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Minderungsformel

§ 441 III BGB · Zivilrecht

Der geminderte Kaufpreis berechnet sich nach der Formel: geminderter Kaufpreis = vereinbarter Kaufpreis × (Wert der Sache in mangelhaftem Zustand / Wert der Sache in mangelfreiem Zustand); dabei sind die Werte im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu bestimmen.

Merksatz

Entscheidend ist der relative Wertverlust, nicht die bloße Wertdifferenz in Euro.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena kauft bei einem Händler ein Fahrrad für 600 Euro. Die Gangschaltung ist schon bei der Übergabe defekt; der Händler lehnt Reparatur und Ersatzlieferung endgültig ab. Bei Vertragsschluss war das Fahrrad mit dem Defekt 750 Euro und ohne den Defekt 1.000 Euro wert. Lena teilt 750 Euro durch 1.000 Euro und multipliziert das Ergebnis mit den vereinbarten 600 Euro, um den neuen Preis zu berechnen.

Trifft „Minderungsformel“ hier zu?

„Minderungsformel“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vereinbarter Kaufpreis als Ausgangsbetrag
    Die vereinbarten 600 Euro bilden die Grundlage der Berechnung.
    erfüllt
  2. 2
    Multiplikation mit dem Verhältnis von mangelhaftem zu mangelfreiem Wert
    Lena multipliziert den Kaufpreis mit dem richtigen Wertverhältnis und erhält 450 Euro.
    erfüllt
  3. 3
    Bewertung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
    Beide verwendeten Werte beziehen sich auf den Vertragsschluss.
    erfüllt
BFall B

Lena kauft bei einem Händler ein Fahrrad für 600 Euro. Die Gangschaltung ist schon bei der Übergabe defekt; der Händler lehnt Reparatur und Ersatzlieferung endgültig ab. 3Bei Vertragsschluss war das Fahrrad mit dem Defekt 750 Euro und ohne den Defekt 1.000 Euro wert. Um den neuen Preis zu berechnen, 1zieht Lena die Wertdifferenz von 250 Euro von den vereinbarten 600 Euro ab.

Trifft „Minderungsformel“ hier zu?

„Minderungsformel“ trifft nicht zu.Es fehlt: Multiplikation mit dem Verhältnis von mangelhaftem zu mangelfreiem Wert

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vereinbarter Kaufpreis als Ausgangsbetrag
    Lena geht vom tatsächlich vereinbarten Kaufpreis aus.
    erfüllt
  2. 2
    Multiplikation mit dem Verhältnis von mangelhaftem zu mangelfreiem Wert
    Lena zieht die absolute Wertdifferenz ab, statt den Kaufpreis mit dem Wertverhältnis zu multiplizieren.
    fehlt
  3. 3
    Bewertung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
    Die zugrunde gelegten Sachwerte stammen vom maßgeblichen Zeitpunkt.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer mangelfreie Wert wird durch den mangelhaften Wert geteilt und anschließend mit dem Kaufpreis multipliziert.

RichtigIm Zähler steht der mangelhafte Wert, im Nenner der mangelfreie Wert.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Differenz zwischen mangelfreiem und mangelhaftem Wert wird unmittelbar vom vereinbarten Kaufpreis abgezogen.

RichtigDer vereinbarte Kaufpreis wird im Verhältnis der beiden Sachwerte herabgesetzt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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