Definitionen
Mängelanzeigepflicht
§ 536c BGB · ZivilrechtDer Mieter muss dem Vermieter unverzüglich mitteilen, wenn während der Mietzeit ein Mangel der Mietsache hervortritt, eine Schutzmaßnahme für die Mietsache wegen einer unvorhergesehenen Gefahr nötig wird oder ein Dritter ein Recht an der Mietsache beansprucht. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht haftet er für den dadurch entstehenden Schaden. Nur soweit der Vermieter wegen der unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, sind die Rechte aus § 536 BGB, Schadensersatz nach § 536a Abs. 1 BGB und eine Kündigung ohne vorherige Setzung einer angemessenen Abhilfefrist nach § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB ausgeschlossen.
Die Anzeige soll dem Vermieter Abhilfe ermöglichen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena wohnt seit drei Monaten in einer gemieteten Wohnung. Während sie dort wohnt, tropft nach einem Regenschauer Wasser durch die Zimmerdecke auf den Boden. Der Vermieter hat davon noch nichts erfahren.
Trifft „Mängelanzeigepflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMieterstellungLena ist Mieterin der betroffenen Wohnung.
- 2erfülltAuftreten während der MietzeitDer Wassereintritt zeigt sich während des laufenden Mietverhältnisses.
- 3erfülltMangel, Schutzbedarf oder RechtsanmaßungDer Wassereintritt beeinträchtigt die Nutzbarkeit der Wohnung und ist damit ein Mangel.
1Lena wohnt seit drei Monaten in einer gemieteten Wohnung. 2Während sie dort wohnt, fällt die Innenbeleuchtung ihres selbst gekauften und mitgebrachten Kühlschranks aus. Die Wohnung ist unbeschädigt, von dem Gerät geht keine Gefahr aus, und niemand beansprucht Rechte an der Wohnung.
Trifft „Mängelanzeigepflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMieterstellungLena ist Mieterin der Wohnung.
- 2erfülltAuftreten während der MietzeitDer Ausfall ereignet sich während des laufenden Mietverhältnisses.
- 3fehltMangel, Schutzbedarf oder RechtsanmaßungBetroffen ist nur Lenas eigener Kühlschrank; für die Mietsache besteht keiner der gesetzlichen Anzeigeanlässe.
Typische Fehler
FehlerAus jeder unterlassenen Anzeige wird der vollständige Verlust aller Gewährleistungsrechte abgeleitet.
RichtigDer Rechtsausschluss betrifft nur die gesetzlich genannten Rechte und greift nur, soweit die unterlassene Anzeige eine Abhilfe durch den Vermieter verhindert hat.
FehlerEine Schadensersatzpflicht wird allein wegen der ausgebliebenen Anzeige angenommen.
RichtigErforderlich sind eine schuldhafte Pflichtverletzung und ein Schaden, der gerade durch diese Pflichtverletzung entstanden ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema