Definitionen
Manifestationstheorie
StrafrechtNach der Manifestationstheorie besteht die Zueignung bei der Unterschlagung darin, dass der Täter seinen Zueignungswillen hinsichtlich einer fremden beweglichen Sache durch ein nach außen erkennbares Verhalten betätigt. Dieser Wille umfasst die zumindest vorübergehende Einverleibung der Sache oder des in ihr verkörperten Sachwerts in das eigene Vermögen oder das eines Dritten und den dauerhaften Ausschluss des Eigentümers.
Ein bloßer innerer Zueignungswille genügt nach dieser Theorie nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ben leiht Nora seine Kamera für eine Woche. 2Nora beschließt, die Kamera als eigene zu verkaufen und den Erlös für sich zu behalten; 3Ben soll sie nie zurückbekommen. 4Noch vor dem Rückgabetermin verkauft und übergibt sie die Kamera ohne Bens Erlaubnis als ihre eigene zum üblichen Gebrauchtpreis an einen Käufer, der von der Leihe nichts weiß. Den Kaufpreis behält sie für sich.
Trifft „Manifestationstheorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFremde bewegliche SacheDie bewegliche Kamera gehört Ben und ist für Nora fremd.
- 2erfülltWille zur zumindest vorübergehenden AneignungNora will die Kamera durch den Verkauf wie einen eigenen Vermögensgegenstand verwerten.
- 3erfülltWille zum dauerhaften EigentümerausschlussNora will Ben die Kamera endgültig vorenthalten.
- 4erfülltÄußere Betätigung des ZueignungswillensDurch Verkauf und Übergabe als eigene Sache zeigt Nora ihren Zueignungswillen eindeutig nach außen.
1Ben leiht Nora seine Kamera für eine Woche; sie liegt wie vereinbart verpackt in Noras Schrank. Noch vor dem Rückgabetermin beschließt Nora, 2die Kamera nach Ablauf der Woche dauerhaft für sich zu behalten und 3Ben nie zurückzugeben. Diesen Entschluss behält sie für sich und lässt die Kamera unverändert liegen; auch sonst verhält sie sich weiter genau wie vereinbart.
Trifft „Manifestationstheorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFremde bewegliche SacheDie bewegliche Kamera gehört Ben und ist für Nora fremd.
- 2erfülltWille zur zumindest vorübergehenden AneignungNora will die Kamera dauerhaft ihrem eigenen Vermögen zuordnen.
- 3erfülltWille zum dauerhaften EigentümerausschlussNora will Ben endgültig von seiner Kamera ausschließen.
- 4fehltÄußere Betätigung des ZueignungswillensNora fasst lediglich einen inneren Entschluss und setzt ihn noch durch kein äußeres Verhalten um.
Typische Fehler
FehlerEs wird verlangt, dass der Täter die Sache dauerhaft seinem eigenen Vermögen einverleiben will.
RichtigDie gewollte Einverleibung kann vorübergehend sein und auch einem Dritten zugutekommen; dauerhaft muss der Ausschluss des Eigentümers gewollt sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata