Definitionen
Minderungsformel
§ 441 III BGB · ZivilrechtDer geminderte Kaufpreis berechnet sich nach der Formel: geminderter Kaufpreis = vereinbarter Kaufpreis × (Wert der Sache in mangelhaftem Zustand / Wert der Sache in mangelfreiem Zustand); dabei sind die Werte im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu bestimmen.
Entscheidend ist der relative Wertverlust, nicht die bloße Wertdifferenz in Euro.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena kauft bei einem Händler ein Fahrrad für 600 Euro. Die Gangschaltung ist schon bei der Übergabe defekt; der Händler lehnt Reparatur und Ersatzlieferung endgültig ab. Bei Vertragsschluss war das Fahrrad mit dem Defekt 750 Euro und ohne den Defekt 1.000 Euro wert. Lena teilt 750 Euro durch 1.000 Euro und multipliziert das Ergebnis mit den vereinbarten 600 Euro, um den neuen Preis zu berechnen.
Trifft „Minderungsformel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVereinbarter Kaufpreis als AusgangsbetragDie vereinbarten 600 Euro bilden die Grundlage der Berechnung.
- 2erfülltMultiplikation mit dem Verhältnis von mangelhaftem zu mangelfreiem WertLena multipliziert den Kaufpreis mit dem richtigen Wertverhältnis und erhält 450 Euro.
- 3erfülltBewertung zum Zeitpunkt des VertragsschlussesBeide verwendeten Werte beziehen sich auf den Vertragsschluss.
Lena kauft bei einem Händler ein Fahrrad für 600 Euro. Die Gangschaltung ist schon bei der Übergabe defekt; der Händler lehnt Reparatur und Ersatzlieferung endgültig ab. 3Bei Vertragsschluss war das Fahrrad mit dem Defekt 750 Euro und ohne den Defekt 1.000 Euro wert. Um den neuen Preis zu berechnen, 1zieht Lena die Wertdifferenz von 250 Euro von den vereinbarten 600 Euro ab.
Trifft „Minderungsformel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVereinbarter Kaufpreis als AusgangsbetragLena geht vom tatsächlich vereinbarten Kaufpreis aus.
- 2fehltMultiplikation mit dem Verhältnis von mangelhaftem zu mangelfreiem WertLena zieht die absolute Wertdifferenz ab, statt den Kaufpreis mit dem Wertverhältnis zu multiplizieren.
- 3erfülltBewertung zum Zeitpunkt des VertragsschlussesDie zugrunde gelegten Sachwerte stammen vom maßgeblichen Zeitpunkt.
Typische Fehler
FehlerDer mangelfreie Wert wird durch den mangelhaften Wert geteilt und anschließend mit dem Kaufpreis multipliziert.
RichtigIm Zähler steht der mangelhafte Wert, im Nenner der mangelfreie Wert.
FehlerDie Differenz zwischen mangelfreiem und mangelhaftem Wert wird unmittelbar vom vereinbarten Kaufpreis abgezogen.
RichtigDer vereinbarte Kaufpreis wird im Verhältnis der beiden Sachwerte herabgesetzt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema