Definitionen
Minderung
§ 441 BGB · ZivilrechtDie Minderung ist ein Gestaltungsrecht des Käufers (bzw. Bestellers), durch das der Kaufpreis (bzw. die Vergütung) kraft einseitiger empfangsbedürftiger Willenserklärung in dem Verhältnis herabgesetzt wird, in welchem der Wert der mangelfreien Sache zum tatsächlichen Wert der mangelhaften Sache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gestanden hätte.
Der Preis sinkt im Wertverhältnis der Sache, nicht automatisch um den Wertverlust in Euro.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna kauft bei einem Händler eine neue Kamera für 800 Euro, deren automatische Scharfstellung schon bei Übergabe wegen eines Defekts vollständig ausfällt. 3Bei Vertragsschluss beträgt ihr Wert ohne Defekt 1.000 Euro und mit Defekt 750 Euro; eine Reparatur kostet 250 Euro. Anna verlangt vom Händler schriftlich Reparatur oder Austausch innerhalb von sechs Wochen; der Händler unternimmt bis zum Ablauf nichts. 2Daraufhin erhält der Händler einen Brief von Anna, in dem sie erklärt, die Kamera zu behalten und den Preis wegen des Defekts unabhängig von seiner Zustimmung auf 600 Euro herabzusetzen.
Trifft „Minderung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKäufer- oder BestellerstellungAnna ist Käuferin der Kamera.
- 2erfülltEinseitige Gestaltung durch empfangsbedürftige ErklärungAnnas Erklärung geht dem Händler zu und setzt keine Zustimmung voraus.
- 3erfülltPreisreduzierung nach dem Wertverhältnis bei VertragsschlussDer Preis beträgt nach der Herabsetzung 800 Euro mal 750 geteilt durch 1.000, also 600 Euro.
1Ben kauft bei einem Händler eine neue Kamera für 800 Euro, deren automatische Scharfstellung schon bei Übergabe wegen eines Defekts vollständig ausfällt. Bei Vertragsschluss beträgt ihr Wert ohne Defekt 1.000 Euro und mit Defekt 750 Euro; eine Reparatur kostet 250 Euro. Ben verlangt vom Händler schriftlich Reparatur oder Austausch innerhalb von sechs Wochen; der Händler unternimmt bis zum Ablauf nichts. 2Daraufhin erhält der Händler einen Brief von Ben, in dem dieser unabhängig von der Zustimmung des Händlers den Kauf rückgängig macht und gegen Rückgabe der Kamera die gesamten 800 Euro zurückverlangt.
Trifft „Minderung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKäufer- oder BestellerstellungBen ist Käufer der Kamera.
- 2erfülltEinseitige Gestaltung durch empfangsbedürftige ErklärungBen übt durch eine dem Händler zugegangene Erklärung ein einseitiges Gestaltungsrecht aus.
- 3fehltPreisreduzierung nach dem Wertverhältnis bei VertragsschlussBen verlangt die Rückabwicklung des Kaufs statt einer proportionalen Preissenkung und erklärt damit einen Rücktritt.
Typische Fehler
FehlerDer Wertverlust der Sache wird einfach vom vereinbarten Kaufpreis abgezogen.
RichtigDer vereinbarte Preis wird mit dem tatsächlichen Wert multipliziert und durch den mangelfreien Wert geteilt; maßgeblich sind die Werte bei Vertragsschluss.
FehlerWie beim Rücktritt wird die Minderung wegen eines unerheblichen Mangels ausgeschlossen.
RichtigDie geringe Bedeutung eines Mangels schließt die Minderung für sich genommen nicht aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata