Definitionen
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt
§ 113 VwGO · Öffentliches RechtDer maßgebliche Beurteilungszeitpunkt bezeichnet den Zeitpunkt, auf den bei der gerichtlichen Überprüfung eines Verwaltungsakts oder einer sonstigen Maßnahme für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage abzustellen ist; er richtet sich nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht und der Klageart, wobei bei Anfechtungsklagen grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, bei Verpflichtungs- und allgemeinen Leistungsklagen hingegen der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist.
Die Klageart liefert eine Grundregel, die das materielle Recht verändern kann.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nach Ablehnung ihres Bauantrags und erfolglosem Widerspruch verlangt Lea vor Gericht eine Baugenehmigung. Während des Prozesses tritt für ihr Grundstück ein neuer Bebauungsplan mit anderen Bauvorgaben in Kraft. Das Gericht legt der Prüfung ihres Anspruchs die tatsächlichen Verhältnisse und die Rechtsvorschriften am Ende der letzten mündlichen Verhandlung zugrunde.
Trifft „Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtliche ÜberprüfungDas Gericht überprüft die Ablehnung der beantragten Baugenehmigung.
- 2erfülltZeitbezug der Sach- und RechtslageFür die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Anspruchsprüfung wird ein bestimmter Zeitpunkt gewählt.
- 3erfülltBestimmung nach materiellem Recht und KlageartBei dieser auf eine Baugenehmigung gerichteten Verpflichtungsklage ist die Sach- und Rechtslage bei Schluss der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich.
1Nach Ablehnung ihres Bauantrags und erfolglosem Widerspruch verlangt Lea vor Gericht eine Baugenehmigung. Während des Prozesses tritt für ihr Grundstück ein neuer Bebauungsplan mit anderen Bauvorgaben in Kraft. 2Das Gericht legt der Prüfung ihres Anspruchs die tatsächlichen Verhältnisse und die Rechtsvorschriften bei der Entscheidung über ihren Widerspruch zugrunde.
Trifft „Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtliche ÜberprüfungDas Gericht überprüft die Ablehnung der beantragten Baugenehmigung.
- 2erfülltZeitbezug der Sach- und RechtslageAuch hier wird ein bestimmter Zeitpunkt als Grundlage der tatsächlichen und rechtlichen Prüfung gewählt.
- 3fehltBestimmung nach materiellem Recht und KlageartMaßgeblich ist hier die letzte mündliche Verhandlung und nicht die frühere Entscheidung über den Widerspruch.
Typische Fehler
FehlerDie klageartbezogenen Grundregeln werden ohne Prüfung des einschlägigen materiellen Rechts angewandt.
RichtigZunächst ist zu prüfen, ob das materielle Recht einen bestimmten zeitlichen Bezug vorgibt; die Klageart allein entscheidet nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema