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Minderungserklärung

§ 441 I BGB · Zivilrecht

Die Minderungserklärung ist die empfangsbedürftige, einseitige Willenserklärung des Käufers gegenüber dem Verkäufer, mit der er anstelle des Rücktritts den Kaufpreis entsprechend dem Verhältnis des tatsächlichen Werts zum Wert der mangelfreien Sache bei Vertragsschluss herabsetzt. Sie setzt voraus, dass die Voraussetzungen des Rücktritts vorliegen, insbesondere ein Sach- oder Rechtsmangel und, vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmen, eine erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung; der Ausschlussgrund der Unerheblichkeit der Pflichtverletzung nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB findet gemäß § 441 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

Merksatz

Bei bestehendem Minderungsrecht senkt die Erklärung den Kaufpreis ohne Zustimmung des Verkäufers.

Wann wirkt die Herabsetzung des Kaufpreises?Gezeigt ist der Regelfall mit erforderlicher Nacherfüllungsfrist; gesetzliche Ausnahmen von der Fristsetzung bleiben möglich.
  1. Vertragsschluss
    Wertverhältnis
    Das Verhältnis der Sachwerte zu diesem Zeitpunkt bestimmt den geminderten Preis.
  2. Fristablauf
    Nacherfüllung erfolglos
    Ist eine Frist erforderlich, muss sie grundsätzlich erfolglos abgelaufen sein.
  3. Erklärungszugang
    Kaufpreis wird herabgesetzt
    Bei bestehendem Minderungsrecht wird die Herabsetzung mit Zugang beim Verkäufer wirksam.
  1. Wertverhältnis Das Verhältnis der Sachwerte zu diesem Zeitpunkt bestimmt den geminderten Preis.
  2. Nacherfüllung erfolglos Ist eine Frist erforderlich, muss sie grundsätzlich erfolglos abgelaufen sein.
  3. Kaufpreis wird herabgesetzt Bei bestehendem Minderungsrecht wird die Herabsetzung mit Zugang beim Verkäufer wirksam.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea kauft bei einem Möbelhändler für 1.000 Euro einen als makellos angebotenen Tisch, der bei der Übergabe einen kleinen Kratzer hat; bei Vertragsschluss war er ohne Kratzer 1.000 Euro und mit Kratzer 950 Euro wert. Lea fordert den Händler zur Beseitigung des Kratzers innerhalb von drei Wochen auf und bietet ihm jederzeit Zugang zum Tisch an; der Händler bleibt trotz verfügbarer Reparaturkräfte bis zum Fristende untätig. Danach erhält der Händler einen Brief von Lea: „Ich behalte den Tisch und setze den Preis wegen des Kratzers auf 950 Euro herab.“

Trifft „Minderungserklärung“ hier zu?

„Minderungserklärung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung
    Leas eigenständige Erklärung geht dem Händler zu und ist nicht von seiner Zustimmung abhängig.
    erfüllt
  2. 2
    Erklärung des Käufers gegenüber dem Verkäufer
    Die Käuferin Lea richtet ihre Erklärung an den Händler als Verkäufer.
    erfüllt
  3. 3
    Auf relative Kaufpreisherabsetzung statt Rücktritt gerichteter Inhalt
    Lea will den Tisch behalten und den Kaufpreis entsprechend dem Wertverhältnis von 950 zu 1.000 reduzieren.
    erfüllt
  4. 4
    Rücktrittsvoraussetzungen ohne Erheblichkeitsschwelle
    Wegen des Mangels wurde erfolglos eine angemessene Nacherfüllungsfrist gesetzt; seine mögliche Unerheblichkeit schadet nicht.
    erfüllt
BFall B

Lea kauft bei einem Möbelhändler für 1.000 Euro einen als makellos angebotenen Tisch, der bei der Übergabe einen kleinen Kratzer hat; bei Vertragsschluss war er ohne Kratzer 1.000 Euro und mit Kratzer 950 Euro wert. Der Händler bietet Lea an, den Kratzer sofort zu beseitigen; sie lehnt das Angebot ab, ohne zuvor eine Reparatur oder einen anderen Tisch verlangt zu haben. Unmittelbar nach der Übergabe erhält der Händler einen Brief von Lea: „Ich behalte den Tisch und setze den Preis wegen des Kratzers auf 950 Euro herab.“

Trifft „Minderungserklärung“ hier zu?

„Minderungserklärung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rücktrittsvoraussetzungen ohne Erheblichkeitsschwelle

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung
    Lea gibt eine eigenständige Erklärung ab, die dem Händler zugeht.
    erfüllt
  2. 2
    Erklärung des Käufers gegenüber dem Verkäufer
    Die Erklärung stammt von der Käuferin und erreicht den Verkäufer.
    erfüllt
  3. 3
    Auf relative Kaufpreisherabsetzung statt Rücktritt gerichteter Inhalt
    Der erklärte Inhalt zielt auf das Behalten des Tisches und eine dem Wertverhältnis entsprechende Preissenkung.
    erfüllt
  4. 4
    Rücktrittsvoraussetzungen ohne Erheblichkeitsschwelle
    Lea hat dem zur sofortigen Reparatur bereiten Händler keine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben; ein Ausnahmegrund liegt nicht vor.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Ausschluss des Rücktritts wegen eines unerheblichen Mangels wird auf die Minderung übertragen.

RichtigAuch ein unerheblicher Mangel kann eine Minderung rechtfertigen; die übrigen Voraussetzungen müssen vorliegen.

Rechtsfolge falsch

FehlerVom Kaufpreis wird stets die in Euro ausgedrückte Wertdifferenz abgezogen.

RichtigDer Kaufpreis wird entsprechend dem Verhältnis des tatsächlichen Werts zum mangelfreien Wert bei Vertragsschluss herabgesetzt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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