Definitionen
Missbräuchliche Vertrauensfrage
Art. 68 GG · Öffentliches RechtEine missbräuchliche Vertrauensfrage liegt vor, wenn der Bundeskanzler die Vertrauensfrage nach Art. 68 GG nicht stellt, um sich der tatsächlichen Unterstützung der Parlamentsmehrheit zu vergewissern, sondern um bei einer bewusst herbeigeführten Niederlage die Auflösung des Bundestages nach Art. 68 Abs. 1 GG zu erreichen, obwohl er sich einer stabilen Mehrheit für seine Politik sicher ist. Eine lediglich auf Auflösung gerichtete Vertrauensfrage ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dagegen nur dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn der Kanzler in einer echten Lage politischer Instabilität handelt, die eine Auflösung sachlich rechtfertigt.
Auflösungsabsicht bedeutet noch keinen Missbrauch; entscheidend ist, ob der Kanzler weiterhin verlässlich parlamentarisch getragen wird.
Fälle zum Selbstprüfen
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3Die Regierungsfraktionen verfügen über eine deutliche Mehrheit der Sitze und unterstützen die bisherige Politik sowie alle anstehenden Kernvorhaben des Bundeskanzlers geschlossen. 1Der Bundeskanzler beantragt im Bundestag eine Abstimmung darüber, ob die Abgeordneten ihm weiterhin vertrauen. 2Auf seine Bitte enthalten sich so viele Regierungsabgeordnete, dass er die Abstimmung verliert; damit will er wegen günstiger Umfragen die Auflösung des Bundestages und vorzeitige Neuwahlen erreichen.
Trifft „Missbräuchliche Vertrauensfrage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertrauensfrage des BundeskanzlersDer Kanzler beantragt selbst eine parlamentarische Entscheidung über das Vertrauen in ihn.
- 2erfülltAuflösungsabsicht durch bewusst herbeigeführte NiederlageDer Kanzler organisiert seine Niederlage gezielt als Voraussetzung für die angestrebte Parlamentsauflösung.
- 3erfülltSichere stabile Mehrheit für die KanzlerpolitikDie parlamentarische Mehrheit trägt die Regierungspolitik weiterhin verlässlich.
Der Bundeskanzler hat für seine zentralen politischen Vorhaben dauerhaft keine Mehrheit mehr, weil genügend Regierungsabgeordnete ihre Unterstützung endgültig zurückgezogen haben und die Opposition diese Vorhaben geschlossen ablehnt. 1Der Bundeskanzler beantragt im Bundestag eine Abstimmung darüber, ob die Abgeordneten ihm weiterhin vertrauen. 2Auf seine Bitte enthalten sich seine verbliebenen Unterstützer, sodass er die Abstimmung verliert; damit will er die Auflösung des Bundestages und vorzeitige Neuwahlen erreichen.
Trifft „Missbräuchliche Vertrauensfrage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertrauensfrage des BundeskanzlersDer Kanzler beantragt selbst eine parlamentarische Entscheidung über das Vertrauen in ihn.
- 2erfülltAuflösungsabsicht durch bewusst herbeigeführte NiederlageDer Kanzler lässt seine Unterstützer bewusst auf Zustimmung verzichten, um die Parlamentsauflösung anzustoßen.
- 3fehltSichere stabile Mehrheit für die KanzlerpolitikFür seine zentralen politischen Vorhaben fehlt dem Kanzler dauerhaft eine parlamentarische Mehrheit.
Typische Fehler
FehlerAus einer rechnerischen Mehrheit der Regierungsfraktionen wird ohne Weiteres auf Missbrauch geschlossen.
RichtigAuch bei einer rechnerischen Mehrheit kann die politische Unterstützung instabil sein; entscheidend ist eine stabile Mehrheit für die Kanzlerpolitik.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema