Definitionen
Mantelzession
§ 398 BGB · ZivilrechtDie Mantelzession ist eine Form der Sicherungsabtretung von Forderungen in vereinbarter Gesamthöhe. Der Zedent verpflichtet sich in einem Rahmenvertrag lediglich zur laufenden Abtretung an den Zessionar; der Forderungsübergang erfolgt erst durch gesonderte Abtretungen, regelmäßig durch Einreichung von Forderungslisten.
Der Rahmenvertrag verpflichtet zur Abtretung, überträgt die Forderungen aber noch nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Bank leiht einem selbstständigen Übersetzer 10.000 Euro. 1Zur Absicherung vereinbaren beide, dass er der Bank fortlaufend 2Ansprüche auf Bezahlung gegen seine Kunden im Gesamtwert von 10.000 Euro überträgt und bezahlte Ansprüche durch neue ersetzt. 3Ihr Rahmenvertrag begründet nur diese Pflicht; für jede Übertragung ist eine zusätzliche Vereinbarung anhand einer von ihm eingereichten Liste vorgesehen. Beide schließen anschließend eine solche Vereinbarung für die erste Liste.
Trifft „Mantelzession“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSicherungszweckDie Übertragungen sollen die Rückzahlung des Bankdarlehens sichern.
- 2erfülltForderungen in vereinbarter GesamthöheDie Parteien haben einen Gesamtbetrag für die zu übertragenden Forderungen festgelegt.
- 3erfülltBloße Abtretungspflicht und gesonderte ÜbertragungenDer Rahmenvertrag verpflichtet nur, während die Forderungen durch zusätzliche Vereinbarungen übertragen werden.
Eine Übersetzerin und ein Unternehmen vereinbaren den laufenden Verkauf von 2Ansprüchen auf Bezahlung gegen ihre Kunden im Gesamtwert von 10.000 Euro. 3Der Rahmenvertrag verpflichtet die Übersetzerin nur zur Übertragung; diese soll jeweils durch eine zusätzliche Vereinbarung anhand eingereichter Listen erfolgen. Beide schließen anschließend die erste solche Vereinbarung, und das Unternehmen zahlt dafür den endgültigen Kaufpreis. Ein Darlehen oder eine andere Schuld, für die diese Ansprüche als Sicherheit dienen sollen, besteht nicht.
Trifft „Mantelzession“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltSicherungszweckDie Forderungen werden endgültig verkauft und nicht zur Sicherung einer anderen Forderung übertragen.
- 2erfülltForderungen in vereinbarter GesamthöheFür die laufend zu übertragenden Forderungen ist ein Gesamtbetrag vereinbart.
- 3erfülltBloße Abtretungspflicht und gesonderte ÜbertragungenAuch hier begründet der Rahmenvertrag nur eine Pflicht, die durch gesonderte Übertragungen erfüllt wird.
Typische Fehler
FehlerDie Mantelzession wird mit einer Globalzession gleichgesetzt und bereits dem Rahmenvertrag die Übertragung der erfassten Forderungen zugeschrieben.
RichtigDer Rahmenvertrag begründet lediglich die Abtretungspflicht; der Forderungsübergang setzt gesonderte Abtretungen voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema