Definitionen
Die Nachfrist ist ein vom Gläubiger nach Fälligkeit bei ausgebliebener oder nicht ordnungsgemäß erbrachter Leistung gesetzter angemessener Zeitraum, innerhalb dessen der Schuldner die geschuldete Leistung noch erbringen oder nacherfüllen kann. Nach ihrem erfolglosen Ablauf kann der Gläubiger unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Vor Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung soll der Schuldner grundsätzlich noch eine Erfüllungschance erhalten.
- FälligkeitLeistung fehlt oder ist mangelhaftDie Leistung ist fällig, aber noch nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht.
- FristsetzungWeitere ErfüllungschanceDer Gläubiger räumt ausreichend Zeit ein, um die Leistung nachzuholen oder einen Mangel zu beheben.
- FristablaufWeitere Voraussetzungen prüfenBleibt die Frist erfolglos, sind die weiteren Voraussetzungen für Rücktritt oder Schadensersatz zu prüfen.
- Leistung fehlt oder ist mangelhaft Die Leistung ist fällig, aber noch nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht.
- Weitere Erfüllungschance Der Gläubiger räumt ausreichend Zeit ein, um die Leistung nachzuholen oder einen Mangel zu beheben.
- Weitere Voraussetzungen prüfen Bleibt die Frist erfolglos, sind die weiteren Voraussetzungen für Rücktritt oder Schadensersatz zu prüfen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Firma kauft bei einem Händler eine Maschine für ihren Betrieb. Der vereinbarte Liefertermin ist seit drei Tagen verstrichen, aber der Händler hat noch nicht geliefert. Die Firma fordert den Händler auf, innerhalb der nächsten 14 Tage zu liefern. Die Maschine steht versandfertig im Lager des Händlers und kann ohne weitere Vorbereitung in zwei Tagen geliefert werden.
Trifft „Nachfrist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFristsetzung durch den GläubigerDie Firma ist Gläubigerin der Lieferung und bestimmt selbst den Zeitraum für deren Nachholung.
- 2erfülltFälligkeit der LeistungMit dem vereinbarten Liefertermin ist die Lieferpflicht fällig geworden.
- 3erfülltAusgebliebene oder nicht ordnungsgemäß erbrachte LeistungDie geschuldete Lieferung ist ausgeblieben.
- 4erfülltAngemessener Zeitraum zur Leistung oder NacherfüllungFür die ohne Vorbereitung in zwei Tagen mögliche Lieferung bieten 14 Tage ausreichend Zeit.
Eine Firma kauft bei einem Händler eine Maschine für ihren Betrieb. 2Der vereinbarte Liefertermin ist seit drei Tagen verstrichen, aber 3der Händler hat noch nicht geliefert. 4Der Händler kündigt von sich aus eine Lieferung innerhalb der nächsten 14 Tage an; die Firma antwortet nicht und verlangt auch sonst keine Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Die Maschine steht versandfertig im Lager des Händlers und kann ohne weitere Vorbereitung in zwei Tagen geliefert werden.
Trifft „Nachfrist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltFristsetzung durch den GläubigerDie einseitige Ankündigung des Händlers ersetzt keine Fristsetzung durch die Firma als Gläubigerin.
- 2erfülltFälligkeit der LeistungDie Lieferung ist seit dem vereinbarten Liefertermin fällig.
- 3erfülltAusgebliebene oder nicht ordnungsgemäß erbrachte LeistungDer Händler hat die geschuldete Lieferung noch nicht erbracht.
- 4erfülltAngemessener Zeitraum zur Leistung oder NacherfüllungDer angekündigte Zeitraum wäre für die mögliche Lieferung ausreichend, stammt aber nicht von der Gläubigerin.
Typische Fehler
FehlerNach erfolglosem Fristablauf wird ohne weitere Prüfung ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bejaht.
RichtigDer erfolglose Fristablauf ersetzt nicht die Prüfung der weiteren Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs.
FehlerEine Nachfrist wird nur bei vollständig ausgebliebener Leistung geprüft, nicht bei mangelhafter Leistung.
RichtigAuch bei nicht ordnungsgemäßer Leistung kann eine Frist zur Nacherfüllung erforderlich sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema