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Mantelzession

§ 398 BGB · Zivilrecht

Die Mantelzession ist eine Form der Sicherungsabtretung von Forderungen in vereinbarter Gesamthöhe. Der Zedent verpflichtet sich in einem Rahmenvertrag lediglich zur laufenden Abtretung an den Zessionar; der Forderungsübergang erfolgt erst durch gesonderte Abtretungen, regelmäßig durch Einreichung von Forderungslisten.

Merksatz

Der Rahmenvertrag verpflichtet zur Abtretung, überträgt die Forderungen aber noch nicht.

Mantelzession oder Globalzession?Entscheidend ist, ob der Rahmenvertrag nur zur Abtretung verpflichtet oder bereits selbst die Abtretung enthält.
Mantelzession
Globalzession
Rahmenvertrag
Begründet nur die Pflicht zu laufenden Abtretungen.
Enthält bereits die Abtretung der erfassten bestehenden und künftigen Forderungen.
Forderungslisten
Haben regelmäßig konstitutive Bedeutung für die gesonderten Abtretungen.
Dienen, soweit verwendet, nur der Dokumentation der bereits vereinbarten Abtretung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Bank leiht einem selbstständigen Übersetzer 10.000 Euro. 1Zur Absicherung vereinbaren beide, dass er der Bank fortlaufend 2Ansprüche auf Bezahlung gegen seine Kunden im Gesamtwert von 10.000 Euro überträgt und bezahlte Ansprüche durch neue ersetzt. 3Ihr Rahmenvertrag begründet nur diese Pflicht; für jede Übertragung ist eine zusätzliche Vereinbarung anhand einer von ihm eingereichten Liste vorgesehen. Beide schließen anschließend eine solche Vereinbarung für die erste Liste.

Trifft „Mantelzession“ hier zu?

„Mantelzession“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sicherungszweck
    Die Übertragungen sollen die Rückzahlung des Bankdarlehens sichern.
    erfüllt
  2. 2
    Forderungen in vereinbarter Gesamthöhe
    Die Parteien haben einen Gesamtbetrag für die zu übertragenden Forderungen festgelegt.
    erfüllt
  3. 3
    Bloße Abtretungspflicht und gesonderte Übertragungen
    Der Rahmenvertrag verpflichtet nur, während die Forderungen durch zusätzliche Vereinbarungen übertragen werden.
    erfüllt
BFall B

Eine Übersetzerin und ein Unternehmen vereinbaren den laufenden Verkauf von 2Ansprüchen auf Bezahlung gegen ihre Kunden im Gesamtwert von 10.000 Euro. 3Der Rahmenvertrag verpflichtet die Übersetzerin nur zur Übertragung; diese soll jeweils durch eine zusätzliche Vereinbarung anhand eingereichter Listen erfolgen. Beide schließen anschließend die erste solche Vereinbarung, und das Unternehmen zahlt dafür den endgültigen Kaufpreis. Ein Darlehen oder eine andere Schuld, für die diese Ansprüche als Sicherheit dienen sollen, besteht nicht.

Trifft „Mantelzession“ hier zu?

„Mantelzession“ trifft nicht zu.Es fehlt: Sicherungszweck

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sicherungszweck
    Die Forderungen werden endgültig verkauft und nicht zur Sicherung einer anderen Forderung übertragen.
    fehlt
  2. 2
    Forderungen in vereinbarter Gesamthöhe
    Für die laufend zu übertragenden Forderungen ist ein Gesamtbetrag vereinbart.
    erfüllt
  3. 3
    Bloße Abtretungspflicht und gesonderte Übertragungen
    Auch hier begründet der Rahmenvertrag nur eine Pflicht, die durch gesonderte Übertragungen erfüllt wird.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Mantelzession wird mit einer Globalzession gleichgesetzt und bereits dem Rahmenvertrag die Übertragung der erfassten Forderungen zugeschrieben.

RichtigDer Rahmenvertrag begründet lediglich die Abtretungspflicht; der Forderungsübergang setzt gesonderte Abtretungen voraus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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