Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen

Nachlasswert

§ 2311 BGB · Zivilrecht

Der Nachlasswert im Sinne des § 2311 BGB ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls, der sich aus dem Aktivnachlass (Wert aller vererbten Gegenstände) abzüglich der bei der Pflichtteilsberechnung abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten ergibt und als Berechnungsgrundlage für den Pflichtteilsanspruch dient. Schenkungen des Erblassers werden unter den Voraussetzungen des § 2325 BGB nur für die gesonderte Pflichtteilsergänzung fiktiv hinzugerechnet.

Merksatz

Für den Pflichtteil zählt der Vermögenswert beim Erbfall, nicht bei der späteren Berechnung.

Welcher Zeitpunkt zählt für den Pflichtteil?Hervorgehoben ist der Bewertungsstichtag. Auch wenn der Wert erst später ermittelt wird, bleibt der Erbfall maßgeblich.
  1. Erbfall
    Bewertungsstichtag
    Dieser Zeitpunkt bestimmt, welches Vermögen mit welchem Wert für die Pflichtteilsberechnung zählt.
  2. Spätere Berechnung
    Wertermittlung
    Wird der Wert erst später ermittelt, bleibt der Erbfall der Bezugspunkt.
  1. Bewertungsstichtag Dieser Zeitpunkt bestimmt, welches Vermögen mit welchem Wert für die Pflichtteilsberechnung zählt.
  2. Wertermittlung Wird der Wert erst später ermittelt, bleibt der Erbfall der Bezugspunkt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Karl hat seine Tochter im Testament von der Erbschaft ausgeschlossen; seine Schwester erbt allein und hat von ihm sechs Monate vor seinem Tod ohne besonderen Anlass 10.000 Euro geschenkt bekommen. Beim Tod Karls besteht sein gesamtes Vermögen aus einem Goldbarren im Wert von 100.000 Euro; daneben schuldet er einer Bank 20.000 Euro. Ein Jahr später ist derselbe Goldbarren 105.000 Euro wert; die Bankschuld beträgt weiterhin 20.000 Euro. Für den Geldanspruch der Tochter aus dem hinterlassenen Vermögen zieht die Schwester von 100.000 Euro die Bankschuld von 20.000 Euro ab; das Geschenk berücksichtigt sie nur bei der gesonderten Berechnung eines zusätzlichen Anspruchs.

Trifft „Nachlasswert“ hier zu?

„Nachlasswert“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bewertung zum Zeitpunkt des Erbfalls
    Die Schwester verwendet den Wert des Goldbarrens beim Tod Karls und nicht dessen späteren Wert.
    erfüllt
  2. 2
    Aktivnachlass abzüglich abzugsfähiger Nachlassverbindlichkeiten
    Vom Wert des einzigen Vermögensgegenstands wird die abzugsfähige Bankschuld abgezogen, sodass 80.000 Euro verbleiben.
    erfüllt
  3. 3
    Grundlage des Pflichtteilsanspruchs
    Die Berechnung dient dem Pflichtteilsanspruch der durch das Testament ausgeschlossenen Tochter.
    erfüllt
  4. 4
    Hinzurechnung von Schenkungen nur für die gesonderte Pflichtteilsergänzung
    Das Geschenk wird nicht dem tatsächlichen Nachlasswert zugeschlagen, sondern gesondert für die Pflichtteilsergänzung berücksichtigt.
    erfüllt
BFall B

Karl hat seine Tochter im Testament von der Erbschaft ausgeschlossen; seine Schwester erbt allein und hat von ihm sechs Monate vor seinem Tod ohne besonderen Anlass 10.000 Euro geschenkt bekommen. Beim Tod Karls besteht sein gesamtes Vermögen aus einem Goldbarren im Wert von 100.000 Euro; daneben schuldet er einer Bank 20.000 Euro. Ein Jahr später ist derselbe Goldbarren 105.000 Euro wert; die Bankschuld beträgt weiterhin 20.000 Euro. 3Für den Geldanspruch der Tochter aus dem hinterlassenen Vermögen 2zieht die Schwester von 105.000 Euro die Bankschuld von 20.000 Euro ab; 4das Geschenk berücksichtigt sie nur bei der gesonderten Berechnung eines zusätzlichen Anspruchs.

Trifft „Nachlasswert“ hier zu?

„Nachlasswert“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bewertung zum Zeitpunkt des Erbfalls

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bewertung zum Zeitpunkt des Erbfalls
    Die Schwester verwendet den höheren Wert ein Jahr nach dem Erbfall statt des Werts beim Tod Karls.
    fehlt
  2. 2
    Aktivnachlass abzüglich abzugsfähiger Nachlassverbindlichkeiten
    Die Rechenmethode erfasst den einzigen Vermögensgegenstand und zieht nur die abzugsfähige Bankschuld ab; fehlerhaft ist allein der Bewertungszeitpunkt.
    erfüllt
  3. 3
    Grundlage des Pflichtteilsanspruchs
    Auch diese Berechnung soll dem Pflichtteilsanspruch der ausgeschlossenen Tochter zugrunde liegen.
    erfüllt
  4. 4
    Hinzurechnung von Schenkungen nur für die gesonderte Pflichtteilsergänzung
    Die Schenkung bleibt von der Berechnung des tatsächlichen Nachlasswerts getrennt.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerSchenkungen werden unmittelbar dem tatsächlichen Nachlasswert für den ordentlichen Pflichtteilsanspruch zugeschlagen.

RichtigDie fiktive Hinzurechnung von Schenkungen gehört unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur gesonderten Pflichtteilsergänzung.

Rechtsfolge falsch

FehlerEine Wertangabe im Testament wird als verbindlich für die Pflichtteilsberechnung behandelt.

RichtigDer Erblasser kann den für die Pflichtteilsberechnung maßgeblichen Wert nicht verbindlich festlegen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.