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Missbrauchsverbot

Art. 54 GRC · Öffentliches Recht

Das Missbrauchsverbot untersagt es, die in der Grundrechtecharta gewährleisteten Rechte und Freiheiten in Anspruch zu nehmen, um Tätigkeiten auszuüben oder Handlungen vorzunehmen, die auf die Abschaffung der in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten oder auf deren Beschränkung über das in der Charta vorgesehene Maß hinaus abzielen.

Merksatz

Die Charta kann nicht zugleich Schutzgrundlage und Rechtfertigung für die gezielte Abschaffung ihrer Rechte sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Alex veröffentlicht im öffentlichen Internetforum einer EU-Behörde einen Beitrag. Die Behörde löscht den Beitrag. 1Alex verlangt unter Berufung auf seine Meinungsfreiheit, dass die Behörde den Beitrag wieder veröffentlicht. 3In dem Beitrag ruft er dazu auf, sämtliche Angehörigen einer religiösen Minderheit zu töten.

Trifft „Missbrauchsverbot“ hier zu?

„Missbrauchsverbot“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Inanspruchnahme eines Chartagrundrechts
    Alex beruft sich gegenüber einer EU-Behörde auf die durch die Charta gewährleistete Meinungsfreiheit.
    erfüllt
  2. 2
    Ausübung einer Tätigkeit oder Vornahme einer Handlung
    Das Veröffentlichen des Beitrags ist eine Handlung.
    erfüllt
  3. 3
    Ziel der Abschaffung oder übermäßigen Beschränkung von Chartarechten
    Der Aufruf zur Tötung zielt auf die Beseitigung des Rechts auf Leben der Betroffenen.
    erfüllt
BFall B

2Alex veröffentlicht im öffentlichen Internetforum einer EU-Behörde einen Beitrag. Die Behörde löscht den Beitrag. 1Alex verlangt unter Berufung auf seine Meinungsfreiheit, dass die Behörde den Beitrag wieder veröffentlicht. In dem Beitrag wirbt er für eine friedliche Demonstration gegen die Todesstrafe.

Trifft „Missbrauchsverbot“ hier zu?

„Missbrauchsverbot“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ziel der Abschaffung oder übermäßigen Beschränkung von Chartarechten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Inanspruchnahme eines Chartagrundrechts
    Alex beruft sich gegenüber einer EU-Behörde auf die durch die Charta gewährleistete Meinungsfreiheit.
    erfüllt
  2. 2
    Ausübung einer Tätigkeit oder Vornahme einer Handlung
    Das Veröffentlichen des Beitrags ist eine Handlung.
    erfüllt
  3. 3
    Ziel der Abschaffung oder übermäßigen Beschränkung von Chartarechten
    Die Werbung für eine friedliche Demonstration gegen die Todesstrafe zielt nicht auf die Abschaffung oder übermäßige Beschränkung von Chartarechten.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJede auf die Beschränkung eines Chartarechts gerichtete Tätigkeit wird als Missbrauch eingeordnet.

RichtigBei Beschränkungen ist erforderlich, dass die Tätigkeit auf eine Überschreitung des von der Charta zugelassenen Maßes abzielt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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