Definitionen
Minderungserklärung
§ 441 I BGB · ZivilrechtDie Minderungserklärung ist die empfangsbedürftige, einseitige Willenserklärung des Käufers gegenüber dem Verkäufer, mit der er anstelle des Rücktritts den Kaufpreis entsprechend dem Verhältnis des tatsächlichen Werts zum Wert der mangelfreien Sache bei Vertragsschluss herabsetzt. Sie setzt voraus, dass die Voraussetzungen des Rücktritts vorliegen, insbesondere ein Sach- oder Rechtsmangel und, vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmen, eine erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung; der Ausschlussgrund der Unerheblichkeit der Pflichtverletzung nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB findet gemäß § 441 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
Bei bestehendem Minderungsrecht senkt die Erklärung den Kaufpreis ohne Zustimmung des Verkäufers.
- VertragsschlussWertverhältnisDas Verhältnis der Sachwerte zu diesem Zeitpunkt bestimmt den geminderten Preis.
- FristablaufNacherfüllung erfolglosIst eine Frist erforderlich, muss sie grundsätzlich erfolglos abgelaufen sein.
- ErklärungszugangKaufpreis wird herabgesetztBei bestehendem Minderungsrecht wird die Herabsetzung mit Zugang beim Verkäufer wirksam.
- Wertverhältnis Das Verhältnis der Sachwerte zu diesem Zeitpunkt bestimmt den geminderten Preis.
- Nacherfüllung erfolglos Ist eine Frist erforderlich, muss sie grundsätzlich erfolglos abgelaufen sein.
- Kaufpreis wird herabgesetzt Bei bestehendem Minderungsrecht wird die Herabsetzung mit Zugang beim Verkäufer wirksam.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea kauft bei einem Möbelhändler für 1.000 Euro einen als makellos angebotenen Tisch, der bei der Übergabe einen kleinen Kratzer hat; bei Vertragsschluss war er ohne Kratzer 1.000 Euro und mit Kratzer 950 Euro wert. Lea fordert den Händler zur Beseitigung des Kratzers innerhalb von drei Wochen auf und bietet ihm jederzeit Zugang zum Tisch an; der Händler bleibt trotz verfügbarer Reparaturkräfte bis zum Fristende untätig. Danach erhält der Händler einen Brief von Lea: „Ich behalte den Tisch und setze den Preis wegen des Kratzers auf 950 Euro herab.“
Trifft „Minderungserklärung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinseitige, empfangsbedürftige WillenserklärungLeas eigenständige Erklärung geht dem Händler zu und ist nicht von seiner Zustimmung abhängig.
- 2erfülltErklärung des Käufers gegenüber dem VerkäuferDie Käuferin Lea richtet ihre Erklärung an den Händler als Verkäufer.
- 3erfülltAuf relative Kaufpreisherabsetzung statt Rücktritt gerichteter InhaltLea will den Tisch behalten und den Kaufpreis entsprechend dem Wertverhältnis von 950 zu 1.000 reduzieren.
- 4erfülltRücktrittsvoraussetzungen ohne ErheblichkeitsschwelleWegen des Mangels wurde erfolglos eine angemessene Nacherfüllungsfrist gesetzt; seine mögliche Unerheblichkeit schadet nicht.
Lea kauft bei einem Möbelhändler für 1.000 Euro einen als makellos angebotenen Tisch, der bei der Übergabe einen kleinen Kratzer hat; bei Vertragsschluss war er ohne Kratzer 1.000 Euro und mit Kratzer 950 Euro wert. Der Händler bietet Lea an, den Kratzer sofort zu beseitigen; sie lehnt das Angebot ab, ohne zuvor eine Reparatur oder einen anderen Tisch verlangt zu haben. Unmittelbar nach der Übergabe erhält der Händler einen Brief von Lea: „Ich behalte den Tisch und setze den Preis wegen des Kratzers auf 950 Euro herab.“
Trifft „Minderungserklärung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinseitige, empfangsbedürftige WillenserklärungLea gibt eine eigenständige Erklärung ab, die dem Händler zugeht.
- 2erfülltErklärung des Käufers gegenüber dem VerkäuferDie Erklärung stammt von der Käuferin und erreicht den Verkäufer.
- 3erfülltAuf relative Kaufpreisherabsetzung statt Rücktritt gerichteter InhaltDer erklärte Inhalt zielt auf das Behalten des Tisches und eine dem Wertverhältnis entsprechende Preissenkung.
- 4fehltRücktrittsvoraussetzungen ohne ErheblichkeitsschwelleLea hat dem zur sofortigen Reparatur bereiten Händler keine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben; ein Ausnahmegrund liegt nicht vor.
Typische Fehler
FehlerDer Ausschluss des Rücktritts wegen eines unerheblichen Mangels wird auf die Minderung übertragen.
RichtigAuch ein unerheblicher Mangel kann eine Minderung rechtfertigen; die übrigen Voraussetzungen müssen vorliegen.
FehlerVom Kaufpreis wird stets die in Euro ausgedrückte Wertdifferenz abgezogen.
RichtigDer Kaufpreis wird entsprechend dem Verhältnis des tatsächlichen Werts zum mangelfreien Wert bei Vertragsschluss herabgesetzt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema