Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen

Nachfrist

§ 281 Abs. 1, § 323 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Die Nachfrist ist ein vom Gläubiger nach Fälligkeit bei ausgebliebener oder nicht ordnungsgemäß erbrachter Leistung gesetzter angemessener Zeitraum, innerhalb dessen der Schuldner die geschuldete Leistung noch erbringen oder nacherfüllen kann. Nach ihrem erfolglosen Ablauf kann der Gläubiger unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Merksatz

Vor Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung soll der Schuldner grundsätzlich noch eine Erfüllungschance erhalten.

Wie läuft eine Nachfrist ab?Der Zeitstrahl zeigt den Regelfall einer Nachfristsetzung, nicht die Ausnahmen, in denen eine Frist entbehrlich ist.
  1. Fälligkeit
    Leistung fehlt oder ist mangelhaft
    Die Leistung ist fällig, aber noch nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht.
  2. Fristsetzung
    Weitere Erfüllungschance
    Der Gläubiger räumt ausreichend Zeit ein, um die Leistung nachzuholen oder einen Mangel zu beheben.
  3. Fristablauf
    Weitere Voraussetzungen prüfen
    Bleibt die Frist erfolglos, sind die weiteren Voraussetzungen für Rücktritt oder Schadensersatz zu prüfen.
  1. Leistung fehlt oder ist mangelhaft Die Leistung ist fällig, aber noch nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht.
  2. Weitere Erfüllungschance Der Gläubiger räumt ausreichend Zeit ein, um die Leistung nachzuholen oder einen Mangel zu beheben.
  3. Weitere Voraussetzungen prüfen Bleibt die Frist erfolglos, sind die weiteren Voraussetzungen für Rücktritt oder Schadensersatz zu prüfen.
Angemessene Nachfrist

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Firma kauft bei einem Händler eine Maschine für ihren Betrieb. Der vereinbarte Liefertermin ist seit drei Tagen verstrichen, aber der Händler hat noch nicht geliefert. Die Firma fordert den Händler auf, innerhalb der nächsten 14 Tage zu liefern. Die Maschine steht versandfertig im Lager des Händlers und kann ohne weitere Vorbereitung in zwei Tagen geliefert werden.

Trifft „Nachfrist“ hier zu?

„Nachfrist“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Fristsetzung durch den Gläubiger
    Die Firma ist Gläubigerin der Lieferung und bestimmt selbst den Zeitraum für deren Nachholung.
    erfüllt
  2. 2
    Fälligkeit der Leistung
    Mit dem vereinbarten Liefertermin ist die Lieferpflicht fällig geworden.
    erfüllt
  3. 3
    Ausgebliebene oder nicht ordnungsgemäß erbrachte Leistung
    Die geschuldete Lieferung ist ausgeblieben.
    erfüllt
  4. 4
    Angemessener Zeitraum zur Leistung oder Nacherfüllung
    Für die ohne Vorbereitung in zwei Tagen mögliche Lieferung bieten 14 Tage ausreichend Zeit.
    erfüllt
BFall B

Eine Firma kauft bei einem Händler eine Maschine für ihren Betrieb. 2Der vereinbarte Liefertermin ist seit drei Tagen verstrichen, aber 3der Händler hat noch nicht geliefert. 4Der Händler kündigt von sich aus eine Lieferung innerhalb der nächsten 14 Tage an; die Firma antwortet nicht und verlangt auch sonst keine Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Die Maschine steht versandfertig im Lager des Händlers und kann ohne weitere Vorbereitung in zwei Tagen geliefert werden.

Trifft „Nachfrist“ hier zu?

„Nachfrist“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fristsetzung durch den Gläubiger

An der Definition geprüft

  1. 1
    Fristsetzung durch den Gläubiger
    Die einseitige Ankündigung des Händlers ersetzt keine Fristsetzung durch die Firma als Gläubigerin.
    fehlt
  2. 2
    Fälligkeit der Leistung
    Die Lieferung ist seit dem vereinbarten Liefertermin fällig.
    erfüllt
  3. 3
    Ausgebliebene oder nicht ordnungsgemäß erbrachte Leistung
    Der Händler hat die geschuldete Lieferung noch nicht erbracht.
    erfüllt
  4. 4
    Angemessener Zeitraum zur Leistung oder Nacherfüllung
    Der angekündigte Zeitraum wäre für die mögliche Lieferung ausreichend, stammt aber nicht von der Gläubigerin.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerNach erfolglosem Fristablauf wird ohne weitere Prüfung ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bejaht.

RichtigDer erfolglose Fristablauf ersetzt nicht die Prüfung der weiteren Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs.

Voraussetzung vergessen

FehlerEine Nachfrist wird nur bei vollständig ausgebliebener Leistung geprüft, nicht bei mangelhafter Leistung.

RichtigAuch bei nicht ordnungsgemäßer Leistung kann eine Frist zur Nacherfüllung erforderlich sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.