Definitionen
Nachlasswert
§ 2311 BGB · ZivilrechtDer Nachlasswert im Sinne des § 2311 BGB ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls, der sich aus dem Aktivnachlass (Wert aller vererbten Gegenstände) abzüglich der bei der Pflichtteilsberechnung abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten ergibt und als Berechnungsgrundlage für den Pflichtteilsanspruch dient. Schenkungen des Erblassers werden unter den Voraussetzungen des § 2325 BGB nur für die gesonderte Pflichtteilsergänzung fiktiv hinzugerechnet.
Für den Pflichtteil zählt der Vermögenswert beim Erbfall, nicht bei der späteren Berechnung.
- ErbfallBewertungsstichtagDieser Zeitpunkt bestimmt, welches Vermögen mit welchem Wert für die Pflichtteilsberechnung zählt.
- Spätere BerechnungWertermittlungWird der Wert erst später ermittelt, bleibt der Erbfall der Bezugspunkt.
- Bewertungsstichtag Dieser Zeitpunkt bestimmt, welches Vermögen mit welchem Wert für die Pflichtteilsberechnung zählt.
- Wertermittlung Wird der Wert erst später ermittelt, bleibt der Erbfall der Bezugspunkt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Karl hat seine Tochter im Testament von der Erbschaft ausgeschlossen; seine Schwester erbt allein und hat von ihm sechs Monate vor seinem Tod ohne besonderen Anlass 10.000 Euro geschenkt bekommen. Beim Tod Karls besteht sein gesamtes Vermögen aus einem Goldbarren im Wert von 100.000 Euro; daneben schuldet er einer Bank 20.000 Euro. Ein Jahr später ist derselbe Goldbarren 105.000 Euro wert; die Bankschuld beträgt weiterhin 20.000 Euro. Für den Geldanspruch der Tochter aus dem hinterlassenen Vermögen zieht die Schwester von 100.000 Euro die Bankschuld von 20.000 Euro ab; das Geschenk berücksichtigt sie nur bei der gesonderten Berechnung eines zusätzlichen Anspruchs.
Trifft „Nachlasswert“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBewertung zum Zeitpunkt des ErbfallsDie Schwester verwendet den Wert des Goldbarrens beim Tod Karls und nicht dessen späteren Wert.
- 2erfülltAktivnachlass abzüglich abzugsfähiger NachlassverbindlichkeitenVom Wert des einzigen Vermögensgegenstands wird die abzugsfähige Bankschuld abgezogen, sodass 80.000 Euro verbleiben.
- 3erfülltGrundlage des PflichtteilsanspruchsDie Berechnung dient dem Pflichtteilsanspruch der durch das Testament ausgeschlossenen Tochter.
- 4erfülltHinzurechnung von Schenkungen nur für die gesonderte PflichtteilsergänzungDas Geschenk wird nicht dem tatsächlichen Nachlasswert zugeschlagen, sondern gesondert für die Pflichtteilsergänzung berücksichtigt.
Karl hat seine Tochter im Testament von der Erbschaft ausgeschlossen; seine Schwester erbt allein und hat von ihm sechs Monate vor seinem Tod ohne besonderen Anlass 10.000 Euro geschenkt bekommen. Beim Tod Karls besteht sein gesamtes Vermögen aus einem Goldbarren im Wert von 100.000 Euro; daneben schuldet er einer Bank 20.000 Euro. Ein Jahr später ist derselbe Goldbarren 105.000 Euro wert; die Bankschuld beträgt weiterhin 20.000 Euro. 3Für den Geldanspruch der Tochter aus dem hinterlassenen Vermögen 2zieht die Schwester von 105.000 Euro die Bankschuld von 20.000 Euro ab; 4das Geschenk berücksichtigt sie nur bei der gesonderten Berechnung eines zusätzlichen Anspruchs.
Trifft „Nachlasswert“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltBewertung zum Zeitpunkt des ErbfallsDie Schwester verwendet den höheren Wert ein Jahr nach dem Erbfall statt des Werts beim Tod Karls.
- 2erfülltAktivnachlass abzüglich abzugsfähiger NachlassverbindlichkeitenDie Rechenmethode erfasst den einzigen Vermögensgegenstand und zieht nur die abzugsfähige Bankschuld ab; fehlerhaft ist allein der Bewertungszeitpunkt.
- 3erfülltGrundlage des PflichtteilsanspruchsAuch diese Berechnung soll dem Pflichtteilsanspruch der ausgeschlossenen Tochter zugrunde liegen.
- 4erfülltHinzurechnung von Schenkungen nur für die gesonderte PflichtteilsergänzungDie Schenkung bleibt von der Berechnung des tatsächlichen Nachlasswerts getrennt.
Typische Fehler
FehlerSchenkungen werden unmittelbar dem tatsächlichen Nachlasswert für den ordentlichen Pflichtteilsanspruch zugeschlagen.
RichtigDie fiktive Hinzurechnung von Schenkungen gehört unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur gesonderten Pflichtteilsergänzung.
FehlerEine Wertangabe im Testament wird als verbindlich für die Pflichtteilsberechnung behandelt.
RichtigDer Erblasser kann den für die Pflichtteilsberechnung maßgeblichen Wert nicht verbindlich festlegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema