rechtzeitige Klageerhebung trotz zumutbarer Sorgfalt.
    erfüllt
  3. 3
    Wahrung der Zweiwochenfrist
    Der Antrag geht eine Woche nach Behebung des Hindernisses und damit vor Fristende am 20. April 2026 ein.
    erfüllt
  4. 4
    Wahrung der Sechsmonatsgrenze
    Die sechsmonatige Höchstfrist endet erst am 23. September 2026.
    erfüllt
  5. 5
    Angabe der Zulassungsgründe und Glaubhaftmachungsmittel
    Der Antrag enthält die maßgeblichen Tatsachen und bezeichnet geeignete Mittel zu ihrer Glaubhaftmachung.
    erfüllt
  6. 6
    Verbindung mit der Klage oder Bezugnahme darauf
    Paul verbindet den Antrag mit der Erhebung seiner Klage.
    erfüllt
BFall B

Paul erhält am 2. März 2026 das schriftliche Kündigungsschreiben seines Arbeitgebers und fällt noch am selben Tag durch eine plötzlich auftretende Hirnblutung ins Koma. Er hat niemanden mit seiner Vertretung beauftragt und kann bis zu seinem Erwachen am Vormittag des 6. April 2026 weder handeln noch jemanden beauftragen; ab diesem Zeitpunkt kann er seine Angelegenheiten wieder selbst erledigen. Am 27. April 2026 reicht er beim Arbeitsgericht gleichzeitig seine Klage gegen die Kündigung und einen Antrag ein, die verspätete Klage noch zuzulassen. Im Antrag schildert er diese Ereignisse mit ihren Daten und benennt den behandelnden Arzt sowie dessen beigefügten Bericht über Dauer und Folgen des Komas.

Trifft „Nachträgliche Klagezulassung“ hier zu?

„Nachträgliche Klagezulassung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wahrung der Zweiwochenfrist

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verspätete Kündigungsschutzklage
    Die Klage wird erst nach dem Ende der dreiwöchigen Klagefrist am 23. März 2026 erhoben.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzlicher Zulassungsgrund
    Das plötzlich eingetretene Koma verhindert eine rechtzeitige Klageerhebung trotz zumutbarer Sorgfalt.
    erfüllt
  3. 3
    Wahrung der Zweiwochenfrist
    Die Antragsfrist endet am 20. April 2026; der Antrag geht erst eine Woche später ein.
    fehlt
  4. 4
    Wahrung der Sechsmonatsgrenze
    Der Antrag geht vor Ablauf der sechsmonatigen Höchstfrist am 23. September 2026 ein.
    erfüllt
  5. 5
    Angabe der Zulassungsgründe und Glaubhaftmachungsmittel
    Der Antrag enthält die maßgeblichen Tatsachen und bezeichnet geeignete Mittel zu ihrer Glaubhaftmachung.
    erfüllt
  6. 6
    Verbindung mit der Klage oder Bezugnahme darauf
    Paul verbindet den Antrag mit der Erhebung seiner Klage.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird nur die Zweiwochenfrist geprüft und die sechsmonatige Höchstfrist übersehen.

RichtigZusätzlich zur Zweiwochenfrist muss die sechsmonatige Höchstfrist eingehalten sein, die ab dem Ende der versäumten Klagefrist läuft.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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