Definitionen
Mangelfolgeschaden
§ 280 Abs. 1 BGB · ZivilrechtMangelfolgeschäden sind Schäden, die durch den Mangel der Kaufsache an anderen Rechtsgütern oder am sonstigen Vermögen des Käufers entstehen und durch Nacherfüllung nicht beseitigt werden können. Sie betreffen nicht den Mangel der Kaufsache selbst. Sie sind bei Vertretenmüssen des Verkäufers als Schadensersatz neben der Leistung nach § 437 Nr. 3 in Verbindung mit § 280 Abs. 1 BGB ohne vorherige Fristsetzung zu ersetzen.
Auch eine mangelfreie Ersatzlieferung beseitigt den bereits eingetretenen Schaden an anderen Rechtsgütern nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Händler verkauft einer Käuferin eine Spülmaschine und verschweigt ihr, dass deren Schlauch undicht ist. Beim ersten Betrieb tritt aus diesem Schlauch Wasser aus und beschädigt den Parkettboden der Käuferin. Der Austausch der Maschine würde den aufgequollenen Boden nicht wiederherstellen.
Trifft „Mangelfolgeschaden“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMangel der KaufsacheDie verkaufte Spülmaschine ist wegen des undichten Schlauchs mangelhaft.
- 2erfülltSchaden an anderen Rechtsgütern oder am sonstigen VermögenBeschädigt wird das Eigentum der Käuferin außerhalb der gekauften Maschine.
- 3erfülltUrsächlichkeit des MangelsDie Undichtigkeit führt zum Wasseraustritt und dadurch zum Bodenschaden.
- 4erfülltKeine Beseitigung durch NacherfüllungAuch eine mangelfreie Ersatzmaschine beseitigt den Bodenschaden nicht.
1Ein Händler verkauft einer Käuferin eine Spülmaschine und verschweigt ihr, dass deren Schlauch undicht ist. Noch vor dem Anschluss der Maschine platzt ein Wasserrohr in der Küchenwand; 2das Wasser aus diesem Rohr lässt den Parkettboden der Käuferin aufquellen. 4Der Austausch der Maschine würde den aufgequollenen Boden nicht wiederherstellen.
Trifft „Mangelfolgeschaden“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMangel der KaufsacheDie verkaufte Spülmaschine ist wegen des undichten Schlauchs mangelhaft.
- 2erfülltSchaden an anderen Rechtsgütern oder am sonstigen VermögenDer Boden als Eigentum der Käuferin außerhalb der Kaufsache wird beschädigt.
- 3fehltUrsächlichkeit des MangelsDer Bodenschaden entsteht durch das geplatzte Wasserrohr und nicht durch den undichten Maschinenschlauch.
- 4erfülltKeine Beseitigung durch NacherfüllungDie Lieferung einer mangelfreien Maschine würde den Bodenschaden nicht beheben.
Typische Fehler
FehlerDer Anspruch wird außerhalb des kaufrechtlichen Mängelrechts allein aus § 280 Abs. 1 BGB geprüft.
RichtigBeim Kauf wird der Anspruch über § 437 Nr. 3 in Verbindung mit § 280 Abs. 1 BGB geprüft.
FehlerWie beim Schadensersatz statt der Leistung wird grundsätzlich eine erfolglos abgelaufene Nacherfüllungsfrist verlangt.
RichtigMangelfolgeschäden werden als Schadensersatz neben der Leistung ohne vorherige Fristsetzung ersetzt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata