Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen

Mängelanzeige

§ 651o BGB · Zivilrecht

Die Mängelanzeige ist die Erklärung des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter oder dessen Vertreter, mit der er einen Reisemangel mitteilt, um dem Reiseveranstalter die Möglichkeit zur Abhilfe zu geben; ein Abhilfeverlangen ist nicht erforderlich. Der Reisende muss sie unverzüglich erstatten. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, sind Minderung und Schadensersatz nur insoweit ausgeschlossen, als der Reiseveranstalter deshalb keine Abhilfe schaffen konnte.

Merksatz

Die Anzeige soll dem Reiseveranstalter die Gelegenheit geben, einen Reisemangel zu beheben.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora hat bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht. Am ersten Morgen im Hotel bemerkt sie, dass die für ihr Zimmer zugesagte Klimaanlage nicht funktioniert. Nora schreibt dem Reiseveranstalter sofort über dessen Kunden-App, dass die Klimaanlage in ihrem Zimmer ausgefallen ist. Die Nachricht geht dort sofort ein.

Trifft „Mängelanzeige“ hier zu?

„Mängelanzeige“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erklärung des Reisenden
    Nora gibt die Erklärung selbst als Reisende ab.
    erfüllt
  2. 2
    Mitteilung an den Reiseveranstalter oder dessen Vertreter
    Die Nachricht richtet sich unmittelbar an den Reiseveranstalter und erreicht ihn.
    erfüllt
  3. 3
    Mitteilung eines Reisemangels
    Nora berichtet konkret über den Ausfall der zugesagten Zimmerausstattung.
    erfüllt
BFall B

Nora hat bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht. Am ersten Morgen im Hotel bemerkt sie, dass die für ihr Zimmer zugesagte Klimaanlage nicht funktioniert. 1Nora schreibt sofort ausschließlich ihrer Freundin Lea, die privat zu Hause geblieben ist und mit dem Reiseveranstalter nichts zu tun hat, 3dass die Klimaanlage in ihrem Zimmer ausgefallen ist. Lea liest die Nachricht sofort.

Trifft „Mängelanzeige“ hier zu?

„Mängelanzeige“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mitteilung an den Reiseveranstalter oder dessen Vertreter

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erklärung des Reisenden
    Nora gibt die Erklärung selbst als Reisende ab.
    erfüllt
  2. 2
    Mitteilung an den Reiseveranstalter oder dessen Vertreter
    Lea ist weder der Reiseveranstalter noch dessen Vertreterin.
    fehlt
  3. 3
    Mitteilung eines Reisemangels
    Nora berichtet konkret über den Ausfall der zugesagten Zimmerausstattung.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Mängelanzeige wird nur angenommen, wenn der Reisende zugleich ausdrücklich Abhilfe verlangt.

RichtigFür die Mängelanzeige genügt die Mitteilung des Reisemangels; eine ausdrückliche Aufforderung zur Abhilfe ist nicht erforderlich.

Rechtsfolge falsch

FehlerBei unterbliebener Anzeige werden Minderung und Schadensersatz ohne weitere Prüfung vollständig ausgeschlossen.

RichtigDer Ausschluss setzt schuldhaftes Unterlassen voraus und reicht nur so weit, wie gerade deshalb keine Abhilfe möglich war.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.