Definitionen
Mindestangaben der Garantieerklärung
§ 479 Abs. 1 BGB · ZivilrechtEine Garantieerklärung im Sinne des § 479 BGB muss mindestens den Hinweis enthalten, dass der Verbraucher gesetzliche Rechte bei Mängeln hat, die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist und diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, sowie den Namen und die Anschrift des Garantiegebers, das Verfahren zur Geltendmachung der Garantie, die Bezeichnung der Ware, auf die sich die Garantie bezieht, und die Garantiebedingungen, insbesondere Dauer und räumlichen Geltungsbereich der Garantie.
Die Garantie ergänzt die gesetzlichen Mängelrechte, ohne sie einzuschränken.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena kauft privat einen Wasserkocher des Modells W1 und erhält ein leicht verständliches Schreiben, das 2die Herstellerin Aqua GmbH mit der Anschrift Marktstraße 8, 10115 Berlin nennt. Darin sagt die Herstellerin 4für das Modell W1 5ab Lieferung zwei Jahre lang innerhalb Deutschlands kostenlose Reparaturen bei Material- und Herstellungsfehlern zu. 1Das Schreiben weist darauf hin, dass Lena ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln kostenlos geltend machen kann und diese Rechte trotz des Versprechens unverändert bestehen. 3Für eine Reparatur soll Lena laut Schreiben unter service@aqua.example den Fehler melden und einen Kaufbeleg beifügen.
Trifft „Mindestangaben der Garantieerklärung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHinweis auf Mängelrechte, Kostenfreiheit und UnabhängigkeitDer Hinweis umfasst die gesetzlichen Mängelrechte, ihre kostenlose Inanspruchnahme und ihren unveränderten Fortbestand.
- 2erfülltName und Anschrift des GarantiegebersDie Herstellerin wird als Garantiegeberin mit Namen und vollständiger Anschrift genannt.
- 3erfülltVerfahren zur Geltendmachung der GarantieDas Schreiben beschreibt den Kontaktweg und die erforderlichen Unterlagen.
- 4erfülltBezeichnung der erfassten WareDas Schreiben bezeichnet das erfasste Wasserkochermodell.
- 5erfülltGarantiebedingungen einschließlich Dauer und räumlichem GeltungsbereichLeistung, erfasste Fehler, Beginn, Dauer und räumlicher Geltungsbereich sind angegeben.
Lena kauft privat einen Wasserkocher des Modells W1 und erhält ein leicht verständliches Schreiben, das 2die Herstellerin Aqua GmbH mit der Anschrift Marktstraße 8, 10115 Berlin nennt. Darin sagt die Herstellerin 4für das Modell W1 5ab Lieferung zwei Jahre lang innerhalb Deutschlands kostenlose Reparaturen bei Material- und Herstellungsfehlern zu. 1Das Schreiben weist darauf hin, dass Lena ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln kostenlos geltend machen kann und diese Rechte trotz des Versprechens unverändert bestehen. Das Schreiben enthält keine Angaben dazu, wie Lena eine solche Reparatur anfordern kann.
Trifft „Mindestangaben der Garantieerklärung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHinweis auf Mängelrechte, Kostenfreiheit und UnabhängigkeitDer Hinweis umfasst die gesetzlichen Mängelrechte, ihre kostenlose Inanspruchnahme und ihren unveränderten Fortbestand.
- 2erfülltName und Anschrift des GarantiegebersDie Herstellerin wird als Garantiegeberin mit Namen und vollständiger Anschrift genannt.
- 3fehltVerfahren zur Geltendmachung der GarantieDas Schreiben erläutert nicht, wie Lena die versprochene Leistung verlangen soll.
- 4erfülltBezeichnung der erfassten WareDas Schreiben bezeichnet das erfasste Wasserkochermodell.
- 5erfülltGarantiebedingungen einschließlich Dauer und räumlichem GeltungsbereichLeistung, erfasste Fehler, Beginn, Dauer und räumlicher Geltungsbereich sind angegeben.
Typische Fehler
FehlerEin allgemeiner Hinweis auf gesetzliche Mängelrechte wird als ausreichend angesehen.
RichtigDer Hinweis muss zusätzlich die kostenlose Inanspruchnahme und den unveränderten Fortbestand dieser Rechte trotz der Garantie verdeutlichen.
FehlerAus fehlenden Mindestangaben wird auf die Unwirksamkeit der Garantieverpflichtung geschlossen.
RichtigDie Garantieverpflichtung bleibt trotz fehlender Mindestangaben wirksam.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema